• Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1717701296758 , zuletzt editiert von Kourion

    @simiurlaub sagte:

    ich finde die gesamte Misere für alle Beteiligten mehr als traurig, aber niemand kann erwarten, wenn wir nach 1 Woche dieser Hinhaltetaktik mit Zusicherungen bei vielen Hotels auf berechtigt taube Ohren stoßen, ...

    Nicht übertreiben. Das wäre doch eine sehr kurze Woche.

    Sie beginnt Montag früh und endet am Donnerstag Abend:question:

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Andi21-----
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    geschrieben 1717701353588

    Mit FTI sollten wir am 22.6. nach Kreta reisen. Heute haben wir bei TUi (im Reisebüro) einen Ersatz im selben Hotel nur einen Tage später gebucht.

    Bei TUi wird mit der Fleckoption mit möglicher Kündigung 4 Tage vor Reisebeginn geworben.

    Im Reisebüro ist dies auch so bekannt, nur auf den Reiseunterlagen und auch im TUI Account ist die Option nicht zu sehen.

    Kann hier jemand was dazu sagen, bzw. Gleiches festgestellt ?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1717701519341

    @lindateampommi sagte:

    Nun die Frage:

    Wir haben die eTickets.

    Das ist schonmal gut.

    D.h. immer, dass die Flüge bezahlt sind?

    Ja, bedeutet aber leider nicht, dass sie trotzdem noch storniert werden können vom Insolvenzverwalter.

    Kommen wir damit wirklich weg?

    Kann ich nicht zuverlässig sagen, wie XQ das handhaben wird. Dem Grunde nach gehören die Tickets nicht euch sondern dem InsoVerwalter.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • CKolumbus
    Dabei seit: 1716416325873
    Beiträge: 201
    geschrieben 1717701840198

    Ich habe das "Gesetz über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds (Reisesicherungsfondsgesetz - RSG)" gerade angelesen.

    Von Stornierungen (oder einem abweichenden, aber rechtlich gleichwertigen Begriff) ist darin nichts zu finden.

    Am interessantesten erscheint mir in diesem Zusammenhang:

    § 18 Aufsichtsbehörde

    Aufsichtsbehörde ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann die Aufsicht sowie die Aufgaben und Befugnisse der Aufsichtsbehörde dem Bundesamt für Justiz übertragen.

    § 19 Aufgaben und Befugnisse der Aufsichtsbehörde

    (1) Die Aufsichtsbehörde hat insbesondere Missständen beim Reisesicherungsfonds entgegenzuwirken, die

    1. die Befriedigung von Ansprüchen der Reisenden durch den Reisesicherungsfonds beeinträchtigen können,

    2. das Fondsvermögen des Reisesicherungsfonds gefährden können oder

    3. einzelne Reiseanbieter benachteiligen können.

    Die Aufsichtsbehörde kann alle Maßnahmen treffen, die geeignet und erforderlich sind, solche Missstände zu beseitigen oder zu verhindern.

    Zuverlässige Informationen sind unbedingt nötig für das Gelingen eines Unternehmens.
  • LindaTeamPommi
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    geschrieben 1717702162658 , zuletzt editiert von LindaTeamPommi

    @vonschmeling

    Vielen Dank!

    Ich gehe da kein Risiko ein.

    Wir werden pauschal neu buchen, wenn die Stornierung bekannt ist.

  • Lilian1507
    Dabei seit: 1173916800000
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    geschrieben 1717702172405

    @quarkii sagte:

    Glückwunsch. Wer war denn dein Broker?

    Check24.

  • Sabi2003
    Dabei seit: 1717696376590
    Beiträge: 10
    geschrieben 1717702199711

    @ckolumbus sagte:

    Ich habe das "Gesetz über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds (Reisesicherungsfondsgesetz - RSG)" gerade angelesen.

    Von Stornierungen (oder einem abweichenden, aber rechtlich gleichwertigen Begriff) ist darin nichts zu finden.

    Am interessantesten erscheint mir in diesem Zusammenhang:

    § 18 Aufsichtsbehörde

    Aufsichtsbehörde ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann die Aufsicht sowie die Aufgaben und Befugnisse der Aufsichtsbehörde dem Bundesamt für Justiz übertragen.

    § 19 Aufgaben und Befugnisse der Aufsichtsbehörde

    (1) Die Aufsichtsbehörde hat insbesondere Missständen beim Reisesicherungsfonds entgegenzuwirken, die

    1. die Befriedigung von Ansprüchen der Reisenden durch den Reisesicherungsfonds beeinträchtigen können,

    2. das Fondsvermögen des Reisesicherungsfonds gefährden können oder

    3. einzelne Reiseanbieter benachteiligen können.

    Die Aufsichtsbehörde kann alle Maßnahmen treffen, die geeignet und erforderlich sind, solche Missstände zu beseitigen oder zu verhindern.

    Das würde heißen es müsste explizit drin stehen, dass man nicht selber stornieren darf. So müsste es ja genauso abgesichert sein.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1717702487829

    @sabi2003 sagte:

    Das würde heißen es müsste explizit drin stehen, dass man nicht selber stornieren darf. So müsste es ja genauso abgesichert sein.

    Die Interpretation scheint mir etwas zu sehr von Wunschdenken geprägt.

    Es steht offenbar nichts drin. Somit haben wir 2 verschiedene kolportierte Aussagen derselben Behörde zur Berechtigung bei eigenmächtiger Stornierung.

    Und lass bitte den Flex weg, der spielt im augenblicklichen Geschehen wirklich so gar keine Rolle.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Codi111
    Dabei seit: 1717507345571
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    geschrieben 1717702596705 , zuletzt editiert von Codi111

    @simiurlaub sagte:

    Ich habe wirklich keine Lust, im Urlaub mich mit sowas zu beschäftigen. UUUUUURRRRLLLLLAAAAUUUUBBBB!!!!! ich finde die gesamte Misere für alle Beteiligten mehr als traurig, aber niemand kann erwarten, wenn wir nach 1 Woche dieser Hinhaltetaktik mit Zusicherungen bei vielen Hotels auf berechtigt taube Ohren stoßen, dass der Kleine, der voll bezahlt hat, sich dann dort rumstreitet Mit Aussage der Insolvenzeröffnung kann ich bitte erwarten, dass für kurzfritsig geplante Reiseb, da nix gepokert wird und wenn, dann doch bitte für Familien es durchdrücken, dass diese ihren Urlaub bekommen und alle anderen über den Fond ihr Geld zurück. Für Buchungszeiten die weiter als 4 bis 6 Wochen liegen eine Lösung über andere Veranstalter finden ist wichtig. Ich kann die Hotels verstehen, die jetzt wie wir alle lange auf eine Erstattung warten müssen, aber ihre Angestellten auch zahlen müssen...diese Pleiten werden sich auf zukünftige Reisekosten unsererseits auch auswirken. Fti soll bitte schnellstmöglich die kommenden Reisen stornieren, damit Klarheit herscht. Ob die Mehrkosten wirklich erstattet werden steht auf keinem offiziellen Schein in Stein gemeiselt. Es verursacht für den Fond in der Regel pro Reise nochmalige Kosten von 100% oben drauf. Ich drück uns allen die Daumen, dass jeder einen entspannten, wohlverdienten Urlaub erleben darf. Wir haben noch 8 Tage und null Aussage, ausser unserem Hotel, die bei Anreise Geld brauchen

    Dem ist nichts hinzuzufügen, ganz meiner Meinung. 

    Uns geht es genauso, auch wir haben noch 8 Tage, null Informationen, außer von unseren Hotel auf den Malediven, die bei Ankunft auch direkt Geld haben wollen.

    Die Nerven liegen blank und die Vorfreude auf den lang ersehnten Urlaub komplett ins Gegenteil umgeschlagen.

    Es wird langsam Zeit endlich die Kunden zu informieren und nicht länger hinzu halten.

    Storno und fertig, alles andere wird sehr wahrscheinlich eh noch nicht ab 11.06. umsetzbar sein.

  • Lilian1507
    Dabei seit: 1173916800000
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    geschrieben 1717702918104

    @ahotep sagte:

    SBH Monica Beach Fuerteventura Urlauber flüchtet durch Fenster

    Das SBH Monica Beach Resort ist dann wohl ein Fall für die schwarze Liste. Unglaublich! Ich hätte auch nicht gedacht, dass man auf Fuerteventura nicht auf die Polizei vertrauen kann.

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