@jon98 alles gut. Wäre aber trotzdem irgendwie logisch... Bei uns kostet der Flug mehr als das Hotel . Wäre eigentlich dämlich das abzusagen ..
FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?
-
geschrieben 1717530899677
-
geschrieben 1717530911349
@stefanrosenwald sagte:
@jon98 könnte Sinn machen weil vorr. Die Linjenfkug Tickets schon ausgestellt sind ? Gibt mir etwas Hoffnung für Dubai am 13.
Mir will das Hotel nichts per Mail sagen ..
Genau richtig. Ich möchte aber keine falschen Hoffnungen machen
-
Dabei seit: 1096243200000Beiträge: 30979Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Regiongeschrieben 1717530935332 , zuletzt editiert von Ahotep
@uboettger sagte:
Ich kann nur nochmals davor warnen, solche pauschalen Behauptungen ins Netz zu stellen. Hier in meinem Hotel ist von angeblichen Schreiben von wem auch immer nichts bekannt. Für FTI spricht jetzt übrigens der vorläufige Insolvenzverwalter, niemand sonst.
DAs ist offiziell und nachzulesen und keine Behauptungen klick und lesen Und nochmals die Seite vom Versicherer klick Info DRSF und auch der Hinweis auf der FTI Seite klick Nur weil dein Hotels das nicht weiß, gibt s das also nicht?
-
geschrieben 1717531720523
@ahotep sagte:
zahl mit KK und hole es zurück
Mein Anwalt sagte, Kreditkarte sperren und abwarten. Wenn Stornokosten kommen sollten bei Buchung am 31.05., lass ich es bis aufs äußerste ankommen. Die werden garantiert noch nichts für den Urlaub getätigt haben zumal der Verdacht besteht, dass die Insolvenz schon vorher feststand.
-
geschrieben 1717531735375
Hallo zusammen,
ich habe leider das große Glück gehabt nur ein Hotel bei FTI gebucht zu haben und hatte bereits das komplette Geld per Überweisung an FTI gesendet, bevor die Nachricht der Insolvenz herein geflattert ist.
Weiß einer, ob es eventuell erfolgsversprechend ist, zumindest das Geld für die zweite Anzahlung zurückzufordern, da das Fälligkeitsdatum der zweiten Anzahlung noch nicht erreicht ist? Und meine zweite Frage wäre, ob man bei getätigten Überweisungen auch von der Bank das Geld zurückfordern kann oder nur bei Lastschriften bzw. Kreditkartennutzung?
Ansonsten sehe ich bei meinem Fall ehrlicherweise schwarz, dass ich überhaupt noch irgendwas von dem Geld wiedersehe.
Danke für eure Hilfe und ich drücke euch die Daumen, dass am Ende für einen Großteil der Betroffenen doch noch alles halbwegs glatt geht.
-
geschrieben 1717531829785 , zuletzt editiert von Brigitte123!
Nur Hotelbuchung:
Ich verstehe absolut nicht warum FTI die Buchungen nicht storniert! Wie soll hier noch die evtl. Leistung erbracht werden, wenn das Hotel das Geld erst am Ende nach Abreise sieht? Und die Info von FTI "[...] Wir prüfen derzeit, ob Sie die gebuchten Leistungen dennoch in Anspruch nehmen können und werden uns in Kürze bei Ihnen melden. [...]" glaube ich kein Stück. Wie soll das auch möglich sein. Mit einem offiziellen Storno könnte ich das Chargeback einleiten. Natürlich kann ich auch selbst stornieren, kostenloser Storno ist noch möglich, dann eine Frist zur Rückzahlung setzen und nach Verstreichen dieser das Chargeback Verfahren einleiten. Amex zeigt sich da aber nicht sonderlich kooperativ aus bereits erläuterten Gründen. Wenn ich einen Anwalt einschalte hab ich noch die Selbstbeteiligung weg und immer noch keine Sicherheit, ob ich mein Geld wieder sehe.
Ss .
-
Dabei seit: 1096243200000Beiträge: 30979Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Regiongeschrieben 1717531872078 , zuletzt editiert von Ahotep
@biinrosiin sagte:
Hallo zusammen,
ich habe leider das große Glück gehabt nur ein Hotel bei FTI gebucht zu haben und hatte bereits das komplette Geld per Überweisung an FTI gesendet, bevor die Nachricht der Insolvenz herein geflattert ist.
Weiß einer, ob es eventuell erfolgsversprechend ist, zumindest das Geld für die zweite Anzahlung zurückzufordern, da das Fälligkeitsdatum der zweiten Anzahlung noch nicht erreicht ist? Und meine zweite Frage wäre, ob man bei getätigten Überweisungen auch von der Bank das Geld zurückfordern kann oder nur bei Lastschriften bzw. Kreditkartennutzung?
Ansonsten sehe ich bei meinem Fall ehrlicherweise schwarz, dass ich überhaupt noch irgendwas von dem Geld wiedersehe.
Danke für eure Hilfe und ich drücke euch die Daumen, dass am Ende für einen Großteil der Betroffenen doch noch alles halbwegs glatt geht.
FTI darf gar nichts mehr zurückzahlen. Glaube bei Überweisungen geht das nicht.klick Verbraucherzentrale Infos zu FTI
-
geschrieben 1717532045335
@biinrosiin sagte:
Hallo zusammen,
ich habe leider das große Glück gehabt nur ein Hotel bei FTI gebucht zu haben und hatte bereits das komplette Geld per Überweisung an FTI gesendet, bevor die Nachricht der Insolvenz herein geflattert ist.
Weiß einer, ob es eventuell erfolgsversprechend ist, zumindest das Geld für die zweite Anzahlung zurückzufordern, da das Fälligkeitsdatum der zweiten Anzahlung noch nicht erreicht ist? Und meine zweite Frage wäre, ob man bei getätigten Überweisungen auch von der Bank das Geld zurückfordern kann oder nur bei Lastschriften bzw. Kreditkartennutzung?
Bei Überweisung sehe ich leider keine Möglichkeit zum Widerspruch, setze dich trotzdem mit dem Kreditinstitut in Verbindung und eruiere Optionen.
Ansonsten sehe ich bei meinem Fall ehrlicherweise schwarz, dass ich überhaupt noch irgendwas von dem Geld wiedersehe.
Ich leider auch!
Danke für eure Hilfe und ich drücke euch die Daumen, dass am Ende für einen Großteil der Betroffenen doch noch alles halbwegs glatt geht.
Sehr freundlich - vielen Dank dafür!
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.