Hallo Hema,
ich habe nichts dagegen, daß Du die Ungerechtigkeiten der Reisebranche anprangerst. Doch sind es leider keine, die es anzuprangern gilt. Denn genau das ist in praktisch allen Verträgen so geregelt.
Wenn Du eine Ware einkaufst so wird Dir ein Preis angepriesen. Gehen wir aus aktuellem Anlaß also mal von einer Magnum Flasche Champagner aus zum Preis von 99 Cent. Du gehst in das Geschäft und willst die Flasche so kaufen. leider soll Sie jetzt aber 99,- € kosten. Welche Möglichkeiten hast Du?
Praktisch keine. Denn das Geschäft kann sich auf einen Irrtum berufen, ist aber dazu verpflichtet den Preis auf dem schnellstmöglichen Weg zu korrigieren. Die Anzeige in der Zeitung kann natürlich nicht mehr rückgängig gemacht werden, jedoch können und müssen die Werbeschilder im, oder am Laden schnellstmöglich entfernt werden. Hier ist die Zumutbarkeit wichtig. Sitzt also nur eine Kassiererin im ganzen Laden so reicht das, wenn das erledigt wird, wenn eine zweite Person hinzukommt.
Nehmen wir jetzt an Du nimmst die Flasche und an der Kasse werden die 99 Cent tatsächlich berechnet. Toll denkst Du, doch auch hier hast Du wieder Pech. Denn hinter der Kasse steht der Filialleiter, der den Irrtum bemerkt hat und fordert die Flasche ein. Auch das zu Recht, denn hier handelt es sich um die Anfechtung eines Kaufvertrages.
Noch einen Schritt weiter. Du kaufst 6 Flaschen - ist ja günstig - und Du läßt Dir diese nach Hause liefern. Eine Woche später steht der Filianlleiter vor der Türe und möchte die Ware zurück. Auch dann ist er immer noch im Recht. Denn jeder kann nach normalem Ermessen erkennen, daß es nie im Leben eine magnum Flasche Champagner für 99 Cent geben kann. Somit haldelt es sich um einen offensichtlichen Irrtum, der auch für Dich als Kunde so erkennbar war.
Dies alles ist im Gesetz so geregelt und trifft auch bei der Reisebranche und den meisten anderen Käufen und Verträgen so zu.
Die einzige Chance die Flasche wirklich rechtmäßig für 99 Cent zu erwerben ist diese, aktiv dem Personal mitzuteilen, daß hier wohl ein Irrtum vorliegen muß. Das wird geprüft und für richtig befunden. du insistiert weiter und bittest nochmals um Prüfung. Läßt Dir das sogar am besten ncoh bestätigen. Dann kann keiner - nach der Kasse - mehr die Flasche zurückfordern, da Du als Kunde ja auf den offensichtlichen Fehler hingewiesen hast.
Wenn sich jetzt also ein Preis nachträglich ändert. Du buchst eine Reise für 1.000,- € und die Bestätigung lautet aber über 2.000,- € dann ist dies dann rechtlich wieder ein neues Angebot. Nimmst Du es an ist der Veranstalter dazu verpflichtet es Dir auch um diesen Preis zu geben. Denn dies ist dann ein persönliches Angebot, das nicht mehr an die Allgemeinheit gerichtet ist. Alles wieder unter der Voraussetzung, daß für Dich nicht erkennbar sein muß, daß auch dieses Angebot nicht passen kann.
Somit hast Du schon Rechte als Kunde und das Wiederufsrecht gilt auch nicht ewig. Wenn Du aber bei einem Supermarkt eine Magnum Flasche für 99,- € kaufst und Dir nach der Kasse einfällt, daß Dir das doch zu teure ist, oder Du doch lieber etwas anderes möchtest, dann ist der Markt nicht dazu verpflichtet die Ware zurückzunehmen. Denn der Klaufvertrag ist durch eine übereinstimmende Willenserklärung zustande gekommen und ein Umtauschrecht gibt es nur bei fehlerhafter Ware und als Kunde hättest Du dann das "WUMS"-Recht. (Wandlung, Umtausch, Minderung, Schadenersatz) Liegt aber kein Grund vor, dann wirst Du Deine Flasche behalten müssen, sofern Du voll Geschäftsfähig bist. Ein Umtausch wäre dann nur möglich aus Kulanz, oder wenn der Markt dies explizit unter bestimmten Bedingungen so angepriesen hat. Das wären dann die AGB's des Marktes!
Wenn Du jetzt aber die Flasche geöffnet hast, oder beispielsweise nur das Etikett so beschädigt ist, daß Sie nicht wieder verkauft werden kann, dann haben wir den Fall, daß der Umtausch sicher abgelehnt wird, oder dieser nur zu einem deutlich geringeren Preis erfolgen kann.
Gleiches hier bei dem Fall. Die Reise ist fest gebucht und im gleichen Moment wird ein Ticket ausgestellt. Schon eine Minute nachdem dies erfolgt ist, läßt sich das nicht mehr rückgängig machen, oder es entstehen hohe Kosten. Hier unter Umständen der volle ticketpries, abzüglich von Stuern und Gebühren. also fallen Stornokosten an. Jetzt frage ich mich, was daran falsch ist, zumal der Veranstalter auch Personal-, Werbe- und Einkaufskosten hat. Das bestellte Ticket kann nicht mehr weiterverkauft werden. Es ist hinfällig. Allenfalls die Fluggesellschaft selbst hat die Möglichkeit durch eine Überbuchung, falls sie von diesem Fall etwas mitbekommt, etwas herauszuschlagen. Das jedoch mit erheblichem Risiko.
Wo also wird der Kunde durch die Bedingungen erheblich benachteiligt, oder schlechter gestellt als bei allen anderen Kaufverträgen?
Gruß
Berthold
p.s.: Die genannten Beispiele betreffen ausschließlich die gesetzlichen Vorgaben. Soll also blos keiner sagen, daß das nicht so ist, denn ich habe das drei Jahre lang in meiner Lehre und danach im Führungsnachwuchsprogramm (tolle Bezeichnung für den AvD) bis zur Vergasung gelernt. Variationen kann es noch vielfältige dazu geben, doch würde das den ohnehin schon recht großzügig ausgelegten Rahmen sprengen.