• witwe
    Dabei seit: 1185667200000
    Beiträge: 72
    geschrieben 1575025390171

    Halber Reisepreis ist zu hohe Stornogebühr

    Gilt das auch für die dynamisch zusammengestellten Reisen???

    Afugrnud enier Stidue an der elingshcen Cmabrdige Unvirestiät ist es eagl, in wlehcer Rienhnelfoge die Bcuhtsbaen in eniem Wrot sethen,das enizg wcihitge dbaei ist, dsas der estre und lzete Bcuhtsbae am rcihgiten Paltz snid.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1575026046236

    Das kann man nicht so allgemein beantworten. Falls das Ticket den halben Reisepreis ausmacht sind 50% z.B. angemessen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • witwe
    Dabei seit: 1185667200000
    Beiträge: 72
    geschrieben 1575037906140

    Ich würde diese Zeile aus dem Artikel:

    .....Es spiele keine Rolle, dass dem Veranstalter im konkreten Einzelfall angeblich selbst hohe Kosten bei der Fluggesellschaft oder dem Hotel entstanden seien.....

    so interpretieren, das es generell nicht mehr zulässig ist. *schulterzuck*

    Früher oder später wird es sicher einige geben, die ihre Erfahrung verkünden werden :smirk:

    Afugrnud enier Stidue an der elingshcen Cmabrdige Unvirestiät ist es eagl, in wlehcer Rienhnelfoge die Bcuhtsbaen in eniem Wrot sethen,das enizg wcihitge dbaei ist, dsas der estre und lzete Bcuhtsbae am rcihgiten Paltz snid.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1575040756630

    Zuerst einmal ist das eine AG Einzelentscheidung und bedeutet keineswegs, dass so ein Verlangen künftig "nicht mehr zulässig" wäre.

    Bestritten wird vom Gericht die Rechtmäßigkeit der entsprechenden Klausel der AGB zur Pauschalierung.

    (Entscheidung stellt ab auf §309 BGB Abs. 5 der da lautet:

    5. (Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen)

    die Vereinbarung eines pauschalierten Anspruchs des Verwenders auf Schadensersatz oder Ersatz einer Wertminderung, wenn

    a) die Pauschale den in den geregelten Fällen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden oder die gewöhnlich eintretende Wertminderung übersteigt oder

    b) dem anderen Vertragsteil nicht ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale;

    Folglich obliegt es dem Veranstalter, ggf. die Kosten nachzuweisen und glaubhaft zu machen, dass die Reise nicht anderweitig zu verwerten war. Offensichtlich hat er dies im gegenständlichen Fall versäumt ...

    Die meisten Veranstalter schlüsseln Stornorechnungen von dynamischen Reisen nach Einzelleistung (Flug- und Landbuchung). Wenn es sich um ein nicht stornierbares Ticket handelt (was für die weit überwiegenden des Genres zutrifft) ist eine Forderung des gesamten Ticketpreises (abzüglich erstattbarer Steuern und Gebühren) zulässig auch wenn sie 50% oder gar mehr des Reisespreises ausmacht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • witwe
    Dabei seit: 1185667200000
    Beiträge: 72
    geschrieben 1575046471701

    Danke für die verständliche Erläuterung/ Erklärung :thumbsup:

    Denn wenn ich, (vielleicht auch einige andere mehr) so ein Urteil lesen, kann man denken,

    das diese Entscheidung jetzt in Stein gemeisselt ist ^^

    Danke dir

    Afugrnud enier Stidue an der elingshcen Cmabrdige Unvirestiät ist es eagl, in wlehcer Rienhnelfoge die Bcuhtsbaen in eniem Wrot sethen,das enizg wcihitge dbaei ist, dsas der estre und lzete Bcuhtsbae am rcihgiten Paltz snid.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1575048145468 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Aber gerne ... :wink:

    Tatsächlich ist dieses Denken sehr verbreitet - und wird ja noch unterstützt durch die "Aufarbeitung" in der Presse.

    Da titelt man dann lapidar "50% ist zuviel" und verzichtet auch bei der Wiedergabe des Entscheidungstextes einfach mal auf ganz wesentliche Teile - schwupps denken alle Verbraucher "Suuper, dann zahl ich das auch nicht!".

    Vielleicht erinnerst du dich noch an das BGH Urteil zu den unverbindlichen Flugzeiten?

    Da erging sich der Pauschalreisende zunächst einmal unisono in einem wahrlichen Freudentaumel, bejubelte die "neue Sicherheit", und es dauerte sehr sehr lange, die Leute von ihrer ersten Euphorie wieder runterzubringen.

    Was ist der Stand heute? Die Flugzeiten (und der Carrier) werden unverblümt als "vorläufig" ausgelobt, lediglich einige strittige Passus in der AGB sind verschwunden. Auswirkungen für den Verbraucher? Praktisch zero!

    Dessen unbeachtlich sind solche Entscheidungen trotzdem interessant und auch dann nicht ganz wirkungslos, wenn man nicht ad hoc davon profitiert. Die Richter haben nämlich festgestellt, dass eine pauschale Staffelung der Stornokosten eben nicht ausreicht, der Veranstalter muss darlegen. Dies war bislang Obliegenheit des Kunden, der sollte nachweisen, dass der geforderte Betrag nicht gebraucht wird um die Höhe zu bestreiten.

    Konnte man bei einer klassischen Pauschalreise noch argumentieren, 30 Tage vorher könne das Produkt anderweitig verwertet werden, ist das gerade bei einer dynamischen produzierten wesentlich kniffliger - sh. mein Beispiel mit den definitv unwiederbringlichen Ticketkosten.

    Die sich jetzt mehr und mehr verbreitende Handhabe mit Aufsschlüsselung der Kosten (hatten einige TC Betroffene sogar schon auf der Rechnung) macht die Kostenforderung transparenter.

    Edit: Nachtrag zum vorherigen Beitrag mit deplaziertem Emoticon - hab die space Taste vergessen, so wird aus b ) eben b) ... :expressionless:

    Nicht, dass ich hier noch des albernen Einsatzes von Smilieys bezichtigt werde!?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1576778615861

    Nicht so banal für Betroffene:

    Airlines sind haftbar für Verletzungen durch Bordverpflegung

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • MrStorm
    Dabei seit: 1441238400000
    Beiträge: 498
    geschrieben 1576783297043

    Das birgt doch Potential sich seinen Urlaub auf eine Perfide Art zu refinanzieren :-(

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1576784432435 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Ich denke nicht, dass es viele Eltern gibt, die ihre Kinder verbrühen um eine Entschädigung zu erlangen.

    Wie dem auch sei - ich stehe so mancher EuGH Entscheidung kritisch gegenüber - das war hier aber nicht Thema ... :smirk:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!