@quarkii sagte:
Nach Rücksprache mit meiner Bank haben die mir gesagt: Wenn man stornieren kann, soll man stornieren. Chargeback kann aufgrund des offenen Insolvenzverfahrens nicht mehr durchgeführt werden. Wenn man nach der Stornierung das gezahlte Geld nicht erhält (was wahrscheinlich ist) kann man später einen Betrugsfall eröffnen oder bei Vorhandensein einer Reiserücktrittversicherung nachfragen, ob diese greift.
Leider kennt sich kaum ein Bankmitarbeiter wirklich mit Chargeback aus, da wird dann schon mal -wie hier- viel Unsinn erzählt. Ich zitiere mal Mastercard: "Chargeback gilt auch bei Insolvenz" (Quelle). Manche Bankberater*innen machen Chargebacks, obwohl sie es eigentlich nicht dürften (da Absicherung durch den Fonds), andere lehnen Chargebacks ab, obwohl sie es akzeptieren müssten (z.B. Buchung von stornierten Einzelleistungen wie Mietwagen). Hier nochmal der Link von DKB/Miles & More, was da steht stimmt alles mit den Chargebackbedingungen von Visa und Mastercard überein, die ich mir mal im Rahmen der TC Pleite zu Gemüte geführt habe:
https://www.miles-and-more-kreditkarte.com/lp/fti/
Die DKB hat sich im Gegensatz zu anderen Banken auch bei der TC Pleite schon sehr vorbildlich verhalten, andere leider erst, nachdem u.a. die BILD Zeitung öffentlich Druck gemacht hat. Da gilt es hartnäckig zu bleiben, bzw. manchmal hilft auch ein wenig Geduld, z.B. wenn allgemein (auch den Banken) bekannt wird, dass Einzelleistungen von FTI nicht mehr erbracht werden, die Fristen sind beim Chargeback relativ großzügig, so dass man nicht in Panik geraten muss.
Wenn ein Hotel eine Kreditkartenzahlung von mir erpresst hätte, würde ich übrigens auch zunächst einmal ein Chargeback wegen Betrugs/Doppelzahlung/you name it beantragen. Wenn's bei der kartenausgebenden Bank durchgeht (bei manchen geht das relativ problemlos im Onlinebanking), wird es dem Hotel vom Acquirerer zurückbelastet, kommt das mehrfach vor, wird das Hotel von der Acquirer Bank gesperrt und kann in Zukunft keine Kreditkartenzahlungen mehr annehmen. Einklagen können/werden die die Forderung in Deutschland nicht, da nach deutschen Recht aus Straftat (Nötigung) erlangt. Müssten nur genug machen und die Banken müssten mitspielen (und nicht wegen Pauschalreise auf den Fonds verweisen, m.E. sind die gezahlten "Lösegelder" unabhängig davon als aus Straftat erlangte Mittel zu betrachten).