bisher haben wir immer noch Presse- und Meinungsfreiheit, und die ist im BGB geregelt
Es ist zwar unser Grundgesetz, aber das ist ja fast das Gleiche
bisher haben wir immer noch Presse- und Meinungsfreiheit, und die ist im BGB geregelt
Es ist zwar unser Grundgesetz, aber das ist ja fast das Gleiche
Als bezahlten Aufpasser von GTI gratuliere ich Ihnen für Ihre sinnlosen Worte.
Ich bin hier im falschen Film.
Mir war wirkich nicht bekannt das "hollydaycheck" von den Reiseveranstaltern bezahlt wird. Ganz im Sinne von China.
Ich berende hiermit den Austausch dieser Informationen.
Sorry, aber für so viel Unfug fehlt mir in der Tat jedes Verständnis.
Bezüglich Reiserücktrittsversicherung: Keine dieser Versicherungen erkennt z.B.
Vorerkrankungen an. Aus diesem Grunde dem Teilnehmer ohne weitere Kenntnis
zu unterstellen, er hätte alleine aus Sparsamkeitsgründen diese nicht abgeschlossen, ist schon recht anmassend.
Auch wenn es tatsächlich so wäre, ist das leidige Thema der Nichtumbuchbarkeit
bei den sogenannten Dynamic-Packaging-Anbietern in Verbindung mit der erhöhten
Stornopauschale von Beginn an ein fortbestehendes und aus meiner Sicht auch nicht hinnehmbares Ärgernis.
Die Argumentation, daß z.B. Airlines keine Namensänderung zulassen, trifft in der Regel auch nicht zu. Egal ob Germanwings, Easyjet, Condor, airberlin und Tuifly -
alle erlauben diese Änderung - wenn auch zu unterschiedlichen Gebühren.
Und in keinem Fall besteht 100% ige Klarheit, ob der Name nicht gar
zu einem späteren Zeitpunkt an die Airline weitergegeben wird.
Mit Mehrarbeit für den Veranstalter verbunden, rechtfertigen sie dennoch nicht die Ablehnung von Namensänderungen oder im Einzelfall diese heftigen Stornierungs-gebühren. Man kann wirklich nur hoffen, daß diese Gebührenschneiderei in abseh-
barer Zeit durch klare rechtliche Vorgaben auf ein gesundes Maß zurückgeführt
wird. Benachteiligt sie doch in erheblichem Maße die Anbieter, die sich durch
umsichtiges Verhalten das Vertrauen der Kundschaft erarbeitet haben.
Gruß privacy
Privacy, das hab ich ihm auch gar nicht unterstellt. Ich habe lediglich behauptet, dass eine RRV viel Ärger hätte vermeiden können. Und wer diese nicht bucht, egal aus welchen Gründen, kann sich mE hinterher nicht beschweren, dass er im Falle einer Erkrankung Stornogebühren zahlen muss.
Und zum Thema "Vorerkrankung", Originalzitat: "Durch eine plötzliche Erkrankung meiner Frau können wir diese Reise nicht mehr antreten."
Man kann wirklich nur hoffen, daß diese Gebührenschneiderei in abseh-
barer Zeit durch klare rechtliche Vorgaben auf ein gesundes Maß zurückgeführt
wird. Benachteiligt sie doch in erheblichem Maße die Anbieter, die sich durch
umsichtiges Verhalten das Vertrauen der Kundschaft erarbeitet haben.
Die Hoffnung habe ich auch, das ändert mE nichts daran, dass schmidtbox9 in drei (!) verschiedenen Threads in einer wie ich finde unsachlichen Art und Weise immer wieder das selbe vorbringt.
Gruß,
soedergren
Aber hat es nicht der Verbraucher selbst in der Hand? Würde niemand diese Angebote buchen, müßte sich doch zwangsläufig etwas ändern. Auch habe ich keine Erfahrung mit diesen Veranstaltern und werde auch keine sammeln, aber warum buchen die Leute dort? Sind die tatsächlich soviel billiger? Oder sind die Bestimmungen (AGB´s) so schwer zu verstehen?
Mir geht es mehr um das Thema. In der Sache ist es ein ernsthaftes
Kundenanliegen, was problembehaftet in Zukunft ein immer
größeres Gewicht bekommen wird.
Die Darstellung solcher Probleme, auch unter emotionalen Gesichtspunkten
der Betroffenen, ist nun mal wie Menschen generell immer sehr unterschiedlich.
Seit Jahrzehnten sind es Kunden gewohnt, Pauschalreisen zu buchen.
Viele haben die Veränderungen, die ein kleines oder großes X da
ausmachen, noch gar nicht erkannt und vertrauen auf den
Service ihres Reisevermittlers, egal ob vor Ort oder
auch online. Das böse Erwachen kommt häufig
später - zu spät.
So wie bei Dir habe ich diese Probleme ebenfalls nicht,
eine Buchung zu derartigen Konditionen - nein danke.
Gruß privacy
Die Moral dieser Geschichte, Hände weg von den virtuellen.
Privacy, natürlich sind da ganz sicher Emotionen im Spiel, auch bei den Antworten: wie es in den Wald hineinruft usw.
Die reinen Stornokosten sind hier in der Sache mE nicht mal wesentlich über dem Durchschnitt (auch bei vielen "normalen" TUI-RVs lautet die Formel "29 bis 7 Tage vor Reiseantritt 70 %"). Das hat insofern mit überhöhten Stornokosten "virtueller" RVs absolut nichts zu tun.
Lediglich die Nichtübertragbarkeit auf andere Reisende könnte problematisch sein, dies rechtfertigt aber meiner Meinung nach nicht drei verschiedene Threads unter dem Motto "absolute Warnungen vor dem RV so und so" samt China-Paranoia.
Gruß,
soedergren
Bis zum 26. April sind es aber deutlich mehr als 30 Tage vorher.
Von daher trifft da genau der Unterschied zwischen 10 bis 20 Prozent
wie bei den traditionellen Veranstaltern zu 70 Prozent auch hier voll zu.
Also doch beide angeführten Punkte.
Der Einstiegs-Prozentsatz und der Zeitpunkt solcher Strafgebühren
sind das Problem. Auch ist mir bewußt, daß man dem Veranstalter
geringe Kosten (wie auch immer) nachweisen müßte.
Der Knackpunkt ist also die Umkehr der Beweislast.
Gruß privacy
PS: Über Doppelthreads machen sich ja hier Andere Gedanken.
Die werden - und haben das ja teilweise schon geregelt.
Da können wir uns hier voll dem Thema widmen
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!