@susi26
"Normal" (nach dem Forenmotto) ist dann aber auch, dass die User, die die Zusammenhänge aufdröseln und Zuständigkeiten erklären können, dies hier tun, nicht wahr?
Zudem ergibt sich eine andere Sachlage, wenn man - wie du gerade! - präzise die Informationsgepflogenheiten des Veranstalters GTI kritisiert - das soll hier wahrlich nicht in Abrede gestellt werden!
Ich habe bewusst auf das Unterforum "Reiserecht" verwiesen. Es gibt AG Urteile (z.B. Hannover und Düsseldorf), die betroffenen Urlaubern für die Verkürzung des Aufenthaltes durch unkomfortable Flugzeitenänderungen immerhin 40-50% des anteiligen Tagespreises der Reise zugesprochen haben. Möchte man sich also wehren, kann man dies z.B. mit einem höflichen Schreiben an den Veranstalter mit Hinweis auf diese Entscheidungen tun und dabei gleich die Forderung beziffern.
Es ist auch unstrittig, dass 300€ über den Zuschlag zu einer Urlaubsreise entscheiden mögen, nichts anderes wird aber gerade bezüglich GTI immer wieder betont: Häufig findet man eben da das günstigste Angebot. Somit ist es auch nicht weiter verwunderlich, wenn sich die Beschwerdeführer sagen lassen müssen, dass sie nicht "einen Golf kaufen und einen Mercedes erwarten" können - es gibt ihn ja immerhin, den "300€ teurer Bucher", der sich damit ggf. von einigen Risiken "freikauft" (was auch nicht immer gelingt!), und der wird kaum aus wohltätigen Motiven nicht mehr Zuverlässigkeit für mehr Kohle erwarten?!
Zuletzt sei auch nochmal gesagt, dass nicht jeder Hinweis oder ggf. die Korrektur einer unrichtigen Zuordnung gleich als "von oben herab" gewertet werden muss. Immerhin profitieren Betroffene davon, wenn sie wissen, wo der Frosch die Locken hat und brauchen daher ansich auch niemanden, der für sie in die Bresche springt.