• chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1235591617000

    bisher haben wir immer noch Presse- und Meinungsfreiheit, und die ist im BGB geregelt

    Es ist zwar unser Grundgesetz, aber das ist ja fast das Gleiche ;)

  • schmidtbox9
    Dabei seit: 1222041600000
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    geschrieben 1235593273000

    Als bezahlten Aufpasser von GTI gratuliere ich Ihnen für Ihre sinnlosen Worte.

    Ich bin hier im falschen Film.

    Mir war wirkich nicht bekannt das "hollydaycheck" von den Reiseveranstaltern bezahlt wird. Ganz im Sinne von China.

    Ich berende hiermit den Austausch dieser Informationen.

  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
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    geschrieben 1235593389000

    :frowning: Sorry, aber für so viel Unfug fehlt mir in der Tat jedes Verständnis.

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1235593714000

    Bezüglich Reiserücktrittsversicherung: Keine dieser Versicherungen erkennt z.B.

    Vorerkrankungen an. Aus diesem Grunde dem Teilnehmer ohne weitere Kenntnis

    zu unterstellen, er hätte alleine aus Sparsamkeitsgründen diese nicht abgeschlossen, ist schon recht anmassend.

    Auch wenn es tatsächlich so wäre, ist das leidige Thema der Nichtumbuchbarkeit

    bei den sogenannten Dynamic-Packaging-Anbietern in Verbindung mit der erhöhten

    Stornopauschale von Beginn an ein fortbestehendes und aus meiner Sicht auch nicht hinnehmbares Ärgernis.

    Die Argumentation, daß z.B. Airlines keine Namensänderung zulassen, trifft in der Regel auch nicht zu. Egal ob Germanwings, Easyjet, Condor, airberlin und Tuifly -

    alle erlauben diese Änderung - wenn auch zu unterschiedlichen Gebühren.

    Und in keinem Fall besteht 100% ige Klarheit, ob der Name nicht gar

    zu einem späteren Zeitpunkt an die Airline weitergegeben wird.

    Mit Mehrarbeit für den Veranstalter verbunden, rechtfertigen sie dennoch nicht die Ablehnung von Namensänderungen oder im Einzelfall diese heftigen Stornierungs-gebühren. Man kann wirklich nur hoffen, daß diese Gebührenschneiderei in abseh-

    barer Zeit durch klare rechtliche Vorgaben auf ein gesundes Maß zurückgeführt

    wird. Benachteiligt sie doch in erheblichem Maße die Anbieter, die sich durch

    umsichtiges Verhalten das Vertrauen der Kundschaft erarbeitet haben.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
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    geschrieben 1235594012000

    Privacy, das hab ich ihm auch gar nicht unterstellt. Ich habe lediglich behauptet, dass eine RRV viel Ärger hätte vermeiden können. Und wer diese nicht bucht, egal aus welchen Gründen, kann sich mE hinterher nicht beschweren, dass er im Falle einer Erkrankung Stornogebühren zahlen muss.

    Und zum Thema "Vorerkrankung", Originalzitat: "Durch eine plötzliche Erkrankung meiner Frau können wir diese Reise nicht mehr antreten."

    Man kann wirklich nur hoffen, daß diese Gebührenschneiderei in abseh-

    barer Zeit durch klare rechtliche Vorgaben auf ein gesundes Maß zurückgeführt

    wird. Benachteiligt sie doch in erheblichem Maße die Anbieter, die sich durch

    umsichtiges Verhalten das Vertrauen der Kundschaft erarbeitet haben.

    Die Hoffnung habe ich auch, das ändert mE nichts daran, dass schmidtbox9 in drei (!) verschiedenen Threads in einer wie ich finde unsachlichen Art und Weise immer wieder das selbe vorbringt.

    Gruß,

    soedergren

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1235594311000

    Aber hat es nicht der Verbraucher selbst in der Hand? Würde niemand diese Angebote buchen, müßte sich doch zwangsläufig etwas ändern. Auch habe ich keine Erfahrung mit diesen Veranstaltern und werde auch keine sammeln, aber warum buchen die Leute dort? Sind die tatsächlich soviel billiger? Oder sind die Bestimmungen (AGB´s) so schwer zu verstehen?

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1235594808000

    @soedergren

    Mir geht es mehr um das Thema. In der Sache ist es ein ernsthaftes

    Kundenanliegen, was problembehaftet in Zukunft ein immer

    größeres Gewicht bekommen wird.

    Die Darstellung solcher Probleme, auch unter emotionalen Gesichtspunkten

    der Betroffenen, ist nun mal wie Menschen generell immer sehr unterschiedlich.

    @chepri

    Seit Jahrzehnten sind es Kunden gewohnt, Pauschalreisen zu buchen.

    Viele haben die Veränderungen, die ein kleines oder großes X da

    ausmachen, noch gar nicht erkannt und vertrauen auf den

    Service ihres Reisevermittlers, egal ob vor Ort oder

    auch online. Das böse Erwachen kommt häufig

    später - zu spät.

    So wie bei Dir habe ich diese Probleme ebenfalls nicht,

    eine Buchung zu derartigen Konditionen - nein danke.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • izul
    Dabei seit: 1158192000000
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    geschrieben 1235595990000

    Die Moral dieser Geschichte, Hände weg von den virtuellen.

  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
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    geschrieben 1235596131000

    Privacy, natürlich sind da ganz sicher Emotionen im Spiel, auch bei den Antworten: wie es in den Wald hineinruft usw.

    Die reinen Stornokosten sind hier in der Sache mE nicht mal wesentlich über dem Durchschnitt (auch bei vielen "normalen" TUI-RVs lautet die Formel "29 bis 7 Tage vor Reiseantritt 70 %"). Das hat insofern mit überhöhten Stornokosten "virtueller" RVs absolut nichts zu tun.

    Lediglich die Nichtübertragbarkeit auf andere Reisende könnte problematisch sein, dies rechtfertigt aber meiner Meinung nach nicht drei verschiedene Threads unter dem Motto "absolute Warnungen vor dem RV so und so" samt China-Paranoia.

    Gruß,

    soedergren

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1235596545000

    @soedergren

    Bis zum 26. April sind es aber deutlich mehr als 30 Tage vorher.

    Von daher trifft da genau der Unterschied zwischen 10 bis 20 Prozent

    wie bei den traditionellen Veranstaltern zu 70 Prozent auch hier voll zu.

    Also doch beide angeführten Punkte.

    Der Einstiegs-Prozentsatz und der Zeitpunkt solcher Strafgebühren

    sind das Problem. Auch ist mir bewußt, daß man dem Veranstalter

    geringe Kosten (wie auch immer) nachweisen müßte.

    Der Knackpunkt ist also die Umkehr der Beweislast.

    Gruß privacy

    PS: Über Doppelthreads machen sich ja hier Andere Gedanken.

    Die werden - und haben das ja teilweise schon geregelt.

    Da können wir uns hier voll dem Thema widmen ;)

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
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