• buchererfahrung
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    geschrieben 1521581090774 , zuletzt editiert von buchererfahrung

    Ups, da sind ein paar Tippfehler drinnen. Sorry dafür, heute war ein echt harter Tag gewesen ...

  • vonschmeling
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    geschrieben 1521595120109

    Das Reisebüro als Verursacher hätte bei Bucher während eures Urlaubs insistieren und für eine Lösung sorgen müssen. Das wäre der"kurze Dienstweg" gewesen ...

    Bist du Star Wars Fan? :smirk:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Mi64
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    geschrieben 1523870301070 , zuletzt editiert von Mi64

    Ich habe mit Bucher Reisen leider sehr negative Erfahrungen gemacht. Bei der Buchung bzw Abwicklung ist es zu mehreren unerfreulichen Vorfällen gekommen.

    Ich war Mitte Jänner mit meiner Freundin in Kuba (Varadero). Obwohl wir die Unterlagen ca eine Woche vor Reiseantritt bekamen, war kein Visum für Kuba dabei, angeblich zu kurzfristig. Obwohl es sich bei diesem "Visum" ja eigentlich nur um einen Vordruck handelt und keinerlei Überprüfung (wie wenn man bspw ein russisches Visum benötigt) stattfindet. Aber gut, wir haben das Visum am Schalter vor dem Abflug bekommen, was mich zwar nervös gemacht hat (was, wenn die einzige Angestellte des Schalters am Airport erkrankt und nicht kommt?) aber letztlich hat es dann funktioniert.

    Die nächste Enttäuschung dann im Flugzeug. Es handelt sich um einen insgesamt zehnstündigen Langstreckenflug mit einer Zwischenlandung je Strecke. Während alle anderen Fluggäste ihre Mahlzeiten bekamen, wurde mir mitgeteilt, aufgrund meiner Buchung wären keine Mahlzeiten inklusive. Sehr peinlich, wenn man seiner Freundin zu Weihnachten und zum Geburtstag so eine Reise schenkt und diese wird dann vor ihr und den Sitznachbarn als Pfennigfuchserei dargestellt. Was nämlich nicht stimmte, ich hatte den normalen Tarif gebucht. Nach Rückkehr gab Bucher diesen Irrtum auch zu. Nur das Entschädigungsangebot war eine Frechheit: insgesamt 40 EUR für acht entfallene Mahlzeiten samt je einem Getränk. Das möchte ich sehen, dass man in einem Flugzeug (in diesem Fall war es Eurowings) ein warmes Essen inkl. Getränk um 5 EUR erhält :-). Ich hatte, und ich denke das ist legitim, 100 EUR für acht Mahlzeiten plus acht Getränke verlangt. Statt also als Kompensation für diesen selbst verschuldeten Buchungsfehler großzügig zu sein, wird dem Kunden, der ca. 3000 EUR bezahlt hat, noch ein lachhaftes Angebot angemacht, durch das man sich noch zusätzlich ver..... fühlt.

    Im Hotel (ROC Barlovento, Varadero) angekommen mussten wir feststellen, dass sich im Hotel an den besten Plätzen zwei Baustellen befanden. Einerseits vorne am Strand eine Art Tischlerei, in der bergeweise Holz bearbeitet wurde, sodass permanente Sägegeräusche am Strand zu hören waren. Und kurz nach der Ankunft eine zweite Baustelle, wo bei einem Pool die Bodenfliesen erneuert wurden, verbunden mit heftigem klopfen, bohren und hämmern. Ein erholsamer Aufenthalt an diesem Pool war völlig ausgeschlossen.

    Ich habe beides ausführlich dokumentiert, mit Videos und Photos. Die Judikatur zum Reiserecht sieht vor, dass bei Baustellen im Hotel saftige Entschädigungen gebühren. Bis zu 60% wurde den Gästen zugesprochen. In unserem Fall gab es eine permanente Lärmkulisse am Strand sowie an einem von zwei Pools, wobei letztere auch noch im Zimmer zu hören und jene der Tischlerei auch noch am zweiten Pool (wo sich, wegen der Zustände am Pool 1, alle Gäste drängten, allerdings natürlich nur für einen Teil Platz war - es ist das Pool, das am Bild zu diesem Beitrag eingeblendet wird).

    Zur Bearbeitung meiner Beschwerde nach Rückkehr benötigte Bucher Reisen zehn Wochen. Zehn Wochen, um festzustellen, ob es in einem Hotel, das man anbietet, Baustellen gibt oder nicht. Im Ergebnis wurde die Beschwerde abgelehnt, weil ich nicht reklamiert hätte. Was so nicht stimmt, ich habe es gleich auf einem an die Gäste verteilten Fragebogen geschrieben und einmal auch mündlich unserem Reiseleiter (der übrigens, um auch etwas Positives zu sagen, super Deutsch konnte!) gesagt. Es ist nur sinnlos, dies zu beweisen - hätte ich in Kuba einen Kopierer suchen sollen und alles kopieren bzw schriftlich dokumentieren? Ganz abgesehen davon, dass die Beschwerden, an wen immer ich sie gerichtet hätte, natürlich sinnlos waren. Denn weder wird die Tischlerei verlegt werden noch die Bauarbeiten unterbrochen, nur weil es der Michi aus Wien verlangt.

    Somit bot mir Bucher Reisen "aus Kulanz" einen Gutschein für Bucher Reisen ( :-) bzw Thomas Cook an, im Wert von 160 EUR. Ein im Vergleich zu den bestehenden Gerichtsurteilen lächerlicher Betrag, der noch dazu dazu führt, dass Bucher weitere Einnahmen aus einer zukünftigen Reisebuchung erhielte.

    Weiters teilten sie mir in ihrem Brief mit, dass sie nicht an einem Verfahren zur Streitschlichtung teilnehmen würden. Ich kenne mich mit den deutschen Regelungen nicht aus, aber offenbar gibt es Veranstalter, die teilnehmen, und andere schließen das aus. Als Konsument sollte man wissen, dass es Bucher Reisen eben nicht tut.

    Ich werde mich mit diesen "Angeboten" nicht zufrieden geben. Eines kann ich aber jedenfalls schon sagen, wenn bei einer über Bucher gebuchten Reise etwas nicht klappt, braucht man als Kunde starke Nerven, Beharrlichkeit und einen langen Atem!

  • Bienekind
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    geschrieben 1523876890610 , zuletzt editiert von Bienekind

    Der Michi aus Wien hätte sich seine Beschwerde schriftlich vom Reiseleiter vor Ort bestätigen lassen müssen; das ist gängige Praxis bei allen Reiseveranstaltern Und was du in den Hotelfragebogen reinschreibst, bekommt der Reiseveranstalter nicht zu sehen.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1523877767384

    Die teutonische Rechtsprechung jedenfalls sieht für eine Lärmbelästigung am Tage auch keine "saftige" Entschädigung von 60% der Reisekosten vor. Möglicherweise erbringen Klagen in A derlei Größenordnungen, ganz sicher aber auch nur dann, wenn man die Beschwerde nachweislich vorgebracht, um Abhilfe ersucht und damit gescheitert ist.

    Das sind nun einmal Formalien, derer man sich nicht entheben kann mit der realistischen Einschätzung, der Michi aus Wien hätte so oder so vergeblich vorgesprochen.

    Der Gutschein ist ein Kulanzangebot ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, der Klageweg bleibt dem Michi demnach offen.

    Viel Erfolg ... :smirk:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • domrepfan1995
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    geschrieben 1523885438890

    Michi, Du hättest alle Punkte schriftlich festhalten müssen und den Reiseleiter unterschreiben lassen müssen, dass keine Abhilfe geschaffen werden konnte. Nur das wird von den Veranstaltern anerkannt. Mündliche Besprechungen zählen nun mal nicht. Schade, dass Euer Urlaub so schlecht war.

  • Mi64
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    geschrieben 1524050102996 , zuletzt editiert von Mi64

    @vonschmeling sagte:

    Die teutonische Rechtsprechung jedenfalls sieht für eine Lärmbelästigung am Tage auch keine "saftige" Entschädigung von 60% der Reisekosten vor. Möglicherweise erbringen Klagen in A derlei Größenordnungen, ....

    Umfangreiche Bauarbeiten werktags im Hotel von 8.30 bis 17.30 Uhr     66 %   AG Köln, Urt. v. 28.08.2007, Az. 133 U 640/05 Umfangreiche Bauarbeiten werktags im Hotel     50 %   LG Frankfurt, Urt. v. 26.07.2010, Az. 2-24 S 135/09

     

    Liegen Köln und Frankfurt inzwischen in Österreich, Herr oder Frau vonschmelig? :-)

  • Mi64
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    geschrieben 1524050671001

    Wenn ich zusammenfassen darf, dann ist es offenbar so, dass man als Konsument völlig aussichtslose Handlungen setzen muss, um dann - unter vollem Prozesskostenrisiko, weil sich Veranstalter wie Bucher Reisen einer außergerichtlichen Streitschlichtung entziehen - Prozess führen zu dürfen. Der Veranstalter kann in seinen Prospekten hingegen nicht nur kommende Baustellen, sondern sogar mehr oder weniger fix am Strand eingerichtete Tischlereien (und das ist beim ROC Barlovento der Fall, es stehen dort Kreissägen etc nur durch eine Plane vom Strand getrennt) verschweigen und sitzt trotzdem am längeren Ast, weil die Gesetze ernsthaft vorsehen, dass der Tourist verlangen soll, dass die Poolsanierung gestoppt und die Tischlerei aufgelöst werden soll.

    Ein schönes Beispiel, was Verbraucherrechte in Österreich, Deutschland und der EU wert sind. Da hat es sich die Reisebranche schön gerichtet, damit die Gewinne nur ja nicht geschmälert werden, auf Kosten der schönsten Wochen des Jahres des Kunden!

  • HABERLING
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    geschrieben 1524051675224 , zuletzt editiert von HABERLING

    @Mi64: Du hast es nicht verstanden, du musst dem Reiseveranstalter vor Ort auf die Beeinträchtigungen hinweisen und diese vom Reiseleiter bestätigen lassen.:disappointed_relieved:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
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    geschrieben 1524062570829

    ... und zudem ist das soweit eschrieben keine "umfangreiche Bautätigkeit" im Hotel.

    Ich würde von einer streitigen Einigung abraten, die Voraussetzungen sind zu schlecht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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