Ich habe die Reise vor 2 Stunden verkauft. Wegen der kurzen Zeitspanne auch noch mit Verlust der etwas schmerzt.
Aber bei weitem keine 70 Prozent.
Ich bin mit den Käufern zum Reisebüro gefahren.
Wie es im Urteil vom Amtsgericht Leipzig steht, mit 3 Mausklicks war die Sache erledigt.
Das junge Ehepaar hat sogar noch einem schönen Blumenstrauß für meine Frau mitgebracht.
Ich habe mich sehr darüber gefreut, daß GTI jetzt für die gebuchten Leistungen zahlen muß, und keinen Mitnahmeeffekt hat.
Mir soll noch eimal einer was über "Dynamik Packaging" erzählen.
Die hatten die Namen vermutlich noch nicht einmal weitergegeben.
An Gebühren wurden 2 mal 25 EUR fällig.
Aber mit welchen Tricks hier gearbeitet wird. Kaum zu glauben. Das GTI mit der kurzfristigen Freigabe der Namensumschreibung von noch nicht einmal einem ganzen Tag den gesetzlichen Bestimmungen entsprochen hat wage ich zu bezweifeln.
Der RA z. B. hat mir empfohlen den 2. Namen auf meine Tochter umschreiben zu lassen.
Wenn GTI das verweigert hätte, wäre von rechtlicher Seite ein Reiserücktritt möglich gewesen, so wie im Urteil. Mit voller Rückgabe des Reisepreises, ohne Abzug.
Aber die Gefahr bestand, daß GTI dem zustimmt, und dann ??
Die haben ja auch schlaue RA´s.
Wie gesagt, hier wird mit allen Tricks gearbeitet.
Im übrigen meinte der Mitarbeiter vom Reisebüro das Urteil macht wohl schon die Runde.
Anbieter die ausschließlich mit "DYnamic Packaging" oder mit dem X handeln, könnten wohl in Zukunft einen schweren Stand haben.
Aber eine Reiseschiedstelle kennen ja auch nicht alle, einfach mal googeln.
Damit schließe i c h jetzt endgültig ab.