• Hans13
    Dabei seit: 1152748800000
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    geschrieben 1167254488000

    An alle reiselustigen hier im Forum!

    Wenn es schon im Gesundheitswesen Menschen 2. Klasse gibt (privat Versicherte und der Rest) dann doch wohl auch bei den Reisen.

    Wenn wir unsere Reisen planen, haben wir mindestens 4-6 versch. Kataloge der RV vor uns liegen und zapfen natürlich hier HC auch noch mit an.

    Noch kann ich lesen. Nach Einigung mit meiner Frau ist jedem von uns bekannt, was ich für mein Geld als Gegenleistung bekomme und erwarten kann.

    Schon seit vielen Jahren praktiziere ich, dass ich den entsprechenden Katalog sogar mitnehme um ggf. der Reiseleitung vor Ort mein gebuchtes schwarz auf weiss zeigen kann. Nach einem riesigen Reinfall in der Türkei vor zig Jahren habe ich mir das angewöhnt und habe es aber seit dem Gott sei Dank nie wieder gebraucht.

    Sehr genau ist mir gekannt, ob und wie oft ich zum Essen gehen kann, was ich zu trinken bekomme und wo ich schlafen werden. In Dubai in diesem 7 Sterne Hotel bekomme ich natürlich mehr. Dafür bezahle ich ja auch eine schöne Stange Geld.

    Das sollte man vor Abschluss der Reise halt alles genau lesen.

    MfG

    Hans

  • Beate99
    Dabei seit: 1165795200000
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    geschrieben 1167258509000

    @Meinungsfreiheit

    Ich schrieb oben:"Waren sehr enttäuscht, daß diverse Leistungen nur begrenzt oder gar nicht angeboten wurden, die aber im Katalog ausgeschrieben waren(wie bei TUI)."

    Man weiß, daß man günstig gebucht hat und wahrscheinlich nicht das Gleiche erwarten kann wie bei höherpreisigen RV.

    Wenn unterschiedliche Leistungen angeboten werden ist das ja auch o.k.

    Man muß überlegen, welche Leistungen einem das Geld wert sind.

    Aber wenn der RV etwas im Katalog schreibt, muß er es eigentlich auch einhalten. Billiganbieter hin oder her.

    LG

    Beate

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1167259777000

    Eine Ungleichbehandlung der Gäste habe ich bisher nicht feststellen können. Preisunterschiede gibt es aus den unterschiedlichsten Gründen, das wurde hier auch schon gesagt.

    Ich nehme zwar nicht den kompletten Katalog mit, aber die Leistungsbeschreibung habe ich im Gepäck - sicherheitshalber... Und wenn ich den Eindruck habe, daß etwas nicht so ganz in Ordnung ist, könnte ich diese Leistungsbeschreibung vorlegen. Denn genau das habe ich gekauft und das möchte ich auch haben.

    Bisher habe ich allerdings ein solches "Beweisstück" noch nie gebraucht.

  • meinungsfreiheit
    Dabei seit: 1151971200000
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    geschrieben 1167297487000

    @'Beate99' sagte:

    @Meinungsfreiheit

    Ich schrieb oben:"Waren sehr enttäuscht, daß diverse Leistungen nur begrenzt oder gar nicht angeboten wurden, die aber im Katalog ausgeschrieben waren(wie bei TUI)."

    Man weiß, daß man günstig gebucht hat und wahrscheinlich nicht das Gleiche erwarten kann wie bei höherpreisigen RV.

    Wenn unterschiedliche Leistungen angeboten werden ist das ja auch o.k.

    Man muß überlegen, welche Leistungen einem das Geld wert sind.

    Aber wenn der RV etwas im Katalog schreibt, muß er es eigentlich auch einhalten. Billiganbieter hin oder her.

    LG

    Beate

    Hallo Beate,

    bitte gib doch mal ein Beispiel zur Veranschaulichung.

    Würde mich mal interessieren, was 1-2 Fly ausgeschrieben hatte und dann nicht einhielt.

    Danke

    LG

    Wenn Du das Ziel nicht kennst, ist kein Weg der Richtige!
  • meinungsfreiheit
    Dabei seit: 1151971200000
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    geschrieben 1167297984000

    Warum hängen sich manche an dem Armbändchen auf?

    Wenn ich günstig buche, weiß ich das und wenn das dann über versch. farbige Armbändchen geregelt wird, so what!

    Ich muss ja ein solches Hotel nicht buchen, dafür gibts ja zum Glück HC.

    Die Leistungsbeschreibung des RV hab ich im Urlaub dabei und dieses Jahr zum ersten Mal zum Glück dabei gehabt.

    Th.Cook schreibt ein Rundreisehotel mit 3 Sternen Landeskategorie aus. Tatsächlich waren es nur 2 Sterne. Vertragsgrundlage war klar ein 3 Sterne Hotel.

    Neckermann umgeht die Sache, indem sie die Hotels gar nicht erwähnen. "Glücksrundreise"

    Für mich nichts, kaufe ungern die Katze im ****.

    LG

    Wenn Du das Ziel nicht kennst, ist kein Weg der Richtige!
  • JamreQ
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    Beiträge: 87
    geschrieben 1167307013000

    @Siegfried: Bier würde ich Sekt immer vorzuziehen. Diese Sprudelbrühe ... ;)

  • Beate99
    Dabei seit: 1165795200000
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    geschrieben 1167319216000

    @Meinungsfreiheit

    Laut Katalog gabs deutschsprachige Kinderbetreuung ab 3 Jahren im 1-2-fly-geführten Miniclub. Weiß leider nicht mehr, wie der hieß. Vorhanden war nur englischsprachige Betreuung ab 4 Jahren. Zum Badingoo-Kinderclub von TUI (deutsch und ab 3 Jahren) hatten unsere Kinder keinen Zutritt, da ja mit 1-2-fly gebucht. War angeblich versicherungstechnich nicht möglich, unsere Kinder mitzubetreuen.

    Dann sollte es Mittags von 12 bis 17 Uhr kalte und warme Snacks an der Poolbar/Poolrestaurant geben. Gabs auch nicht für uns. Waren aber auch englische Gäste mit den gleichen Armbändern wie wir unterwegs. Die bekamen auch nix. Wir mußten Mittags zum Essen ins Hauptrestaurant, was gerade mit Kindern etwas aufwändiger ist wg. Umzieherei und ähnlichem.

    Landestypische alkoholische und alkoholfreie Getränke von 9-24 Uhr an den Bars und im Restaurant stand im Katalog. Wir bekamen nur alkoholfreie.

    Kostenlose Pooltücher gabs für uns auch nicht wie ausgeschrieben.

    Gäste von anderen RV schon.

    Das sind die Sachen, an die ich mich noch genau erinnern kann. Kann sein, daß noch diverse andere Sachen dazukamen die mir im Moment nicht mehr einfallen. Wie geschrieben, ist ja schon 5 Jahre her. Haben nach Reklamation 15% vom Reisepreis erstattet bekommen. Vor Ort hatte man Ausreden, warum die Leistungen nicht so sind wie im Katalog. Vom Management hieß es, man hätte mit 1-2-fly nur dieses Abkommen. Mit der Katalogaussage hätten sie nichts zu tun. Reiseleitung von 1-2-fly meinte, wir sollten alles aufschreiben, was wir bemängelten, sie würde das dann unterschreiben und wir könnten in D ja einen Antrag auf Minderung stellen oder so ähnlich. Wortwörtlich krieg ichs nicht mehr zusammen.

    Aber noch mal zum Ursprungsthema verschiedener Armbänder zurück. Wenn unterschiedliche Leistungen gebucht werden, müssen die ja irgendwie kenntlich gemacht werden. Also warum nicht mit unterschiedlichen Farben der Bänder? Hab ich nix dagegen.

    Habe das aber bis auf die Ausnahme Zypern nur bei Kindern und Jugendlichen erlebt. Die bekamen andere Bändchen wg. Alkoholausschank an den Bars.

    LG

    Beate

  • meinungsfreiheit
    Dabei seit: 1151971200000
    Beiträge: 3988
    geschrieben 1167321201000

    @beate

    wie, 1-2 fly schreibt deutschsprachige Kinderbetreuung. Kenne das nur immer so, dass z.B. Miniclub ab 3 Jahren drin steht.

    Beispiel TUI:

    Baadingoo Kinderclub bei RIU Chiclana

    Miniclub für 4-12 jährige

    So schreibt die TUI das aus und Billiganbieter 1-2fly ausführlich, nicht schlecht.

    Aber wenn er das so ausschreibt, muss er das auch einhalten,klar!

    Wußte nicht, dass 1-2 fly das alles so ausführlich schreibt.

    War interessant,danke!

    LG

    Wenn Du das Ziel nicht kennst, ist kein Weg der Richtige!
  • Beate99
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    geschrieben 1167322797000

    Ob 1-2-fly das heute immer noch so ausführlich schreibt weis ich nicht. Habe seitdem nicht mehr in deren Kataloge geschaut. War unser erster und letzter Urlaub mit denen.

    Damals hatten wir Gott sei Dank die Katalogseite mit. Als ob wirs geahnt hätten.

    Hier einige aktuelle Beispiele:

    Im TUI Ägypten Katalog steht z.B. beim Radisson SAS El Quseir:

    "Miniclub(4-12J., deutschsprachige Betreuung)."

    Oder beim Sol Y Mar Solitaire in Marsa Alam:

    "Miniclub in italienischer Sprache (für die kleinen Gäste von 4 bis 14 Jahre)."

    Beim Badingoo Kinderclub z.B. im Iberotel Makadi Saraya steht:

    "6x pro Woche Animation für kleine Gäste durch TUI geschulte deutschsp. Mitarbeiter." So in etwa war das damals auch bei 1-2-fly formuliert.

    LG

    Beate

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