• Türkeifliegender
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    geschrieben 1501923393265 , zuletzt editiert von Türkeifliegender

    @Vonschmeling,

    ich zitiere " Nein Du solltest zuweilen einfach nur gar nichts schreiben"

    das hättest Du wohl gern, aber da ich mitunter recht Ungehorsam bin, will ich Dir den Wunsch nicht erfüllen.:stuck_out_tongue_winking_eye:

    Das war doch ein Wunsch, oder?

    Denn Befehle nehme ich schon seit meiner Bundeswehrzeit nicht mehr an, und das ist schon 50 Jahre her.:stuck_out_tongue:

    Aus aktuellem Anlass mal wieder: Arroganz ist eine besondere Form von Dummheit.
  • max06de
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    geschrieben 1501924079013

    @Tuerkeifliegender und alle anderen Beteiligten

    Zurück zum Thema! Weniger OT, dafür mehr hilfreiches, wenn ich bitten darf...

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  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1501927744579

    Das Thema (korrekte) Erstattungsgrundlage wird in Verbindung mit Anex/Azur in diesem Thread nicht das letzte Mal von Belang und dürfte für Betroffene auch nicht ganz uninteressant sein, würde ich meinen?

  • max06de
    Dabei seit: 1465171200000
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    geschrieben 1501927887066

    Das Thema Erstattungen war an dieser Stelle auch nicht mit OT gemeint. Und ich beziehe mich damit auch nicht nur auf diesen Thread, sondern auch auf die vielen anderen, in denen immer wieder die gleichen Kandidaten ins OT abrutschen.

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1501931118326

    @_aqua_sports_ sagte:

    Eine Entschädigung steht zu - das war der Punkt. Die Aussage, dass man beliebig auf andere Tage umgebucht werden kann und keinerlei Rechte hat ist schlicht falsch!

    Wenn das jemand behauptet hätte wäre es in der Tat falsch. Hat aber niemand ... :wink:

    Der Widerspruch erfolgte gegenüber der Aussage, die Flugzeiten könnten nur bis 14 Tage vor Reisebeginn geändert werden. Dies ist nicht zutreffend.

    Ich vermute allerdings, dass der ursprünglich von Martino1979 gebuchte Flug annulliert wurde, wonach tatsächlich ein Anspruch gem. VO(EG)261/04 bestünde.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Martino1979
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    geschrieben 1501954579283

    Mensch, da liest man mal ein paar Stunden nicht und schon verpasst man jede Menge. Bei mir ist meine pauschale Reise 13 Tage vor Abflug von 6:00 Uhr morgens auf 15:20 Uhr verschoben worden. Meine Frage war lediglich ob ob ich nun eine Chance habe die 250 € pro Person zu bekommen? Schließlich geht es um fünf Personen. Morgen Mittag um 15:00 Uhr weiß ich mehr ob der Flieger überhaupt dann startet. Die Hotline von Anex konnte mir nicht helfen. Wir haben versucht den Flug noch mal auf morgens zu schieben, aber man sagte uns dass keine Maschinen frei wären. Also starten wir nun (hoffentlich) zumindest mit 9 Stunden Verspätung.

  • Martino1979
    Dabei seit: 1500870153561
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    geschrieben 1501954751113 , zuletzt editiert von Martino1979

    Wie gesagt, ich möchte nur wissen ob es sich lohnt zu kämpfen und gleichzeitig werde ich natürlich alle hier auf dem Laufenden halten wie es in meinem Fall ausgegangen ist.

    Verstehe auch nicht wirklich warum Herr Vonschmeling immer nur für die Gesellschaft spricht und die Chancen bei 0% sieht. Ich hoffe ja mal nicht dass sie Mitarbeiter von Anex/Azur sind.

    Mir geht's auch nicht um die 5 %, sondern um die 250 € pro Person bezüglich der Flugverspätung.

    P.S. Man hat mir seitens Hotline sogar selbst vorgeschlagen sich zu melden um einen Teil des Geldes wieder zurück zu bekommen.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1501955669610 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Der Herr von Schmeling hat deine Causa im Blick, Martino ... :wink:

    Falls die Reisezeit aus wichtigem Grund (beispielsweise von der Airline) verschoben wurde besteht dennoch ein Anspruch an den Veranstalter:

    In Höhe von 5% eines Tagessatzes der Reise ab der 5. Stunde der Verlegung und für jede weitere. Pro Buchendem versteht sich.

    Wurde dein Flug mit Azur Air jedoch annulliert hast du Anspruch auf eine Entschädigung gem. VO(EG)261/04, i.e. die "Chance" auf 250€ pro Ticket.

    Du musst nicht kämpfen, nur mal Butter bei die Fische geben wie sich die Änderung gestaltet hat. Für das Ergebnis, bzw. deine Aussichten auf Erfolg ist das nun einmal maßgeblich.

    Bitte erspare mir und allen Mitlesern die bartträchtige Farce des "Befangenheitsverdachtes" ... :expressionless:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Martino1979
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    geschrieben 1501956848195

    Was heißt hier wie sich das gestaltet hat? Als wir die Reise gebucht haben haben wir die Abflugzeiten mit 6:00 Uhr genannt bekommen. Diese sind natürlich auch schriftlich mitgeteilt worden. Vor 13 Tagen kamen ohne eine Begründung die Unterlagen nach Hause und dort stand dann drin: Abflug 15:20 Uhr

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1501957714902 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Das ist soweit rechtens.

    Maßgeblich ist - falls du eine Entschädigung gem. der EU Fluggastrechte beanspruchen möchtest!? - ob dein Flug

    A gestrichen wurde

    oder nur

    B geändert hinsichtlich der Reisezeiten.

    A entfaltet Ansprüche gem. VO gegen die Airline (=250€ pro Ticket)

    B nur gegen den Veranstalter im benannten Rahmen (5% des eines Tagessatzes der Reisekosten ab der fünften Stunde der Verzögerung)

    Komplexes Thema! - schau doch bitte mal in das schon häufig verlinkte Unterforum zu reiserechtlichen Fragen ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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