@witwe sagte:
Halber Reisepreis ist zu hohe Stornogebühr
Gilt das auch für die dynamisch zusammengestellten Reisen???
Leider ist der Link nicht mehr valide, daher hier die Alternative.
Besser als im Handelsblatt (verblichener Link) sind hier auch die Details erwähnt, auf die es zur Entscheidung letztlich ankommt.
Ich hab das zwar schon betreffend die Relevanz für den Pauschalreisekunden erläutert, möchte aber noch ein paar Worte hinzufügen:
Die Staffelung als solche (pauschal) werden sich weiterhin in AGB finden, schließlich müssen ja irgendwelche Angaben gemacht werden.
Die Position der Verbraucher wird trotzdem durch das Urteil gestärkt - immerhin muss das Verlangen vom Veranstalter plausibilisiert werden und kann das nicht mehr auf den Kunden abwälzen, für den das Unterfangen bisher ziemlich aussichtslos war.