Hallo an alle, wir haben gestern Bescheid bekommen das unser Urlaul, Pauschal / Türkei Hotel und Flug) vom 01.07.- 09.07. nicht statt finden wird. Wir haben diese Reise, 2 Erwachsene + 1 Kind im November gebucht, die Anzahlung geleistet und vor kurzem ebenso die Restzahlung geleistet.
Ich bin heute in unser Reisebüro gefahren und wollte diese Reise erneut buchen und noch einmal bezahlen, damit wir trotz allem Urlaub machen können. Laut dem Reisebüro könnten wir diese Reise zu unseren Reisedaten und Preis 1 zu 1 nochmal buchen. leider könne er uns dieses nicht empfehlen weil wir sonst kein Geld vom Insolvenzverwalter bekommen würden. Dieses wurde wohl heute bekanntgegeben.
Jetzt kommt meine Frage:
Stimmt es das ich keine 2. Buchung vornehmen darf, weil wir sonst unsere knapp 4.000,- € laut Insolvenzverwalter nicht zurückbekommen. Ist nicht so als wären wir Krösus und sitzen auf unserem Geld wie eine Henne. Ich hätte mir das Geld geborgt und wenigstens bei all dem Stress unseren Urlaub doch noch antreten zu können, denn wir können unseren Urlaub nicht mehr verschieben.
mit welcher Begründung wird hier Entschieden, das alle eh schon geschädigten nur dann ihr Geld zurückerhalten wenn sie keinen Urlaub machen? Hat hierzu irgendjemand eine logische Erklärung bitte?
Lg Ella