hups, ich wollt hier jetzt nix schüren. Fiel mir nur halt auf mit Thorben, egal wo man hinschaut hat er einen doofen comment auf Lager. Bin ich glaub ich nicht die einzige die die Meinung hat. Wollt mich jetzt nicht an einem privaten Kleinkrieg beteiligen.
"spinnen" die Veranstalter jetzt total???
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geschrieben 1174076077000
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geschrieben 1174084785000
@'Thorben-Hendrik' sagte:
Bei Pauschalreisen sind solche "unanehmlichkeiten" hinzunehmen - es geht hier um 70 Buskilometer , Ihr werdet wohl kaum einen Richter finden, der Euch da nennenswerten Schadenersatz zuspricht.
In den AGB der Veranstalter steht auch das geringfügige Änderungen im Reiseplan hinzunehmen sind.....na viel geringfügiger geht es ja kaum noch, lasst die Kirche im Dorf oder bucht nicht pauschal, dann habt ihr einklagbare Einzelverträge für jede Einzelleistung.
Klar ist, wenn die Bestätigung von der Buchung abweicht, was hier ja der Fall ist, deshalb ja auch der korrekte Hinweis des Veranstalters auf den geänderten Flughafen, kann innerhalb von 7 Tagen vom Vertrag zurück getreten werden.
Also friss oder stirb, mehr geht hier garnicht!
... wie bist du denn drauf?? Wie kannst du denn die faulen Eier der Veranstalter noch rechtfertigen - AGB hin oder her!
Ich kenn zwar BG-Tours nicht im Einzelnen - aber bei den Veranstaltern, bei denen ich buche, steht immer (!!) irgendwo im Preisteil oder Farbbildteil, die Dauer des Transfers vom Flughafen zum Urlaubsort extra noch mal für ganz Doofe da. - -> In zeit oder Km. Da kann man schlecht aus 10 km 70 km machen- ohne dass es eine Sauerei ist!!!!
Es gibt auch Familien mit Kleinkind, die extra wegen der kurzen Transferzeit ein Urlaubsziel auswählen... den Richter möchte ich mal sprechen, von dem du redest...
Aida3
**** Wenn die See ruhig ist, kann jedermann das Steuerrad halten. (Pubilius Syrus) **** -
geschrieben 1174086609000
Richtig, es steht in den Bedingungen, die allerdings kaum jemand liest.
Die Vorbehalte der Veranstalter sind - u.a. durch dieses Forum - bekannt.
Veranstalter werden ausgewählt wegen der günstigen Flugzeiten, des kurzen Transfers. Alles unverbindlich.
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geschrieben 1174086732000
@'Aida3' sagte:
Wie kannst du denn die faulen Eier der Veranstalter noch rechtfertigen
Er rechtfertigt sie nicht, sondern weist auf die - nach seiner Meinung - gültige Rechtslage hin. Und dieser Meinung stimme ich durchaus zu. Auch wenn das dem Rechtsempfinden einiger User widerstrebt.
T. H.: mach weiter so!
Gruß
coral741
Achte auf die wirklich wichtigen Dinge! Das Leben ist viel zu kurz um es mit Banalitäten zu verschwenden. -
geschrieben 1174089272000
Danke an die letzten Beiden Poster, dass Ihr meinen Beitrag noch einmal klargestellt habt..............
[b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size] -
geschrieben 1174114455000
@'Aida3' sagte:
... wie bist du denn drauf?? Wie kannst du denn die faulen Eier der Veranstalter noch rechtfertigen - AGB hin oder her!
Ich kenn zwar BG-Tours nicht im Einzelnen - aber bei den Veranstaltern, bei denen ich buche, steht immer (!!) irgendwo im Preisteil oder Farbbildteil, die Dauer des Transfers vom Flughafen zum Urlaubsort extra noch mal für ganz Doofe da. - -> In zeit oder Km. Da kann man schlecht aus 10 km 70 km machen- ohne dass es eine Sauerei ist!!!!
Es gibt auch Familien mit Kleinkind, die extra wegen der kurzen Transferzeit ein Urlaubsziel auswählen... den Richter möchte ich mal sprechen, von dem du redest...
Aida3
Alter Pattaya Fan,
zwischen dem alten und dem neuen Flughafen von Bangkok und Pattaya liegen 60KM welche du jetzt einsparst. Ist das nun geringfügig?
Vor allem wenn man bedenkt das diese 60KM durch Bangkok gehen....
Wenn ich die Auswahl auf einen bestimmten Airport treffe habe ich einen Grund dafür, wenn der Veranstalter nun den Airport ändert soll das in Ordnung sein?
Wenn ich eine Bahnfahrt nach München buche bekomme ich auch nicht drei Wochen vorher einen Anruf von Herrn Mehdorn; sie fahren jetzt nach Ulm aber vor dem Bahnhof stehen diese cremefarbenen Taxis.
MfG Rainer
Non Je ne regrette rien (Edith Piaf) -
geschrieben 1174123177000
Ich bin der Meinung, daß Flüge (Airline und Flughafen), die im Katalog stehen, auch verbindlich sein sollten.
Daß sich die Flugzeit oder Flugzeugtyp bis dahin sich ändern kann, das kann man unter Umständen noch verkraften.
Gruß
holzwurm
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geschrieben 1174131386000
Die absolute Flexibilität bei Airline, Airport, Flugzeugtyp und Abflugzeit ist indirekter Bestandteil der Kalkulation der Veranstalter. Da wird sich niemals etwas dran ändern, es sei denn, der Gesetzgeber tritt mal irgendwann auf den Plan. Aber dann würden die Flugpreise zwangsläufug massiv steigen.
><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o>< -
geschrieben 1174132762000
@'Bifi44' sagte:
Alter Pattaya Fan,
zwischen dem alten und dem neuen Flughafen von Bangkok und Pattaya liegen 60KM welche du jetzt einsparst. Ist das nun geringfügig?
MfG Rainer
Ja, es ist nicht der Rede Wert......
Aber Ihr könnt schimpfen wie Ihr wollt ich mache weder die AGB noch die Rechtsprechung...auch könnt Ihr empfinden wie Ihr wollt, wie die Realität ausssieht habe ich geschildert...aber Ihr könnt ja auch weiter Träumen, von verbindlichen Zusagen von Veranstaltern bis ins Detail, dass ist noch steuerfrei erlaubt......
[b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size] -
geschrieben 1174135565000
So, ich nochmal: Habe mir jetzt mal den "Papierkatalog2 von BG-Tours besorgt (sogar die 1. und die 2. Auflage - die beide schon draußen sind). Der 1. Teil beinhaltet im Preisteil noch den Hinweis: "Bei geringer Flugauslastung erfolgen die Flüge an/ab Varna mit einem Bustransfer in das Zielgebiet Burgas bzw. bei Hemusair als Fluglinie : "Flüge erfolgen an/ab Varna mit einem Bustransfer in das ZIelgebiet Burgas". Flughafenzuschlag an unserem Termin sowohl mit BUC als auch mit Hemus 20,-- €. " Im 2. aufgelegten Preisteil fehlt dieser Passus vollständig, Flugzuschläge einmal 20,-- € (BUC) und einmal 0,00 €. Also am Preis kanns nicht erkannt werden, zumal beide keinen bis bzw. ab Gültigkeitstermin haben. Beide - auch der 2. Preisteil enthalten nur den Hinweis : Gültig bis zum Erscheinen eines neuen Preisteiles. Ich weiß aber noch nichtmal nach welchen ich gebucht habe . Nach dem 2. Teil hat BG-Tours eindeutig seine Informationspflichten d.h. Klarheit der Bestimmungen (von Wahrheit rede ich mal lieber nicht) verletzt.
Werde mich jetzt mal bei der Geschäftsführung melden, mal sehen... Ich bin kein Klagehansel, kann aber verdammt deutlich machen wenn mir was nicht passt. (HGB und BGB gehören - beruflich bedingt, auch wenn ich kein Rechtsanwalt bin zu meinem gelesenen Buchbestand ). Irgendwo finde ich schon den Paragrafen. Und die Veranstalter können ruhig mal wissen, wenn den Kunden was nicht passt. Ob sich was ändert, außer das ich kaum noch mal dort buchen werde, glaube ich aber nicht.
Birgit