... nicht ganz zufällig wird man in den ABB der Airlines oder AGB der Veranstalter vertraglich verpflichtet, die Daten des Rückfluges 24h vor der geplanten Abreise in eigener Initiative zu prüfen - denn auch ohne Flugangst ist es nicht sehr angenehm, von der Verlegung durch die Reze informiert zu werden, wenn man grade noch in der Disse rumtobt ...
Sofern die 12h eine Verkürzung deiner Reisezeit bedeuteten, kannst du mit einem höflichen Schreiben an den RV evtl. einen Tagessatz des Reisepreises ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zur Erstattung erwarten.