@ct8 sagte:
Ich hab in meinem Fall beim Kreditkartenunternehmen Chargeback versucht, mit Unterlagen die ich bisher hatte, und habe das als Antwort/Ergänzung erhalten was noch benötigt wird:
-Refundierungsansuchen an den Insolvenz- bzw. Masseverwalter
-Kopie des Enderledigungsschreibens des Insolvenz- bzw. Masseverwalters und der Ausfallversicherung über die Endsumme der Auszahlung, inkl. Datum
-Angabe ob zu Ihrer Buchung eine Ausfallsversicherung vorliegt
Dh. mir bleibt nichts anderes als auf die Kontaktaufnahme durch DRSF zu warten oder? Oder habt ihr sonst ne Idee, da ich nicht einmal mehr eine Mail von der Kanzlei finde, welche für die Insolvenz zuständig ist.
Pauschalreise? Dann ist wird charge back nicht möglich sein. die ausfallversicherung ist der DSFR.
sonst könntest du ja ggf. 2x entschädigt werden