• jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
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    geschrieben 1531238053146 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    Vermutlich sind deine Erfahrungen entgegen deines Aufruhrs doch die besten und du weißt es nur nicht ?

    Denn der RV hat sich völlig korrekt im Rahmen seine AGB verhalten - die ja Vertragsbestandteil sind und die du vermutlich schlicht und einfach nicht gelesen hast ? Im Übrigen Vertragsbestandteil aller RVˋs, und somit sind auch alle anderen Veranstalter ind dieses „nie wieder...“ einzuschließen. Ich persönlich würde allerdings überlegen ob ich noch mit einem Rechtsanwalt zusammenarbeite der versucht mit solchen Dingen Geld zu verdienen ....

    Im Übrigen habe ich neben Schauinsland noch keinen kundenorientierteren RV als FTI erlebt.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1531239448290

    Ich unterstelle, dass die "Bewegung" nichts mit dem Anwaltschreiben zu tun hatte.

    Die Formulierung "es gelten ausschließlich die Angaben auf dem Flugticket" kann angegriffen werden (sh. BGH Urteil gegen TUI).

    Tatsächlich ist das Reisebüro Ansprechpartner, die 2h Warteschleife wurden demnach unnütz aufgewendet.

    Tatsächlich ändern zur Zeit die Airlines ihre Reisezeiten alle naslang, insofern kann man sich auch das Dauerfeuer auf den Veranstalter sparen.

    Letzten Endes ist das alles keine besonders beeindruckende Dienstleistung, jedoch kein Alleinstellungsmerkmal von FTI - solche Beschwerden kann man in fast jedem Veranstalterthread, zudem häufig auch noch über Vermittler. Man könnte fast sagen "Glück gehabt!".

    Hier noch ein kleines Schmankerl:

    Ich habe eine FTI Reise geschenkt bekommen mit grottigen Flugzeiten. Also kaufte ich mir beherzt zwei EPV Tickets zu mir angenehmen Reisestunden.

    Eine Woche vor Antritt der Reise: Flugzeitenänderung! - exakt auf den von mir zusätzlich gebuchten Flug.

    2 Tage vor Urlaubsende: Flugzeitenänderung! - genau, noch ein Volltreffer! :grin:

    Vermutlich war ich der einzige Pax an Bord mit je 2 Ticktes für ein und denselben Flug ... ja, so kann´s halt auch laufen!

    Sorry daher für meinen gewissen Mangel an Mitgefühl für Pauschalreisende mit Flugzeitendriss. :smirk:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1531242860379

    @vonschmeling

    ich hoffe, du hast dich dann ordentlich breit machen können und doppelte Bordverpflegung bekommen ?

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1531243094886 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Nee, breit war ich nicht und das Futter hatte ich auch nur für die EPV Tickets gebucht ... kann ja keiner ahnen! :wink:

    Mir geht´s nur drum zu erinnern, dass Änderungen sich auch positiv auswirken können - nur darüber berichtet ja dann keiner.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Slottermayer
    Dabei seit: 1531232382246
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    geschrieben 1531302852917

    @jlechtenboehmer sagte:

    Vermutlich sind deine Erfahrungen entgegen deines Aufruhrs doch die besten und du weißt es nur nicht ?

    Denn der RV hat sich völlig korrekt im Rahmen seine AGB verhalten - die ja Vertragsbestandteil sind und die du vermutlich schlicht und einfach nicht gelesen hast ? Im Übrigen Vertragsbestandteil aller RVˋs, und somit sind auch alle anderen Veranstalter ind dieses „nie wieder...“ einzuschließen. Ich persönlich würde allerdings überlegen ob ich noch mit einem Rechtsanwalt zusammenarbeite der versucht mit solchen Dingen Geld zu verdienen ....

    Im Übrigen habe ich neben Schauinsland noch keinen kundenorientierteren RV als FTI erlebt.

    Wenn alle RV so agieren wird der Gesetzgeber die Reglungen noch weiter straffen und die Branche ist selbst dran schuld.

    Doch, die AGBs haben wir gelesen. Und du? FTI hat sich nicht an die AGBs gehalten, siehe Ziffer 12.1. Meine Frau ist übrigens Richterin und sie hat das Schreibn für den Anwalt selbst aufgesetzt. Der Anwalt bekommt dafür übrigens nichts.

  • Slottermayer
    Dabei seit: 1531232382246
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    geschrieben 1531304937506 , zuletzt editiert von Slottermayer

    @vonschmeling sagte:

    ....

    Tatsächlich ist das Reisebüro Ansprechpartner, die 2h Warteschleife wurden demnach unnütz aufgewendet.

    Tatsächlich ändern zur Zeit die Airlines ihre Reisezeiten alle naslang, insofern kann man sich auch das Dauerfeuer auf den Veranstalter sparen.

    Tatsächlich ist das Reisebüro Ansprechpartner bzgl. der vom Reisebüro erbrachten Leistung, d.h. Beratung und Buchung.

    Leistungserbringer und Vertragspartner des Kunden bzgl. der eigentlichen Pauschalreise ist der Veranstalter und dazu gehört auch die Anreise sofern sie Bestandteil des Angebotes ist. Von ihm haben wir Tickets etc. erhalten, er hat von uns das Geld bekommen und bei Reisemängeln wenden wir uns an ihn. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. So steht es auch in den AGBs von FTI, siehe Ziffer 12.1

    Eine Verschiebung der Abflugzeit um mehr als 4 Stunden wurde in Urteilen bereits als Mangel festgestellt. Siehe BGH Urteile X ZR 24/13 und X ZR 1/14 und das Urteil in einem Berufungsverfahren des Landgerichts Hannover vom 27.04.2017, 8 S 46/16.

    Wenn uns der RV nicht andere Tickets zur Verfügung gestellt hätte wären wir zur Selbshilfe berechtigt gewesen, d.h. wir hätten selbst gebucht und uns die Kosten von FTI wieder geholt. Darum ging es übrigens im Berufungsverfahren in Hannover, um die Erstattung von selbst gebuchten Flügen und die Reisenden haben Recht bekommen.

    Die Aussage, das Reisebüro sei Ansprechpartner bei Reisemängeln dient m.E. einzig dazu, den Kunden in die Irre zu leiten. Wenn es dann zum Schwur kommt zieht er sich darauf zurück z.B. nicht oder zu spät vom Mangel erfahren zu haben.

    Das hat übrigens nichts mit der Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union zu tun. Diese regelt nur das Verhältnis zwischen Reisendem und Fluggesellschaft z.B. bei Verspätungen, etc. Hier muss sich der Reisende direkt an die Fluggesellschaft wenden. Bei uns liegt der Fall anders. wir haben nicht-vertragsgemäße (ca. 14h Verschiebung in die Nacht) Tickets bekommen.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1531307239790 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Es ging nicht um Leistungserbringung sondern um Kundendienst -> Ansprechpartner ist das Reisebüro. Diese Aussage ist keineswegs der Versuch einer Irreleitung.

    Ich habe weder bestritten, dass es sich um einen Mangel handelt noch dass euch gewisse Optionen - z.B. Rücktritt oder Selbstabhilfe - zustehen.

    Weshalb du glaubst, mir den fehlenden Zusammenhang mit der VO(EG) 261/04 im gegenständlichen Kontext erklären zu müssen, weißt wohl auch nur du selbst.

    Die von dir erwähnten Urteile sind mir bekannt (und ich verstehe sogar ihren Tenor!), und sehr schön, dass der Anwalt "nichts dafür bekommt" ...

    Meine Botschaft: Es gibt für solche Fälle eine kundenfreundliche Rechtsgrundlage. Die Handhabe ist nicht FTI spezifisch.

    Klar soweit?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Slottermayer
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    geschrieben 1531311769244

    @vonschmeling sagte:

    ....

    Klar soweit?

    Nicht ganz. Hab ich richtig verstanden, du meinst es sei besser den Reisemangel an das Reisebüro zu melden?

    Zu deiner Info, das haben wir. Als Resultat wurde der Flug noch 10 Minuten nach hinten geschoben, ansonsten, wie ich bereits im Eingangspost schrieb, passiert nichts. FTI stellte sich wohl auch gegenüber dem Reisebüro hartleibig auf, wenn es denn nicht von vorneherein zum abgestimmten Verhalten gegenüber der Kundschaft gehört, aber das möchte ich nicht unterstellen. Ich denke übrigens, die "Bewegung" ist einzig und allein auf das Anwaltsschreiben zurückzuführen. Zumindest haben unsere anderen Bemühungen, sei es beim Reisebüro, sei es beim RV zu keinerlei "Bewegung" geführt. Warum du in diesem Forum unterstellts, es sei anders wird wohl seine Gründe haben ...

    Das einzige was Bewegung in die Sache gebracht hat war das Schreiben des Anwalts.

    Der letzte Satz war nicht für dich sondern für die anderen Leser. Genauso wie mein Verweis auf die Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union, die war auch für die andern Leser.

  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1531314121598

    @slottermayer sagte:

    Doch, die AGBs haben wir gelesen. Und du? FTI hat sich nicht an die AGBs gehalten, siehe Ziffer 12.1. Meine Frau ist übrigens Richterin und sie hat das Schreibn für den Anwalt selbst aufgesetzt. Der Anwalt bekommt dafür übrigens nichts.

    Offensichtlich hast du sie doch nicht gelesen ? Oder du unterliegst wie in so vielen anderen Punkten schlicht und einfach einem Irrtum.

    Denn bei deinem angeblichen „Problem“ handelt es sich ja nicht um einen Mangel gem. 12.1 sondern schlicht und einfach um eine zulässige Leistungsänderung gem. 3.2 sowie 3.4

    Als Richterin sollte man den Unterschied doch kennen, und dein Anwalt hätte ihn auch bemerken müssen ?

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • Slottermayer
    Dabei seit: 1531232382246
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    geschrieben 1531317858551

    @jlechtenboehmer sagte:

    Offensichtlich hast du sie doch nicht gelesen ? Oder du unterliegst wie in so vielen anderen Punkten schlicht und einfach einem Irrtum.

    Denn bei deinem angeblichen „Problem“ handelt es sich ja nicht um einen Mangel gem. 12.1 sondern schlicht und einfach um eine zulässige Leistungsänderung gem. 3.2 sowie 3.4

    Als Richterin sollte man den Unterschied doch kennen, und dein Anwalt hätte ihn auch bemerken müssen ?

    Nun, da haben wir uns der Meinung des BGH angeschlossen :-). Witzig, Klauseln dieser Art welche Abflugzeiten betreffen haben die Gerichte auseinandergenommen und eine nicht zumutbare Verschiebung der Abflugzeit (>4h) zum Reisemangel erklärt. Aber vielleicht irrt ja auch der BGH. "Die angegriffenen Klauseln unterliegen der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 3 Satz 1* BGB. Sie benachteiligen den Reisenden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und sind gemäß § 308 Nr. 4** und § 307 Abs. 1 Satz 1* BGB unwirksam."

    Es handelt sich hier seiten FTI höchstens um den vergeblichen Versuch einer unzulässigen Leistungsänderung, zulässig ist sie definitiv nicht. Man kann's ja mal probieren. Du glaubst doch nicht im Ernst, dass uns FTI andere Flüge gibt ohne, dass wir einen Rechtsanspruch haben. :sweat_smile:

    In den von dir genannten Punkten der AGB ist auch nichts von Flugzeiten zu lesen, mit gutem Grund. In einem Urteil des OLG Celle wurde ein Zwangsgeld von 250T€ oder 6 Monate Ordnungshaft angedroht wenn Flugzeitänderungen als vorläufig und nicht verbindlich bezeichnet werden.

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