• Haunstetter 2
    Dabei seit: 1533747794327
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    geschrieben 1533831889570

    Das ist ein Auszug aus einer Mail von fti nach nunmehr zwei Monaten

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1533832939173 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Das ist im Prinzip auch richtig und soll sog. Überkompensationen vermeiden.

    Du kannst einerseits eine immaterielle Entschädigung verlangen, andrerseits eine Erstattung von belegbaren Auslagen im Zusammenhang mit der Verspätung. Eine doppelte immaterielle Kompensation ist nicht möglich.

    In deinem Fall fiel wegen der Verspätung mindestens 1 Auftenhaltstag im Hotel aus (=materieller Schaden), weshalb dir eine Erstattung von FTI zustehen sollte.

    Es gibt zu dieser Thematik einige beispielhafte Gerichtsentscheidungen, bei welchen diese Differenzierung ziemlich anschaulich wird.

    Wenn du gegenüber FTI etwas erreichen willst musst du präzise argumentieren.

    Du hast einen Betrag X für deine Reise über Y Tage bezahlt. Durch die verspätete Ankunft konntest du allerdings nur Y-n der bezahlten Tage nutzen. Dies ist ein materieller, klar zu beziffernder Schaden und hat mit der Erstattung der Kompensation seitens der Airline nichts zu tun.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Haunstetter 2
    Dabei seit: 1533747794327
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    geschrieben 1536587891037

    @schmeling

    Anbei eine Antwort von fti

    Wärst du so nett und könntest mir ein aktuelles Urteil nennen betreffend "materieller schaden"?

    Wäre dir sehr verbunden

    Gruß haunstetter

    danke, dass Sie uns die Antwort der SunExpress zugeschickt haben. 

    Sie haben bereits die höchste Summe der Fluggesellschaft erhalten. Zudem besteht ein Anspruch auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude nach allgemeiner Rechtsprechung erst ab einen Preisminderungsanspruch von mindestens 50 Prozent. Dieser Sachverhalt ist hier nicht gegeben. Bitte akzeptieren Sie das.

    Es tut uns leid, wenn Ihre Erwartungen bei dieser Reise nicht erfüllt worden sind. Ihre Forderung lehnen wir endgültig ab. Danke für Ihr Verständnis.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1536620249582 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @Haunstetter 2

    Offengestanden erscheint mir der Streitwert zu gering um weiterhin zu insistieren.

    Die Ablehnung ist dezidiert, es dürfte ziemlich unangemessen geraten, sich um den Erstattungsbetrag 1 Tagessatz der Reise womöglich gerichtlich auseinanderzusetzen.

    Die Entscheidungen zur Aufrechnung betreffen vowiegend Kosten von gewissem Ausmaß, beispielsweise die einer alternative Beförderung oder Beherbergung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Haunstetter 2
    Dabei seit: 1533747794327
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    geschrieben 1536659008037

    @schmeling

    Danke erstmal, gut es dreht sich hier um den anspruch von 7 personen x 2 tage in summe 910 €. Zudem geht es mir hier auch ums prinzip

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1536685152025

    Grundsätzlicher Tenor der Entscheidungen ist, dass für materielle Schäden (alternative Flug- oder Unterkunftsbuchung) ein Schadenersatzanspruch zusätzlich zur pauschalen Kompensation für immaterielle Schäden durch die Verpätung besteht.

    Im Sinne der Vermeidung einer Überkompensation allerdings können beispielsweise Reisepreisminderungen in der üblichen Höhe nicht verlangt werden, da damit derselbe Schadenstypus doppelt abgegolten würde (z.B. BGH Urteil vom 30. September 2014 – X ZR 126/13)

    Die Gretchenfrage ist nun:

    Ist deine bezahlte und nicht genutzte Unterbringung im Rahmen der gegenständlichen Causa als ein immaterieller Schaden infolge der Verspätung zu betrachten oder nicht doch tatsächlich als ein materieller, insofern als du für etwas bezahlt hast wovon du keinen Nutzen hattest?

    Dem Wortlaut des Schreibens von FTI ist zu entnehmen, dass man einer außergerichtlichen Einigung auch nicht mit einem Vergleich näherzutreten bereit ist, du musst demnach den Rechtsweg beschreiten und einen Anwalt mit der Wahrnehmung deiner Interessen bevollmächtigen. Falls du dich dafür entscheidest solltest du FTI davon in Kenntnis setzen und innerhalb einer kurzen Fristsetzung Gelegenheit zu einem Vergleichsvorschlag geben. Ich rechne nicht mit irgendwelchen Entgegenkommen!

    Es ist meiner Ansicht nach überdies vollkommen sinnlos, auf irgendwelche Urteile zu verweisen um vorgerichtlich ein Einlenken zu erwirken.

    Mein Rat: Lasse dich vernünftig anwaltlich beraten und treffe dann die Entscheidung, ob du "aus Prinzip" zur Durchsetzung weiterer Forderungen harte Kante zeigen willst.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • kanoanja
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    geschrieben 1537087546548

    Wir haben im April für Oktober eine Reise in die Türkei über FTI bzw XFT gebucht, Bestättigung kam ein Tag später per Mail.

    Nach der Anzahlung kam eine Mail über den Zahlungseingang. Auch das Anrufen im Servicecenter klappte Problemlos.

    Heute haben wir 3 Wochen vor Abflug die Reiseunterlagen per Post bekommen, noch sind die guten Abflugzeiten geblieben.

    Also bisher alles super gelaufen.

  • muschelsucherin
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    geschrieben 1537555274842

    ich kann mich Kanoanja anschließen,  bei mir war es genauso. Hab auch schon die Reisepapiere per Email bekommen, vier Wochen vor Reiseantritt.

  • Haunstetter 2
    Dabei seit: 1533747794327
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    geschrieben 1537720599217

    @ kanoanja und muschelsucherin,

    Der "service" im vorfeld einer reise, speziell wenn noch nicht komplett bezahlt, mag ja in Ordnung sein. Interessant wird es erst wenn Schwierigkeiten auftreten.

  • Sokrates
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    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1537722472512

    @Haunstetter 2

    Dein Posting bzgl. Deiner Tui-Buchung wurde in den Tui-Thread verschoben.

    LG

    Sokrates

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