FTI hat am 03.06.2024 um 10:01:43 Uhr auf der Insolvenz-Seite (Link zum Web-Archive) als eine der ersten Informationen folgendes veröffentlicht:
[...]
Sie haben eine Pauschalreise gebucht und diese noch nicht angetreten?
(Hinweis: eine Pauschalreise ist eine Kombination aus Hotelübernachtungen und Flug, ggf. mit weiteren zugebuchten Leistungen)
Sie haben eine Pauschalreise über die Veranstalter FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht und bereits teilweise oder ganz bezahlt? Leider sind wir gesetzlich gezwungen, alle gebuchten Leistungen zu stornieren. [...]
Aus meiner Sicht hat die FTI damit die Stornierung aller gebuchten Leistungen öffentlich bestätigt. Warum der DRSF jetzt nachträglich (nach dieser initialen Mitteilung über die Stornierung aller Buchungen) den Leuten irgendetwas von "Stornierungen momentan nur bis zum 10.06.24" erzählen will – obwohl ja von FTI via Website bereits mitgeteilt wurde, dass alle gebuchten Leistungen storniert sind –, erschliesst sich mir nicht.
Auch wieso man beim DRSF bzw. FTI jetzt noch irgendwelche bereits durch FTI für storniert erklärten Reisen plötzlich doch noch durchführen will, obwohl bereits die Stornierung aller gebuchten Leistungen (ohne Datumseinschränkung!) ja wie gerade dargelegt bereits öffentlich erklärt wurde, ergibt für mich auch keinen Sinn, verunsichert dazu noch die Reisenden nur unnötig und wird vmtl. später noch zu rechtlichen Streitigkeiten führen.
Als Pauschal-Reisender (der die Reise noch nicht angetreten hat) würde ich mich daher einfach auf die öffentlich erklärte Stornierung (gemäss Website, siehe oben) berufen, vom DRSF die vollständige Erstattung fordern und jetzt halt einfach woanders buchen. Die Hinhalte-Taktik kann sich der DRSF von mir aus an den Hut oder sonstwohin stecken.
Der DRSF agiert im Moment aus meiner Sicht auch in anderen Bereichen nicht optimal. Das Problem an der Deckungs-Zusage an die Hotels (Brief vom 04.06.24) – nicht zu verwechseln mit der "80 Euro pro Person/Nacht"-Deckungs-Zusage an die Reisenden (Brief vom 03.06.24) – ist halt einfach, dass diese – für viele lokale Hotelbetreiber bzw. lokale Hotelmanager – viel zu bürokratisch / formalistisch / juristisch formuliert ist.
- Die Zusage gilt gemäss fett gedruckter Überschrift nur für Beherbungsleistungen ab dem 04.06.24. Das heisst, dass das Hotel auf den (bis und mit zum 03.06.24 aufgelaufenen) Kosten – aus Sicht des Hotelbetreibers – halt trotzdem sitzenbleiben könnte.
- Das Hotel hat die entsprechenden Informationen gar nicht vorliegen, um effektiv beurteilen zu können, ob die Deckungs-Zusage für eine Hotel-Buchung gilt oder nicht. Gemäss Bedingung 1 der Zusage gilt diese ja nur für "Pauschalreisen" oder "verbundene Reiseleistungen". Woher soll jetzt das Hotel wissen, ob es sich rechtlich um eine Pauschalreise bzw. verbundene Reiseleistung (Flug+Hotel+Transfer, Flug+Hotel, usw.) oder nicht einfach um eine Einzelbuchung (nur Hotel) handelt? Das Hotel verfügt ja nur über die Hotel-Buchung.
- Wie ein Hotel Punkt 4 der Bedingungen der Zusage – also dass die Deckung nur gilt, wenn die Erbringung der "Pauschalreiseleistungen" (Mehrzahl!) zweifelsfrei belegt wird – erfüllen soll, ist je nach Auslegung des Textes auch unklar. Man könnte die Zusage nämlich rechtlich auch so interpretieren, dass das Hotel die Kohle nur erhält, wenn die Pauschalreiseleistungen, also auch Flug und Transfer (für den das Hotel nicht verantwortlich ist), erbracht werden. Das ist halt schwierig, wenn der Transfer-Dienstleister (z.B. Meeting Point) nicht mehr existiert oder sich mangels Zahlung durch FTI weigert, den Transfer durchzuführen.
- Warum spricht man eigentlich in Punkt 3 von "Beherbungsdienstleistungen" und in Punkt 4 von "Pauschalreiseleistungen"? Wieso die unterschiedlichen Begrifflichkeiten?
Der DRSF wäre aus meiner Sicht besser bedient, sich mit ein paar fähigen IT-Leuten und mit Unterstützung der FTI-IT (die FTI-Mitarbeiter werden ja laut neusten Mitteilungen bis Ende August weiter bezahlt) die Daten über die aktuell laufenden Reisen und die damit verbundenen Hotel-Buchungen aus den FTI-Systemen zu ziehen und den Hotels per Mail oder Fax eine individualisierte Liste von Zusagen (mit einzelnen Einträgen a la "Zahlung in Höhe von 1234.56 Usbekische Kronen für die Buchung 0815-123-45 für 3 Zimmer mit Vollpension für Max, Martin und Maria Mustermann von Datum A bis Datum B wird garantiert") zukommen zu lassen.
Dass die Hotels aktuell skeptisch sind, kann ich durchaus aus einer gewissen Sichtweise verstehen. Da hilft – insbesondere bei Destinationen mit einem etwas niedrigerem lokalem Durchschnitts-Bildungsstand und/oder simplerem lokalem Rechtsverständnis – halt so eine von Deutschen Juristen verfasste "Deckungs-Zusage" nicht wirklich weiter.
Um es klar zu sagen: All dies rechtfertigt natürlich trotzdem absolut nicht, von den Gästen irgendwelche Zahlungen zu "erpressen" oder sich am Schicksal vom gestrandeten Reisenden durch Wucher-Preise (Stickwort Rack / Walk-In Rate) zu bereichern.
Nur mal so meine Gedanken zu dem, was gerade so abgeht.