@mishak sagte:
Das ist richtig; ich habe ja auch lediglich erwähnt, dass ich Klage für besser als MB halte (wenn schon jemand gerichtlich aktiv werden will). Ich gehe davon aus, dass bei der völlig eindeutigen Rechtslage der Absicherer es nicht auf gerichtliche Schritte ankommen lässt (was allerdings zB LH idR egal ist) sondern zügig zahlt.
Mich wundert, dass die Geschädigten keine anwaltliche Hilfe in Anspruch nehem (viele dürften doch eine RSV haben) sondern sich gegenseitig mit juristischem Halbwissen verwirren. Ein Anwalt hätte diejenigen, bei denen die Voraussetzungen vorliegen, zB darauf hingewiesen, dass man die "Hängepartie" uU über § 103 II InsO beenden kann, um neu buchen zu können oder zumindest erklärt, wie man auch vom Absicherer schnellstmöglich sein Geld zurück bekommt.
Ah, du wunderst dich... Hast du es schon mal ausprobiert ? Wenn nicht, dann mach mal und berichte dann.