@Turan54 sagte:
... der Flug wurde vom Nachmittag auf 23 Uhr des Vortages verschoben ...
... was euch/dich (u.U.) zur Reklamation berechtigt.
Hinzukommt die "objektiv verspätete Ankunft am Zielflughafen", durch a) Wartezeit auf den und langsamen Busverkehr.
DAS muss man nicht hinnehmen!
Beschwerden müssen knapp und doch detailliert sein ... war also 23 Uhr die Transfer- oder die Reisezeit?
Ihr seid - bedingt durch das vorgezogene Operating - wohl eher "verfrüht", als verspätet angekommen? Netter Trick, allerdings kann man ggf. die unangemessen längere Reisezeit bemängeln.
Sofern du nicht nachweisen kannst, dass ein ZY Operating "ausgefallen" ist, kannst du nur den Veranstalter in Ansruch nehmen.
Mir scheint, da lief wirklich so Manches nicht in der Schiene und der Sachverhalt könnte im Unterforum Reiserecht noch einmal vorgestellt werden.
Mein persönlicher Tipp: Falls ihr keinen Rechtsschutz habt, konsultiere den Verbraucherschutz ... wenn - sodann ... und am Ende der Ungereimtheiten könnte euch eine Entschädigung durchaus zustehen.