Ich werfe jetzt hier einmal eine steile These in den Raum, die mit Sicherheit von einigen sehr kontrovers gesehen wird. Fakt ist aber, dass es der erste, zumindest größere Fall ist, wo es die Rückversicherung gibt. Ich behaupte, dass viele gebuchte Urlaube, zumindest die die schon voll bezahlt wurden, STATTFINDEN werden und nicht storniert werden.
Wieso komme ich zu dieser Annahme? Wenn wir mal eine typische Pauschalreise nehmen, angenommen 4000 EUR Gesamtbetrag, nach XY, dann läuft das folgendermaßen ab. Kunde leistet zunächst Anzahlung, später den Restbetrag. Der Reiseveranstalter bucht den Flug und (das ist wichtig) bezahlt ihn in der Regel im vorraus. Das Hotel wird erst nach der Reise bezahlt. Was bedeutet das jetzt aber für die Versicherung im Fall einer Insolvenz. Angenommen von den 4000 EUR entfallen 1000 EUR auf den Flug. Springt die Versicherung nun ein und es wird die Reise storniert, muss sie 4000 EUR an den Kunden erstatten. Die 1000 EUR an die Fluggesellschaft sind wahrscheinlich zumindest teilweise verloren. Führt die Versicherung jetzt aber die Reise ersatzweise im Auftrag der Insolvenzverwaltung durch, so muss sie nur 3000 EUR an das Hotel bezahlen, die 1000 EUR für den Flug entfallen. Grundsätzlich gilt die Schadensminderungspflicht aus dem BGB, der Insolvenzverwalter muss also theoretisch der Versicherung diese günstigere Option ermöglichen.
Ich denke das ist auch der Grund warum FTI keine Aussage trifft, denn es ist durchaus möglich das die Insolventverwaltung in Zusammenarbeit mit der Versicherung die meisten Reisen durchführt. Schlichtweg weil es für die Versicherung wohl häufig die bessere, günstigere Option ist.