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  • Fuchsteufel
    Dabei seit: 1717739295230
    Beiträge: 105
    geschrieben 1718114319252

    @ct8 sagte:

    Ich hab in meinem Fall beim Kreditkartenunternehmen Chargeback versucht, mit Unterlagen die ich bisher hatte, und habe das als Antwort/Ergänzung erhalten was noch benötigt wird:

    -Refundierungsansuchen an den Insolvenz- bzw. Masseverwalter

    -Kopie des Enderledigungsschreibens des Insolvenz- bzw. Masseverwalters und der Ausfallversicherung über die Endsumme der Auszahlung, inkl. Datum

    -Angabe ob zu Ihrer Buchung eine Ausfallsversicherung vorliegt

    Dh. mir bleibt nichts anderes als auf die Kontaktaufnahme durch DRSF zu warten oder? Oder habt ihr sonst ne Idee, da ich nicht einmal mehr eine Mail von der Kanzlei finde, welche für die Insolvenz zuständig ist.

    Pauschalreise? Dann ist wird charge back nicht möglich sein. die ausfallversicherung ist der DSFR.

    sonst könntest du ja ggf. 2x entschädigt werden :-)

  • Schoppestecher
    Dabei seit: 1718096232143
    Beiträge: 5
    geschrieben 1718115603879

    Anbei das Schreiben meiner Bank.

    Pauschalreise mit Sicherungsschein

    Bei einer Pauschalreise wenden Sie sich zunächst an die im Sicherungsschein (DSRF, Deutscher Reisesicherungsfonds) ausgewiesene Versicherung. Erhalten Sie dort einen negativen Bescheid (Übernahme wird ausgeschlossen) ist eine Reklamation möglich.

    Wie verhält es sich mit ausstehenden Restbuchungen von Pauschalreisen?

    Ausstehende Restbuchungen können nicht durch die Bank verhindert werden.

    Restbuchung:

    Es handelt sich um autorisierte Zahlungen aus einem gültigen Vertragsverhältnis.

    Sofern feststeht, dass die gebuchte Reise nicht stattfinden wird, ist davon auszugehen, dass die FTI Group keine weiteren Belastungen durchführen wird.

    Sollte es dennoch dazu kommen, ist eine Zahlungsreklamation (wie oben beschrieben) möglich.

    Folgende Unterlagen werden für eine Reklamation zwingend benötigt: 

    • Reklamationsformular (siehe Anlage)
    • Negativer Bescheid der Versicherung*
    • Kopie der vollständigen Buchungsunterlagen

  • MishaK
    Dabei seit: 1241827200000
    Beiträge: 8
    geschrieben 1718116077111

    "........Verlangt der Reisende eine Erstattung nach Absatz 1, hat der Absicherer diesen Anspruch unverzüglich zu erfüllen....."§ 651r II BGB: Mit (angemessener) Frissetzung zur Zahlung auffordern; für Abwartenmüssen gibt es keine gesetzliche Grundlage.

  • Platty
    Dabei seit: 1717604488550
    Beiträge: 46
    geschrieben 1718116981857

    @herbowa5 sagte:

    Derzeit gibt leider nur die FTI Hotline, aber bis man dort mal durchkommt, ist ein reines Lotterie Spiel.

    Die Hotline ist eh sinnlos, man braucht die Bestätigung ja schriftlich.

  • Platty
    Dabei seit: 1717604488550
    Beiträge: 46
    geschrieben 1718117234359

    @mishak sagte:

    "........Verlangt der Reisende eine Erstattung nach Absatz 1, hat der Absicherer diesen Anspruch unverzüglich zu erfüllen....."§ 651r II BGB: Mit (angemessener) Frissetzung zur Zahlung auffordern; für Abwartenmüssen gibt es keine gesetzliche Grundlage.

    Was wäre Deiner Meinung nach eine angemessene Frist? 3 Wochen? 4 Wochen?

    Danach Nachfrist setzen (erneut 3 Wochen) und dann einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen den Insolvenzverwalter beantragen und den Gerichtsvollzieher losschicken? Soll der halt das Büroinventar pfänden und zwangsversteigern, um den Anspruch zu erfüllen.

    Nur, um mal den Weg aufzuzeigen...

  • MishaK
    Dabei seit: 1241827200000
    Beiträge: 8
    geschrieben 1718117569922

    @platty sagte:

    Was wäre Deiner Meinung nach eine angemessene Frist? 3 Wochen? 4 Wochen?

    Danach Nachfrist setzen (erneut 3 Wochen) und dann einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen den Insolvenzverwalter beantragen und den Gerichtsvollzieher losschicken? Soll der halt das Büroinventar pfänden und zwangsversteigern, um den Anspruch zu erfüllen.

    Nur, um mal den Weg aufzuzeigen...

    "Unverzüglich" ist in § 121 BGB definiert ("ohne schuldhaftes Zögern"); die Rechtsprechung zieht im Regelfall die Obergrenze bei 2 Wochen.

  • MishaK
    Dabei seit: 1241827200000
    Beiträge: 8
    geschrieben 1718117717124

    @platty sagte:

    Was wäre Deiner Meinung nach eine angemessene Frist? 3 Wochen? 4 Wochen?

    Danach Nachfrist setzen (erneut 3 Wochen) und dann einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen den Insolvenzverwalter beantragen und den Gerichtsvollzieher losschicken? Soll der halt das Büroinventar pfänden und zwangsversteigern, um den Anspruch zu erfüllen.

    Nur, um mal den Weg aufzuzeigen...

    Nachfrist ist nicht erforderlich; der Inso Verwalter hat doch außerdem damit nichts zu tun. Es geht um den Direktanspruch des Reisenden gegen den Absicherer! Von Mahnbescheiden halte ich nicht viel; ich klage in der Regel.

  • a.jjjjjjaaa
    Dabei seit: 1717450279215
    Beiträge: 8
    geschrieben 1718117931762

    Habe grad von Mein Hotel in Side Bestätigung bekommen das mein Hotelzimmer storniert wurde, wäre am 28.7 geflogen. Aber von FTi noch keine Stornierung, das ist langsam echt nicht mehr schön zum kotzen alles, bin sehr sauer

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1718118208102

    @mishak sagte:

    Nachfrist ist nicht erforderlich; der Inso Verwalter hat doch außerdem damit nichts zu tun. Es geht um den Direktanspruch des Reisenden gegen den Absicherer! Von Mahnbescheiden halte ich nicht viel; ich klage in der Regel.

    Sobald geklärt ist, was mit den Pauschreisen ab Juli ist, kontaktiert der Versicherer alle FTI Kunden und stellt den Link zum Online Erstattungs/ Formular zur Verfügung. Das kann bei der Masse an zu sichtenden Reiseverträgen ein wenig dauern. Da braucht keiner zu klagen und den Betrieb unnötig aufhalten mit seinen Querschlägen.

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