@platty sagte:
Dann wäre eine Strafanzeige wegen Insolvenzverschleppung angesagt. da reden wir dann von bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe und vor allem von einer Haftung der Gesellschafter mit ihrem persönlichen Vermögen in unbegrenzter Höhe.
naja das wird die staatsanwaltschaft schon prüfen. die frage wird sein ab wann die geschäfsleitung vom absprung des investoren erfahren hat. dieser wollte ja FTI mit allen Verbindlichkeiten übernehmen und weitere 125 Mio investieren.