• MCC
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    geschrieben 1535105126681 , zuletzt editiert von Ahotep

    Ich habe eine Pauschalreise über AidU gebucht, RV war Bentour.

    Laut AidU habe ich eine Pauschalreise gebucht, das wollte ich auch. Ich habe nichts zusätzliches dazu gebucht, eben nur Flug/Hotel mit Frühstück. Kein Transfer oder sonstigen Schnickschnack.

    Leider mußten wir die Reise stornieren, 3 Monate vor Reiseantritt.

    Die Stornokosten beliefen sich auf satte 70% und nicht, wie in den AGBs bei Pauschalreisen angegeben, auf 20% des Reisepreises.

    Ich wurde darauf Aufmerksam gemacht, so die Begründung von Bentour, das ich eine dynamisch zusammen gestellte Reise gebucht hätte.

    Ja, da stand tatsächlich irgendwas mit Abkürzungen in der Buchung, aber das war für mich unverständlich und da ich eine Pauschalreise gebucht habe auch nicht weiter interessant.

    AidU ließ mich allein, denn die verwiesen auf Anfrage auf die AGB des RV und rührten sich ansonsten nicht.

    Immerhin habe ich im laufe der letzten Jahre rund 10 Reisen über AidU gebucht und hätte dies auch weiterhin getan.

    Aber Aufgrund dessen habe ich meinen Account dort löschen lassen.

    Die Abzockergebühr an Bentour werde ich zahlen, jedoch werde ich darauf achten diesen RV nie wieder zu wählen.

    Link zu anderem Bewertungsportal entfernt

  • Kourion
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    geschrieben 1535109802096 , zuletzt editiert von Kourion

    Hallo MCC,

    dynamisch zusammengestellte Pauschalreisen sind nichts Neues. Hier bei HolidayCheck wurde schon 2008 darüber diskutiert, einen Artikel von 2011 zum Thema findest du - klickst du hier. Ist nun natürlch unglücklich, dass du diesbezüglich nicht auf dem Laufenden warst.

    Was die Kosten bei der Stornierung einer Pauschalreise betrifft, so ist es nicht richtig, dass diese Kosten bei allen Veranstaltern gleich hoch sind und nur 20 % betragen. Dies kannst du in den AGB der jeweiligen Veranstalter verifizieren. Wobei du dich dann gleichzeitig darüber informieren kannst, ob die Höhe der Kosten beim "normalen" RV eine andere ist als bei seinem X-Ableger.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
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    geschrieben 1535128358914 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Alles korrekt, dennoch erscheint mir die Forderung von 70% des Reisepreises - auch für ein dynamisch paketiertes Arrangement! - 3 Monate vor Reiseantritt für sehr hoch. Zudem irritiert der Umstand, dass die Rücktrittsgebühren für solche Pauschalreiseformen in den AGB nicht spezifiziert werden sondern lediglich der Hinweis zu finden ist, die Tickets seien nicht oder nur zu einem sehr geringen Teil erstattbar.

    Es genügt ohnehin nicht, einfach eine Pauschale zu fordern und auf die AGB zu verweisen (zumal dort nichts konkretes steht!?) sondern muss die Höhe der Forderung ggf. einer Überprüfung standhalten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Flugkosten 70% des Reisepreises ausmachen sollen und der Veranstalter glaubhaft machen kann, innerhalb von 3 Monaten das Hotel nicht an einen anderen Interessenten verkauft zu kriegen - ausgenommen es wurde der Archipel Gulak gebucht bzw. eine ähnlich exotische Destination ...

    Es steht den Reisenden ja frei, die angeblichen Kosten des Rücktritts zu bestreiten - und wurde das häufiger auch schon erfolgreich exerziert.

    Anstatt also diese - tatsächlich sehr hohe! - Forderung klaglos zu bedienen würde ich den Veranstalter um eine detaillierte Darlegung seines Kompensationsbegehrens ersuchen und bis dahin eine Zahlung verweigern. Die Behauptung, dass bei einer Reise zum Preis von angenommen 3000€ nur 900 auf das Hotel jedoch 2100 auf die Tickets entfallen sollen halte ich für schwer / gar nicht darstellbar.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1535130034714 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Hier mal eine aktuelle Wasserstandsmeldung zum Thema ...

    Im Übrigen hat der Veranstalter eine Schadensminderungspflicht, d.h. er muss nachweisen alle zu Gebote stehenden Maßnahmen zum Weiterverkauf der Reise unternommen zu haben. Kann er das nicht dürfte sich seine Argumentation hinsichtlich des Anpruchs weiter erschweren ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
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    geschrieben 1535131119887 , zuletzt editiert von Kourion

    70% 3 Monate vor Reiseantritt ist saftig, ist richtig.

    Begründet wird es in den AGB unter Punkt 3.7. wie folgt:

    "3.7 Wenn die Reise auf Wunsch des Kunden nach dem Prinzip „Dynamisches Paketieren/Dynamic Packaging“ zusammengestellt wurde, werden Sonderpreise der einzelnen Leistungsträger (Fluggesellschaften und Hotels) verwendet, die grundsätzlich nicht erstattet werden können. Aus diesem Grund gelten folgende abweichende Annulierungskosten:

    a.) bei Flugpauschalreisen und Nur-Flug Reservationen vom Tag der Buchung bis 15 Tage vor Reiseantritt 70% des Reisepreises." ( Quelle )

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
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    geschrieben 1535132378310

    Ah, oki ... dieses Dokument habe ich nicht gefunden.

    Ich bleibe jedoch bei meinem Rat, vom Veranstalter eine genaue Darlegung zu verlangen und nicht unwidersprochen zu bezahlen.

    Die Schadensminderungspflicht seitens des Veranstalters bleibt ja bestehen und muss ggf. nachgewiesen werden.

    Ich hab allerdings schon mal wieder die Befürchtung, dass MCC womöglich nur Dampf ablassen wollte und an kreativen Lösungsansätzen gar nicht interessiert ist ... :confused:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HABERLING
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    geschrieben 1535139425974 , zuletzt editiert von HABERLING

    Aus dem geschlossen Trade

    Von MCC geschrieben am 22.08.2018 um 17:54

    Ich habe eine Reise über ab in den Urlaub gebucht und natürlich wollte ich eine Pauschalreise. So stand es auch in meinem Account bei AidU. Bentour jedoch behauptet daß es sich um eine dynamisch zusammengestellte Reise handelt, zu sehen an den Daten die mit DYN beginnen. Somit wurden 70% Stornokosten fällig als wie von der Reise zurücktreten mußten.

    Ich hätte das sehen müssen. Doch ich sah "Pauschalreise" und damit bei Rücktritt auch in den AGB von Bentour 20% Stornogebühren.

    Statt dessen wurde ich auf 3 Absätze tiefer in den AGBs verwiesen, nach denen Bentour die Stornokosten quasi selbst bestimmen kann, da sie angeblich die Flüge sowie 3 Hotelübernachtungen zahlen müßten.

    Der Rücktritt erfolgt mitnichten Kurzfrstig, sondern gute 3 Monate vor Antritt der Reise. Statt mich auf die hohen Stornokosten hinzuweisen wurde die Reise storniert und die Rechnung kam.

    AidU kann man nicht erreichen, bzw. stellt sich auf Seite des Veranstalters, denn ich hätte ja sehen müssen daß es sich um eine "dynamisch zusammengestelltes Reisepakt" handelt.

    NEIN, AidU - musste ich nicht, in meinem Account steht PAUSCHALREISE.

    Ich habe im laufe der letzten Jahre gut ein Dutzend Urlaube bei AidU gebucht, das war mein letzter.

    Ich kann inzwischen jeden nur warnen dort eine Reise zu buchen, und ganz besonders vor dem Abzockerverein Bentour.

    von HABERLING geschrieben am 22.08.2018 um 18:27 , zuletzt editiert von HABERLING vor 2 Tagen

    Du musst das Wort Pauschalreise nicht brüllen, du hast eine Pauschalreise gebucht, egal ob dynamisch zusammengestellt oder nicht und die Stornokosten sind bei Bentour Reisen und Bentour Reisen Benx eben unterschiedlich.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
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    geschrieben 1535142786998 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Der Obliegenheit des Veranstalters, die Forderung zu substantiieren steht all das Beigetragene zur Erkennbarkeit keinesfalls entgegen.

    MCC hat völlig unbeachtlich der Gebührenankündigungen das Recht auf Aufschluss, der Veranstalter muss begründen.

    (22.12. 2014 Die gestaffelten Stornokosten hielten der Prüfung des BGH nicht Stand. So wurde die Pauschale für Stornierungen, die bis zum 30. Tag vor Reisebeginn erfolgen, auf 20 % beschränkt. Wer mehr verlangt, muss ... die genauen Gründe für höhere Stornogebühren angeben und nachweisen (BGH, Urteil vom 9.12.2014, X ZR 85/12, X ZR 13/14 und X ZR 147/13 )).

    @MCC

    Du musst deine Argumentation überdenken, nicht alles was in AGB vorgegeben wird ist ehern rechtens ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • NMB
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    geschrieben 1541615556961

    Unseriös, überzogene Stornogebühren, die gemäß den Bentour eigenen AGB durch entsprechende Kostennachweise zu rechtfertigen sind, werden einfach erhoben, bei Nachfragen erfolgte keine Reaktion mehr, so dass nun Strafanzeige gestellt wurde .

    Man kann vor diesem Reiseveranstalter nur warnen, zumindest wenn man keine Pauschalreise, sondern eine dynamisch zusammengestellte Reise bucht, was für den Kunden auf den ersten Blick nicht ohne weiteres ersichtlich ist

    Leider mussten wir aufgrund gesundheitlicher Probleme die Reise stornieren und haben dann statt der in den eigenen AGBs geregelten 20% Stornogebühren 50% in Rechnung gestellt bekommten. Bentour verweist in seinen eigenen AGBs darauf, dass das Reiseunternehmen in diesem Fall verpflichtet ist, die Kosten, die durch die Stornierung verursacht wurden und über die 20% hinaus gehen, nachzuweisen.

    Leider verweigert Bentour trotz mehrfacher, auch anwaltlicher Aufforderung den Nachweis der erhöhten Kosten und ist genauso wenig bereit, die zu viel gezahlten 30% zu erstatten, zuletzt- nach einem sehr unfreundlichen und unerfreulichen Telefonat mit der - angeblichen- Juristin des Unternehmens wurde auf die letzten schriftlichen Aufforderungen einfach nicht mehr reagiert.

    Es liegt wirklich nahe, dass hier in nahezu betrügerischer Absicht überhöhte Stornogebühren erhoben werden und man dabei seine eigenen AGBs ignoriert.

    Absolut unseriös empfinde ich es, sich einfach tot zu stellen und auf Schreiben einfach nicht zu reagieren.

    Leider fühlte ich mich demnach gezwungen, Strafanzeige wegen Betrugs gegen die Verantwortlichen des Unternehmens Bentour zu erstatten.

    Nachtrag: Natürlich habe ich eine Reiserücktrittversicherung, aber die zahlt auch nur die Stornogebühr, die in den AGB von Bentour steht, uns das wären in unserem Fall vom Termin her 20%.

    Bentour verlangt aber 50%, und in ihren eigenen AGB steht, dass wenn die Kosten höher sind als die regulärem (20%) sind sie verpflichtet, die ihnen entstandenen Kosten nachzuweisen. Das lehnen sie aber ab und natürlich zahlt dann auch unsere Reiserücktrittsversicherung nur die 20%. Eben diese Versicherung hat uns gegenüber nämlich erwähnt, dass Bentour mit ihren dynamischen Reisen im Stornofall Schindluder treibt und diesen Eindruck kann ich nur unterstreichen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1541620173976 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Du willst vermutlich keine Einschätzung hinsichtlich des Ausgangs?

    Sorry, aber deine Aktion ist leider einfach nur als enorme Groteske zu beurteilen.

    Mich macht die Ignoranz jeglicher verfügbarer Sachkunde bei der Verfolgung deines Anliegens schaudern - unfassbar!?

    Du wirst mit schlafwandlerischer Gewissheit scheitern, und ich kann kaum verhehlen, dass ich den Zeitmangel der Staatsanwälte bei derartigen Anzeigen für einen Segen halte ... :expressionless:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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