Nochmals: Bitte zurück zum Thema.
Fazit einer künftigen Reisebuchung wg.der Thomas Cook Insolvenz
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Dabei seit: 1096243200000Beiträge: 30981Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Regiongeschrieben 1570605723854
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geschrieben 1570614325357
Ich habe gerade Eben eine E-Mail meines Reisebüros erhalten daß Alle Reisen von Thomas Cook bis einschließlich 31.12. abgesagt wurden.
Dann der übliche Satz Ansprüche an Kaera und das die Kunden informiert werden.
Darauf hin habe ich meine Reise neu gebucht.
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geschrieben 1570640696668
Im April 2019 habe ich eine Kreuzfahrt für November bei Dreamlines gebucht. Ich habe einen Sicherungsschein der Zurich-Versicherung erhalten und inzwischen voll bezahlt.
Nachdem eindeutig feststeht, dass die Thomas-Cook-Pleite die gesamten 110 Mio € der Zurichversicherung in Anspruch nehmen wird, ist der Sicherungsschein für mich wertlos geworden. Auch die kurz nach Cook in Insolvenz gegangene Tourvital, mit der wir im letzten Jahr noch in Tibet waren, hat bei der Zurich versichert und niemand wird etwas zurück erhalten – der Topf ist leer.
Aufgrund dieser Tatsachen habe ich Dreamlines aufgefordert, mir umgehend eine andere belastbare Sicherheit zur Verfügung zu stellen, da die Absicherung des Reisepreises, die nicht an eine bestimmte Versicherung gebunden war, Bestandteil des Reiseangebotes und Grundlage meiner Buchung war.
Ich habe auch Stornierung bei Rückgabe des vollen Preises angeboten, wenn man meine Zahlung nicht anders absichern kann/will. Dreamlines hat sich dazu trotz nochmaliger Aufforderung bis heute nicht gemeldet.
Das ist für mich nicht seriös und ich habe als ersten Schritt heute die Verbraucherzentrale HH informiert.
Ich werde über die weitere Entwicklung hier informieren.
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geschrieben 1570641579680 , zuletzt editiert von HABERLING
Das was du schreibst ist nicht seriös.
Die 110 Millionen Euro Versicherungssumme gelten für alle Schäden, die ein Versicherer pro Geschäftsjahr für alle insolventen Veranstalter pro Geschäftsjahr übernehmen muss.
Reicht der Topf nicht aus, müssen Kunden nach BGB § 651r nur anteilig entschädigt werden.
Nach Einschätzung des Bundesjustizministerium beziehen sich die 110 Millionen Euro nur auf die Entschädigung von noch nicht abgereisten Urlaubern und die Rückholung muss unabhängig geleistet werden, dem widerspricht die Zürich Versicherung : Das Gesetz sieht eine Beschränkung der gesamten Zahlungen vor.
"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich" -
geschrieben 1570652863590
@heinza493 sagte:
...
Das ist für mich nicht seriös und ich habe als ersten Schritt heute die Verbraucherzentrale HH informiert.
Ich werde über die weitere Entwicklung hier informieren.
Dreamlines und Zurich haben sich -nach Deiner eigenen Schilderung- an die Vorgaben des Gesetzgebers gehalten. Das nicht zu erkennen und obendrein Dreamlines als "nicht seriös" zu bezeichnen ist: Nicht seriös.
Aber bitte, wenn Du es lustig findest, für schlechte Presse zu sorgen (und damit Erfolg zu haben): Mach nur. Dann könntest Du schnell in Verlegenheit kommen, einen werthaltigen Sicherungsschein zu brauchen. Oder einen guten Anwalt.
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geschrieben 1570665598953
@heinza493 sagte:
Aufgrund dieser Tatsachen habe ich Dreamlines aufgefordert, mir umgehend eine andere belastbare Sicherheit zur Verfügung zu stellen, da die Absicherung des Reisepreises, die nicht an eine bestimmte Versicherung gebunden war, Bestandteil des Reiseangebotes und Grundlage meiner Buchung war.
Was muss man sich darunter vorstellen, eine Absicherung, die nicht an eine Versicherung gebunden ist?
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1570841638672Wie gut, daß mich keiner denken hören kann:)))
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geschrieben 1570861731582 , zuletzt editiert von towi1802
@palme30 sagte:
https://www1.wdr.de/nachrichten/ferienbeginn-im-zeichen-der-thomas-cook-pleite-100.html
Die Qualität des Artikels ist dem Medium angemessen und die Fitness des Anwalts lässt sich gut an dessen Aussage "Die Erfahrung lehrt, dass die Chancen überschaubar sind, 100 Prozent erstattet zu bekommen", ermessen.