Der Sicherungsschein gilt nur für den Kunden zur Absicherung seiner Zahlungen. Das Reisebüro ist nicht zur Abrechnung mit dem DFSR berechtigt, du könntest Dir höchstens belegen lassen, dass die angegebene Vorkasse erfolgt ist. Wenn das nicht erfolgt ist, eine umgehende Rückzahlung fordern.
Ist das Reisebüro schon in Vorlage getreten, dann die Gesamtsumme über den DFSR zur Rückzahlung beantragen, was aber Woche/Monate dauern kann.