Na, da poppen bei mir doch so manche Fragen auf ...
Zuerst zur Aussage: "Wir Bucher Reisen tun das nicht!"
Tun was nicht? Rechtzeitig informieren? Das wage ich ganz stark zu bezweifeln!
Viel wahrscheinlicher tun sie nicht einen Abflug mal eben um 12h verschieben, das tut der Leistungsträger Flug, auch Luftverkehrsunternehmen genannt.
In Folge der kurzfristigen Änderung entstehen Wolke 1234 Ansprüche gegen das LVU gem. VO(EG)261/04 auf eine Kompensation in Höhe von 250€ pro Ticket.
Nun zur Aussage "Anfrage auf Kompensationsleistung - wurde von Bucher Reisen auch negativ beantwortet"
Das muss so nicht hingenommen werden (wenn es denn so war?!). Selbstverständlich ist der Reisepreis um einen Tagessatz zu mindern, ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Bucher das abgeleht hat.
Vermutlich wurde vielmehr eine Entschädigung gem. VO 261 begehrt und diese abgelehnt? Wenn es so war: Zu Recht!
Die Fluggastrechte werden vom LVU bedient, für die Reisepreisminderung hat der Veranstalter geradezustehen.
Epilog:
Anstatt fruchtlose "Nie-wieder!" Beiträge abzusondern einfach mal freundlich nach Lösungen der Probleme hier im Forum nachfragen und danach erfolgreich bei den richtigen Ansprechpartnern reklamieren.
Dazu sind die "Besserwisser" hier nämlich in fast ständiger Bereitschaft!