Das ist für alle Einzelbucher jetzt interessant:
Einzelleistungen, die abgesagt werden müssen, sind alle Mietwagenbuchungen der Marke DriveFTI, über FTI Touristik, 5vorFlug oder BigXtra Touristik gebuchte Nur-Hotel-Leistungen sowie über FTI Touristik, 5vorFlug, BigXtra Touristik oder Meeting Point International gebuchte Transfers und Ausflüge im Zielgebiet. Alle genannten Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den Deutschen Reisesicherungsfonds abgesichert.
Nur-Linienflüge, deren Flugtickets bereits ausgestellt wurden, können durchgeführt werden – die Tickets behalten Gültigkeit. Wurde das Ticket hingegen noch nicht ausgestellt, so muss die Buchung leider abgesagt werden. Nur-Flug-Leistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz des Deutschen Reisesicherungsfonds.
Hinweis: Pauschalreisen mit inkludiertem Camper sowie Rundreisen sind grundsätzlich als Pauschalreisen zu bewerten und daher vom Deutschen Reisesicherungsfonds abgedeckt. Noch in Prüfung sind Camper-Buchungen als Einzelleistung, ebenso wie die Buchung von Linienflügen in Verbindung mit weiteren Einzelleistungen. Hier arbeiten wir mit Hochdruck an Klärung für unsere Kunden.
Quelle: https://www.fti-group.com/de/insolvenz/fti-touristik-gmbh-bigxtra-touristik-gmbh