Der Herr von Schmeling hat deine Causa im Blick, Martino ...
Falls die Reisezeit aus wichtigem Grund (beispielsweise von der Airline) verschoben wurde besteht dennoch ein Anspruch an den Veranstalter:
In Höhe von 5% eines Tagessatzes der Reise ab der 5. Stunde der Verlegung und für jede weitere. Pro Buchendem versteht sich.
Wurde dein Flug mit Azur Air jedoch annulliert hast du Anspruch auf eine Entschädigung gem. VO(EG)261/04, i.e. die "Chance" auf 250€ pro Ticket.
Du musst nicht kämpfen, nur mal Butter bei die Fische geben wie sich die Änderung gestaltet hat. Für das Ergebnis, bzw. deine Aussichten auf Erfolg ist das nun einmal maßgeblich.
Bitte erspare mir und allen Mitlesern die bartträchtige Farce des "Befangenheitsverdachtes" ...