VORSICHT wenn Du von Betrug sprichst
Du hast es noch nicht verstanden, bei abweichender Bestätigung kann man zurück treten, siehe mein Beitrag, wo ist also Dein Problem
@'Thorben-Hendrik' sagte:
Bei Pauschalreisen sind solche "unanehmlichkeiten" hinzunehmen - es geht hier um 70 Buskilometer :idee: , Ihr werdet wohl kaum einen Richter finden, der Euch da nennenswerten Schadenersatz zuspricht.
In den AGB der Veranstalter steht auch das geringfügige Änderungen im Reiseplan hinzunehmen sind.....na viel geringfügiger geht es ja kaum noch, lasst die Kirche im Dorf oder bucht nicht pauschal, dann habt ihr einklagbare Einzelverträge für jede Einzelleistung.
Klar ist, wenn die Bestätigung von der Buchung abweicht, was hier ja der Fall ist, deshalb ja auch der korrekte Hinweis des Veranstalters auf den geänderten Flughafen, kann innerhalb von 7 Tagen vom Vertrag zurück getreten werden.
Also friss oder stirb, mehr geht hier garnicht!