• Wülfi71
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    geschrieben 1542919811542 , zuletzt editiert von Wülfi71

    Ich hoffe, alle die hier auf die Rückerstattung von Anzahlungen warten haben einen Sicherungsschein?! Klingt ja so, als ob der gebraucht werden könnte...

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • vonschmeling
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    geschrieben 1542921093781

    ...klingt nicht so, als ob ein solcher obligatorisch gewesen wäre vor der Annahme der Buchung?!

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  • Sheila89
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    geschrieben 1543072610041

    Nein, dieser muss erst bei Vista Reisen angefordert werden. Tut man dies nicht, bekommt man auch keinen.

  • Sheila89
    Dabei seit: 1543072457205
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    geschrieben 1543072849160

    @grotehenn sagte:

    Ich kann die schlechten Erfahrungen der 1- oder 2-Beiträge-Schreiber nicht teilen. Vor etwa einem Jahr habe ich eine Flusskreuzfahrt bei Vista-Reisen gebucht und im Mai dieses Jahres eine Georgien-Rundreise.

     

    Bei der Flusskreuzfahrt, die sehr gut organisiert war,  gab es unsererseits Reklamationen, die zügig bearbeitet wurden. Eine Einigung zu unserer Zufriedenheit wurde durch telefonische Gespräche erreicht und das positive Ergebnis wurde von Vista-Reisen sofort umgesetzt.

     

    Bei der Georgien-Rundfahrt gab es keinerlei Probleme. Die Hotels entsprachen genau der Reisebeschreibung, die ausgewählten Restaurants für Mittag- und Abendessen waren qualitativ gut bis sehr gut, das Programm wurde in allen Punkten eingehalten (immer sehr pünktlich) und hat uns sehr gut gefallen. Ein erfahrener Busfahrer kurvte uns sicher durch das Land und den Kaukasus hoch bis auf 2.800 Meter. Der einzige leichte Kritikpunkt war der deutschsprachige Reiseleiter, bei dem wir manches Wichtige erfragen mussten, was er unserer Meinung nach von sich aus hätte erzählen müssen.

     

    Ich kann Vista-Reisen guten Gewissens weiterempfehlen und würde jederzeit wieder dort buchen!

    Hier geht es wohl nicht um Vista Reisen Bruchsal/Mannheim, sondern um 1A Vista Reisen, den Flusskreuzfahrtenanbieter.

  • Türkeifliegende
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    geschrieben 1543072954094

    Ist es nicht so, dass bei Pauschalreisen der Reisepreissicherungsschein automatisch mitgeliefert werden muss?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1543078233192

    Muss nicht, sollte aber so sein. Jedenfalls darf der Veranstalter keine Zahlung fordern / annehmen, bevor ein Sicherungsschein ausgehändigt wurde.

    Sehr merkwürdige Attitüde, diesen nur "auf Anforderung" herauszugeben ...

    Wie dem auch sei, offenbar existiert eine Kundengeldabsicherung, was im Falle des Falles entscheidend ist, selbst wenn betroffene Reisende keinen "angefordert" haben.

    Man kann es gar nicht oft genug wiederholen: Ohne Sicherungsschein kein Anspruch auf Zahlung seitens des Veranstalters!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Türkeifliegende
    Dabei seit: 1505383631121
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    geschrieben 1543078586236

    Ich persönlich habe Mal eine Zahlung zu verweigern angedroht bevor ich einen Sicherungsschein bekomme. Es hat gewirkt.

    Eine Zusatzfrage noch, kommt der Vertrag zustande wenn ich den Sicherungsschein nicht bekomme?

    interressant nach meiner Meinung, da ich irgendwann entscheiden muss ob ich bei einem anderen Va. neu abschliessen kann.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1543078806053 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Nein, ohne Sicherungsschein kommt kein gültiger Reisevertrag zustande, die Aushändigung ist obligatorisch.

    Daher wundere ich mich auch über die Handhabe, erst "nach Anforderung" einen zur Verfügung zu stellen ... :confused:

    Du kannst also jederzeit kündigen wenn die Absicherung ungeklärt ist, dadurch dürfen auch keinerlei Kosten entstehen.

    Ich glaube, wir hatten das Thema schon mal im Zusammenhang mit JT Touristik, da wurde argumentiert, der Insolvenzverwalter habe die Durchführung der Reisen garantiert, man brauche also keinen Sicherungsschein zur Verfügung zu stellen.

    Korrekt ist: Der Schein ist lediglich ein Dokument zur Bestätigung der Kundengeldabsicherung. Eine solche kann auch in anderer Form vorgehalten werden, beispielsweise durch eine formlose Erklärung eines Versicherers.

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  • Wülfi71
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    geschrieben 1543081163257

    Mir ist schon beides untergekommen: Reine Schlunzigkeit des Veranstalters, den Sicherungsschein auszuhändigen, obwohl eine Absicherung vorhanden war, und die Aushändigung eines abgelaufenen Sicherungsscheins, weil der Veranstalter nach der Insolvenz der Konzernmutter mit der Versicherung "noch in Verhandlungen" stand... Ich zahle jedenfalls nur, wenn ich den Wisch habe. Allerdings kann man die Echtheit ja auch nicht wirklich prüfen, da gab es mal links, die funktionieren m.E. aber alle nicht mehr richtig.

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1543084570138

    Vielleicht sollte man mal einen Thread zum Thema Sicherungsschein eröffnen - das ist ja hier alles nicht unbedingt im Thema Vista Reisen so richtig aufgehoben und vermutlich trotzdem von Interesse ...

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