• Wülfi71
    Dabei seit: 1393891200000
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    geschrieben 1717788944427 , zuletzt editiert von Wülfi71

    @nuray-sn sagte:

    Auch wird hier ständig von einem Chargeback gesprochen.

    Wie sieht es mit einer Visa Debitkarte (Lasteinzugsermächtigung) aus?

    Kann jemand dazu etwas sagen. Die Bank sagt, 8 Wochen hat man Zeit den gebuchten Betrag zu reklamieren. Habe ich auch gemacht. Gibt es denn auch die geringste Chance wieder zurück zu buchen?

    Bei allen VISA oder Mastercard gebrandeten Debitkarten sollte ein Chargeback zu den gleichen Bedingungen wie bei einer "echten" Kreditkarte möglich sein, es unterscheiden sich ja nur die Form und Zeitpunkt der Abbuchung.

    Hier noch eine aktuelle und m.E. korrekte Information der Sparkassen zum Ablauf eines Chargebacks:

    https://www.sparkassen-kreditkarten.de/service/wichtige-meldungen/insolvenz-fti-touristik.html

    Zusammengefasst: Bei Pauschalreisen ist ein Chargeback (zunächst einmal) nicht möglich, da der DRSF in Anspruch zu nehmen ist. Die "Chance" ist also gleich Null, es sei denn ein unerfahrener Bankberater*in lässt das Chargeback zu, obwohl er das nicht durfte.

    Bei Einzelleistungen ist das Chargeback möglich, sobald das Storno von FTI nachgewiesen werden kann. Die "Chance" beträgt also gleich 100%, aber nicht unbedingt jetzt und sofort. Braucht also unter Umständen etwas Geduld. Wer eine Bestätigung von Hotel, Mietwagenverleih o.ä. über das Storno hat, sollte es m.E. ruhig damit schon versuchen.

    Ausnahme: AMEX. Gegen den ihre Kundenfeindlichkeit hilft -nach Erfüllung der o.g. Voraussetzung à la Mastercard/VISA- nur Hartnäckigkeit - und besser künftig die Karte nicht mehr für Zahlungen einsetzen, die man gegen Insolvenz absichern will.

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • CKolumbus
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    geschrieben 1717789019729 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @ypoosn sagte:

    Das Reisebüro hat mir gesagt, dass ich auch Teilleistungen in Anspruch nehmen kann. Die würden natürlich dann nicht erstattet.

    Wat denn nu? Kann man qualifizierte Aussagen vom Fonds über das Callcenter bekommen?

    Weiss jemand, wo man die Bedingungen schwarz auf weiss nachlesen kann?

    Wenn man die Bedingungen (besser gesagt die geplante Vorgehensweise) für die Regulierung von kundenseitig panikstornierten oder teilweise in Anspruch genommene Pauschalreisen eruieren will, dann kommt als Quelle nur der DRSF selbst in Frage. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieser momentan eine verbindliche Auskunft (Telefonate mit dem Callcenter fallen nicht darunter) erteilt, liegt bei nahe null. Sobald der Erstattungsprozess gestartet ist wird mehr Klarheit in diesen Punkten herrschen. Wobei durchaus die Möglichkeit besteht, dass die Vorgehensweise im Lauf des Erstattungsprozesses geändert wird, z.B. wenn die Interessen der Betroffenen nicht ausreichend gewürdigt werden. Dem DRSF ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) als Aufsichtsbehörde übergeordnet, dieses kann ggf. entsprechende Anweisungen erteilen. Es heißt also wieder einmal: Abwarten!

    Soviel als - hoffentlich - allgemeinverständliche Erklärung.

    Wer sich tiefgehender damit beschäftigen will, sollte sich das Gesetz auf dem der DRSF basiert durchlesen: Link

    Ist durchaus interessant, da man z.B. erkennt, welche/wessen Interessen der DRSF gleichermaßen berücksichtigen muss.

    Zuverlässige Informationen sind unbedingt nötig für das Gelingen eines Unternehmens.
  • firandice
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    geschrieben 1717789482436 , zuletzt editiert von firandice

    ich frag mich wie die das machen wollen wenn flüge und hotel schon storniert wurden reise am 16.7

    ab Samstag, 6. Juli 2024, gebucht? Wir bemühen uns derzeit nach Kräften, Ihnen die Durchführung Ihrer Reise wie geplant zu ermöglichen.

  • nuray_sn
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    geschrieben 1717789696440

    @wuelfi71 sagte:

    Bei allen VISA oder Mastercard gebrandeten Debitkarten sollte ein Chargeback zu den gleichen Bedingungen wie bei einer "echten" Kreditkarte möglich sein, es unterscheiden sich ja nur die Form und Zeitpunkt der Abbuchung.

    Hier noch eine aktuelle und m.E. korrekte Information der Sparkassen zum Ablauf eines Chargebacks:

    https://www.sparkassen-kreditkarten.de/service/wichtige-meldungen/insolvenz-fti-touristik.html

    Zusammengefasst: Bei Pauschalreisen ist ein Chargeback (zunächst einmal) nicht möglich, da der DRSF in Anspruch zu nehmen ist. Die "Chance" ist also gleich Null, es sei denn ein unerfahrener Bankberater*in lässt das Chargeback zu, obwohl er das nicht durfte.

    Bei Einzelleistungen ist das Chargeback möglich, sobald das Storno von FTI nachgewiesen werden kann. Die "Chance" beträgt also gleich 100%, aber nicht unbedingt jetzt und sofort. Braucht also unter Umständen etwas Geduld. Wer eine Bestätigung von Hotel, Mietwagenverleih o.ä. über das Storno hat, sollte es m.E. ruhig damit schon versuchen.

    Ausnahme: AMEX. Gegen den ihre Kundenfeindlichkeit hilft -nach Erfüllung der o.g. Voraussetzung à la Mastercard/VISA- nur Hartnäckigkeit - und besser künftig die Karte nicht mehr für Zahlungen einsetzen, die man gegen Insolvenz absichern will.

    Vielen Dank, dass du dir die Zeit genommen hast, und mich etwas beruhigt hast. Es handelt sich bei uns um 3722€.

    Heute habe ich dkb nochmal nachträglich das Stornoschreiben von check24 beigefügt.

    Das Hotel hat heute auch eine E-Mail geschrieben, dass die FTI alles bei denen storniert hat, aber auf türkisch. Soll ich da nochmal um eine englische Version bitten und dkb zur Verfügung stellen?

    Finanziell sind wir leider nicht in der Lage etwas neues zu buchen. Wir hoffen nur, dass wir in absehbarer Zeit auch nur etwas zurückbekommen, damit für eventuell im Herbst verreisen können.

    Wenn wir natürlich nichts bekommen, wars das dieses Jahr.

    Nochmal herzlichen Dank.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1717789907646

    @CKolumbus

    Ich stimme dir hierbei zu. Bei einer Überprüfung der Vorgehensweise auch Einzelleistungen zu berücksichtigen würde ich für einen klugen Schritt in Richtung Vertrauensbildung halten.

    Leider ist das alles nur Prinzip Hoffnung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Wülfi71
    Dabei seit: 1393891200000
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    geschrieben 1717790108186

    @germanrollercoaster sagte:

    Das ganze ist sehr ärgerlich, aber ich kann jedem nur empfehlen Paypal zu nutzen - dann hat man besser als Kreditkarten & Co andere Möglichkeiten, wenn mal etwas nicht stimmen sollte.

    Vorsicht mit solchen pauschalen Aussagen! Die Paypal Fristen sind m.W. nur vom Zeitpunkt der Zahlung, nicht vom Zeitpunkt der Leistungserbringung abhängig. Zahlst Du mehr als 180 Tage vor dem Datum der Leistungserbringung, hast Du m.E. gar keinen Käuferschutz mehr. Mastercard/VISA sind daher m.E. klar zu bevorzugen. Klar abraten (habe ich auch immer getan) kann man allerdings davon, Vorauszahlungen völlig ungeschützt per Überweisung zu tätigen.

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • tammi82
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    geschrieben 1717790341594 , zuletzt editiert von tammi82

    Ich würde gerne nochmal meine Frage platzieren, falls jm das weiß

    1. Hat jm. Kenntnis wann die nächste Meldung von FTI folgen wird? Ich würde so gerne Klarheit haben.

  • C-Man
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    geschrieben 1717790440773 , zuletzt editiert von C-Man

    @c-man sagte:

    Da ich berufsbedingt in der Branche durchaus Einblick habe, möchte ich gerne versuchen mit folgendem Beitrag für etwas Aufklärung zu sorgen bei der schon öfter so oder ähnlich gestellten Frage:

    "Mein Flugticket mit Emirates (o.ä.) ist noch aktiv, da kann ich es doch noch nutzen?"

    Im Veranstalterbereich gibt es viele verschiedene Arten von Flugtickets.

    Stark vereinfacht gesagt, zwei grundsätzliche Tickettypen, wobei es dazwischen Abstufungen gibt:

    Vollcharter Tickets (also ganzes Flugzeug vom Veranstalter gemietet und exklusiv vermarktet), wie z.B. jüngst FTI Flüge mit Smartlynx nach Ras Al Khaimah. Bei Vollchartern ist eine Stornierung durch den Veranstalter aus technischer Sicht vergleichsweise einfach und schnell realisierbar. Veranstalter storniert - Auftragnehmer fliegt nicht.

    Bei Linienflugtickets ist es jedoch vielschichtig und hier kommt es darauf an, auf welchem Wege der Fluggast durch den Veranstalter in das Flugzeug gebucht wurde. Handelt es sich um ein fest eingekauftes Veranstalterkontingent (also eine Art Gruppenbuchung), so ist eine Stornierung auch noch schneller möglich als bei einer dynamisch paketierte Buchung. Dynamisch paketiert werden heutzutage immer mehr Buchungen vor allem auf der Mittel- und Fernstrecke. Das bedeutet, der Flug wird vom Veranstalter tagesaktuell eingekauft und mit einem weiteren Reisebaustein, wie z.B. einem Hotel zu einer Pauschalreise verbunden.

    Die Stonierung solcher Tickets erfordert von Seiten des Veranstalters die aktive Arbeit eines Menschen.

    Im besten Fall kann der Veranstalter über das GDS stornieren. Im schlechtesten Fall muss es mühsam über BSP-Link erfolgen.

    Wenn der Kunde sich verständlicherweise nun fragt, weshalb der Flug noch immer als aktiv steht hat dies schlichtweg damit zu tun, dass der Veranstalter hier noch nicht manuell eingreifen konnte.

    Auch geht der Fluss des Geldes nicht direkt zur Linienfluggesellschaft, sondern zwischen Veranstalter und Linienfluggesellschaft ist noch das IATA Clearinghouse zwischengeschaltet.

    Somit bedeutet ein Flugcouponstatus mit "ok to fly" nicht automatisch, dass dieses Ticket Bestand haben wird, da der Veranstalter es jederzeit stornieren kann bzw. aufgrund der Insolvenz sogar muss!

    Erst wenn der Couponstatus auf "void" steht, dann ist es auch von Seiten der Airline wirklich nicht mehr abfliegbar.

    Es bringt somit nichts sich darauf zu verlassen, dass ein Flug mit einer Linienfluggesellschaft trotz noch nicht erfolgter Stornierung aktuell vermeintlich noch abfliegbar erscheint.

    Bitte versetzt euch auch mal in die Lage des Veranstalters: Dort sind hunderttausende Kunden in mehr oder weniger naher Zukunft betroffen und extrem viele Vorgänge bedürfen des manuellen Eingriffs. Dies ist auch für die FTI Mitarbeiter eine absolut, nervenaufreibende Ausnahmesituation und sie arbeiten es priorisiert nach Abreisedatum ab.

    An dieser Stelle auch ein herzliches Dankeschön an die Admins dieses Forums, die eine hervorragende Moderationsarbeit leisten!

    @saschagth sagte:

    xxx Frage von Zitat sinngemäß getrennt xxx

    Wenn du vom Fach bist eine Frage von mir. Ich habe über ein Reisebüro Ende April Flüge mit Thai Airways gebucht und direkt und direkt bezahlt. Auf der Reisebestätigung und sämtlichen Unterlagen steht nirgends FTI, ich habe aber mit in den Bildschirm geschaut und deswegen den FTI Ticketshop gesehen.

    Heute habe ich mit Thai Airways telefoniert und sie sagten, wenn es keine Pauschalreise ist, werde ich fliegen dürfen, die Flüge seien bezahlt und das passt.

    kann ich mich dann darauf verlassen oder sollte ich immer wieder bis zum Abflug nachfragen?

    vielen Dank für die Unterstützung.

    Also das lässt sich von hier aus nicht 100% sicher beantworten.

    FTI Ticket Shop ist erstmal nur der Ticket Consolidator - also ein Ticketgroßhändler, der als Vermittler zwischen Reisebüro und Fluglinie auftritt.

    Warum nutzt das Reisebüro einen Ticket Consolidator?

    Zur Ausstellung von Linienflugscheinen benötigt das Reisebüro entweder eine eigene IATA-Agentur (also eine Lizenz des Weltluftfahrtverbandes, die teuer ist und sich für ein Reisebüro nur bei hoher Masse an Tickets lohnt) oder das Reisebüro kann sich alternativ bei einem Ticketgroßhändler bedienen, der eine IATA-Lizenz hat wie z.B. dem FTI Ticket Shop / Tui Ticket Shop / Aerticket etc.

    Nun wäre wichtig zu wissen, was das Reisebüro genau gebucht hat.

    Wenn das Reisebüro einen Tarif aus dem FTI Veranstalterkontingent gebucht hat, dann würde es eher schlecht aussehen (Das wäre die in meinem Beitrag genannte "Gruppenbuchung").

    Wenn das Reisebüro jedoch einen regulären Thai Airways GDS-Tarif (also aus dem globalen Reservierungssystem) über den FTI Ticket Shop gebucht hat, dann sollte es passen.

    Es empfiehlt sich, bei deiner Buchungsstelle - also in deinem Reisebüro - nachzufragen. Die können dir genau sagen, was für ein Tarif gebucht wurde.

    Ich drücke dir die Daumen!

  • Fuchsteufel
    Dabei seit: 1717739295230
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    geschrieben 1717790570521

    @wuelfi71 sagte:

    Bei allen VISA oder Mastercard gebrandeten Debitkarten sollte ein Chargeback zu den gleichen Bedingungen wie bei einer "echten" Kreditkarte möglich sein, es unterscheiden sich ja nur die Form und Zeitpunkt der Abbuchung.

    Hier noch eine aktuelle und m.E. korrekte Information der Sparkassen zum Ablauf eines Chargebacks:

    https://www.sparkassen-kreditkarten.de/service/wichtige-meldungen/insolvenz-fti-touristik.html

    Zusammengefasst: Bei Pauschalreisen ist ein Chargeback (zunächst einmal) nicht möglich, da der DRSF in Anspruch zu nehmen ist. Die "Chance" ist also gleich Null, es sei denn ein unerfahrener Bankberater*in lässt das Chargeback zu, obwohl er das nicht durfte.

    Bei Einzelleistungen ist das Chargeback möglich, sobald das Storno von FTI nachgewiesen werden kann. Die "Chance" beträgt also gleich 100%, aber nicht unbedingt jetzt und sofort. Braucht also unter Umständen etwas Geduld. Wer eine Bestätigung von Hotel, Mietwagenverleih o.ä. über das Storno hat, sollte es m.E. ruhig damit schon versuchen.

    Ausnahme: AMEX. Gegen den ihre Kundenfeindlichkeit hilft -nach Erfüllung der o.g. Voraussetzung à la Mastercard/VISA- nur Hartnäckigkeit - und besser künftig die Karte nicht mehr für Zahlungen einsetzen, die man gegen Insolvenz absichern will.

    Bei AMEX nützt Hartnäckigkeit leider nicht. Bin selbst mit Einzelleistung geschädigt und AMEX weigert sich eine Reklamation aufzunehmen. Die Antwort am Telefon ist, sie haben eine Anweisung vom Top Management im Falle FTI keine Reklamationen zuzulassen und der Kunde soll an den Veranstalter heran treten.

    Rechtlich habe ich es ebenfalls prüfen lassen. Es ist schwierig, natürlich kann man per Anwalt hier AMEX zur Rückbuchung auffordern. Jedoch gibt es weder zu so einem Fall bisweilen keine belastbare Rechtsprechung und ob die Gerichte hier zu Gunsten des Kunden entscheiden würden, ist ungewiss. Höchstwahrscheinlich ist das Geld also verloren. Dennoch werde ich AMEX per Anwalt anschreiben lassen. Bin aber nicht zuversichtlich.

  • tammi82
    Dabei seit: 1717480363842
    Beiträge: 54
    geschrieben 1717790833365

    Ich habe nur das auf www.toristik-aktuell.de gefunden

    https://www.touristik-aktuell.de/nachrichten/veranstalter/news/datum/2024/06/07/fti-insolvenz-alle-reisen-bis-5-juli-abgesagt/

    Ab 6. Juli? „Es laufen Verhandlungen mit Wettbewerbern“

    Wie es nach dem 5. Juli weitergeht, ist offen. Für die Durchführung dieser Reisen „erscheint eine Lösung möglich, aber nicht in den nächsten Tagen“, heißt es in einer aktuellen Mitteilung von FTI. Und weiter im Wortlaut von Axel Bierbach: „Es laufen intensive Verhandlungen mit Wettbewerbern, in denen wir ausloten, ob eine Übernahme von Pauschalreisen möglich und praktisch durchführbar ist.“

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