Betrügerische Absicht ? Das werden die "angeblichen" Juristen des Veranstalters evtl. nicht unkommentiert stehen lassen.
Die Stornogebühren dürften wir bei allen X-lern höher sein.
Betrügerische Absicht ? Das werden die "angeblichen" Juristen des Veranstalters evtl. nicht unkommentiert stehen lassen.
Die Stornogebühren dürften wir bei allen X-lern höher sein.
Die AGBs gelten für alle, für Bentour und den Kunden! Und genau daran halte ich mich bei meiner Einschätzung, so wie der beauftragte Anwalt auch.
Soll ich das einfach so hinnehmen?
Und handelt es sich um ein seriöses Unternehmen, wenn man auf Anschreiben nicht antwortet?
Ich finde es fragwürdig, Einschätzungen abzugeben, ohne die Details zu kennen, aber handelt sich ja um ein Forum, da kann ja jeder seine Meinung kundtun.
Ach so, dann interessiert also nicht §5 der AGB von Bentour-
§5.8
Dort ist geregelt, dass in Fällen, in denen höhere Stornogebühreren als die in den AGB vorgesehene Pauschalen berechnet werden, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigtung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was BCH durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, zu begründen und zu beziffern ist.
Und wenn die Reiserücktrittsversicherung die überhöhten Stornogebühren nicht akzeptiert, bzw. nur dann bereit ist, die erhöhten Kosten zu übernehmen, wenn Bentour den in den AGB geregelten Verpflichtungen nachkommt und die erhöhten Kosten nachweist, warum soll ich das akzeptieren?
Ich bin niemand der Gerichte bemüht, das ist außer einem Diebstahl das erste Mal, das ich diesbzüglich tätig werde.
Aber wie soll man deuten, wenn der Vertragspartner sich einfach tot stellt?
Ich finde es schon anmaßend, etwas als grotesk oder unfassbar zu bezeichnen, wenn man versucht, sein Recht durchzusetzen, wohlgemerkt, nachdem ich fachliche Hilfe in Anspruch genommen habe.
Und da kürzlich über den Verbleib zweier Goldfische im Wert von 5,- gerichtlich entschieden wurde, finde ich es nicht anmassend, wenn ich einen sehr hohen dreistelligen Betrag geltend machen möchte.
Schade, dass man in diesem Forum nicht seine Meinung tun kann, ohne abgeledert zu werden, aber kein Problem, ich verzichte zukünftig auf entsprechende "Einschätzungen", die zudem Fachkompetenz entbehren und eher Stammtischjura entsprechen.
Hingegen ist es mir schon wichtig, meine Erfahrung mit Bentour geschildert zu haben, damit andere auf die schwierige Geschäftspraxis aufmerksam werden. Ich hatte die entsprechenden Warnungen hier im Forum vor der Buchung leider nicht gelesen.
@nmb sagte:
Ich finde es fragwürdig, Einschätzungen abzugeben, ohne die Details zu kennen, aber handelt sich ja um ein Forum, da kann ja jeder seine Meinung kundtun.
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Ich finde es ebenso fragwürdig, seine Erfahrungen öffentlich machen zu wollen, ohne dabei alle relevanten Details preiszugeben!
Scheinbar ist Dir noch immer nicht bewusst, das die Anschuldigung des vorsätzlichen Betruges, nicht gerade die schlaueste Entscheidung war. Wenn man etwas öffentlich stellt, muss man mit Gegenwind oder Fragen rechnen.
Kläre uns mal bitte auf, ab welchem Tag bis Tag X vor der Reise 50% Stornogebühren gelten? Wann wurde storniert, wann sollte die Reise beginnen? Was wurde gebucht?
Es war eine dynamisch gepackte Reise, da gelten andere Stornogebühren!
@nmb sagte:
Man kann vor diesem Reiseveranstalter nur warnen, zumindest wenn man keine Pauschalreise, sondern eine dynamisch zusammengestellte Reise bucht, was für den Kunden auf den ersten Blick nicht ohne weiteres ersichtlich ist
Du hast sehr wohl eine Pauschalreise gebucht - eine dynamisch zusammengestellte.
Ansonsten... ich weiß nicht, über welchen Vermittler du gebucht hast (stationär oder online). Hier bei HolidayCheck sind die Angebote von BENX deulich zu erkennen:
Was den Punkt
5.8. aus den AGB von Bentour betrifft, so möchte ich in diesem Zusammenhang auch den ersten Abschnitt von 5.8. zitieren:
"5.8. Von BCH werden Pauschalreisen auch dynamisch zusammengestellt, d.h. Leistungen einzelner Leistungsträger werden gemäß den Kundenwünschen erst im Zuge der Buchung zu einem Pauschalreisepaket zusammengefasst («Dynamic Packaging»). Hierbei werden zum Buchungszeitpunkt gültige Tarife der Fluglieferanten verwendet, welche grundsätzlich nicht erstattungsfähig und nur gegen hohe Gebühren umbuchbar sind.
Für den Fall, dass aus diesem Grunde der nachweisbare Schaden im Einzelfall höher ausfallen sollte als die vorstehenden Entschädigungspauschalen..." (Hier kommt dann das mehrmals von dir Erwähnte, kennst du ja.) Quelle: klick hier / runterscrollen und unten "AGB des Reiseveranstalters / Anbieters" anklicken.
Und zusätzlch vielleicht auch oben auf das Buchungsformular schauen, wo erneut auf BENX hingewiesen wird.
Der "beauftragte Anwalt" sollte sich dann mal näher mit der Materie befassen. Vermutlich fehlen ihm auch wichtige Details.
Auch sollte man ihn mal fragen, wie es sich mit öffentlichen Betrugsvorwürfen verhält? Oder kennt er dieses Detail nicht und wundert sich dann über das gegnerische Anwaltsschreiben?
Aus mehreren zivilrechtlichen Einreden ist mir bekannt, dass die Veranstalter durchaus die Höhe der Stornogebühren darlegen können.
Ferner genügt es, einen Weiterverkauf zu bestreiten, wenn für die gegenständliche Reise noch Vakanzen bestehen.
Es obliegt dem Kläger niedrigere Kosten zu beweisen.
Eine strafrechtliche Verfolgen mit Betrugsvorwurf in so einem Fall ist m.E. grotesk.
Ich befürchte---sie werden sich diese Beiträge von NMB nicht gefallen lassen.
Dass Veranstalter hier mitlesen ist ja bekannt!
Unabhängig von dem de jure richtigen Hinweis auf die Nichtexistenz rechtsfreier Räume im Internet (da facto sieht das allerdings ein bissele anders aus, ist aber hier nicht relevant): Es geht im Sachvortrag nicht um die Abrede der Anerkennung einer Stornogebühr, es geht darum dass sich der Veranstalter in seinen AGB's eine im Einzelfall höhere Stornogebühr als regulär vereinbart vorbehält. Soweit alles OK, das darf er tun. Aber: In DIESEM Falle ist der Veranstalter nachweispflichtig, und lt. Sachvortrag weigert er sich diesen Nachweis zu erbringen. Ob er es leicht tun könnte oder nicht oder wie er sich potenziell exkulpieren könnte ist rechtlich völlig unerheblich.
Das Wort "Betrug" ist natürlich oversized, aber die Nachfrage des Geschäftsgebarens, immer unterstellt dass der Sachvortrag der Realität entspricht, das muss durchaus erlaubt sein.
Was mich allerdings wundert - wäre der eigene Anwalt von der Richtigkeit überzeugt dann wäre der nächste Weg ein Mahnbescheid.
Mein Beitrag diente nur dem Versuch der Versachlichung und ist in Unkenntnis der tatsächlichen Gegebenheiten als nichts anderes zu werten.
Hier geht es um eine strafrechtliche Anzeige des Betrugs, dass die Höhe der Gebühren vom Veranstalter auf Verlangen des Kunden dargelegt werden müssen stellt ja keiner in Abrede bzw. wurde das auf der vorhergehenden Seite in einem anderen Kontext schon einmal ausdrücklich erwähnt.
Selbstverständlich wäre ein Mahnbescheid über die monierten 30% der sinnvolle nächste Schritt in der Angelegenheit, die strafrechtliche Verfolgung wird ohnehin scheitern, es wird viel Zeit verstreichen bis dahin und der Betroffene kommt in der Sache keinen Millimeter voran.
Ich nenne die Maßnahme ja nicht ohne Bedacht grotesk ...
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!