• Rallyemaus
    Dabei seit: 1508324283512
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    geschrieben 1508324689932

    Mir geht's wie vielen hier: Ich habe außerordentlich gekündigt:

    nachdem mir für die am 23.08.2017 gebuchte Reise mit Buchungsnummer xxxxxx bis heute kein Reisesicherungsschein vorgelegt wurde und somit die Werthaltigkeit nicht gegeben ist, kündige ich den Reisevertrag fristlos ohne Stornoentschädigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB). Ich bitte um Bestätigung der außerordentlichen Kündigung.

    Darauf ich erhielt ich folgende Antwort:

    Derzeit bieten wir keine kostenfreien Stornierung für Reisen nach dem 31.10. an.

    Worauf ich wie - leicht erzürnt - reagiert habe:

    ich denke, die Frage ist nicht, was Sie mir anbieten wollen, sondern was Sie aus rechtlichen Gründen anbieten müssen (Paragraph 314 BGB). Machen Sie sich doch bitte in Ihrer Rechtsabteilung kundig. Sie wissen seit Monaten, dass die von Ihnen angebotenen Reisen insolvenzrechtlich nicht mehr abgesichert sind verkaufen diese munter weiter! Das alleine ist schon ein Skandal. Wenn man dann noch der Berichterstattung Ihrer verzweifelten Kunden folgt, die aus dem Hotel verwiesen oder zu Doppelzahlungen genötigt werden, weil Sie Ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, dann stehen einem die Haare zu Berge. Sie glauben doch nicht im Ernst, dass ich mit so einem Reiseveranstalter die schönste Zeit des Jahres verbringen möchte. Vorausgesetzt, irgendein hochgepriesenes Sanierungkonzept greift, wovon ich nicht ausgehe und Ihnen nach all den Vorkommnissen keinesfalls wünsche.

    Wie Ihnen bereits mitgeteilt, habe ich die Reise anderweitig gebucht, um letztendlich meinen wohlverdienten Urlaub antreten zu können.

    Ich setze Ihnen für die Bestätigung der ausserordentlichen Kündigung eine Frist bis 20.10.2017.

    Jetzt bin ich ja mal gespannt, was als nächstes kommt. Sollte ich die "neue" Reise stornieren, fallen derzeit 50% Stornierungskosten an. Gebucht habe ich anderweitig, weil meine Familie dann vor Ort ist und ich dabei sein wollte.

    Reisen ist die Sehnsucht nach dem Leben
  • reisender49
    Dabei seit: 1261440000000
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    geschrieben 1508325650567

    Habe soeben von JT die Antwort erhalten, dass Reisen ab 01.11. keinen neuen Sicherungsschein erhalten sollen... lediglich wird eine neue Rechnung ausgestellt, wobei das Fälligkeitsdatum dem Rückreisedatum angepasst werden soll. Das wäre dann die „Sicherheit „.

    Die Europäer haben die Uhr, die Afrikaner aber haben die Zeit.
  • Domino27
    Dabei seit: 1243123200000
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    geschrieben 1508327563186

    @Rallyemaus sagte:

    ... Vorausgesetzt, irgendein hochgepriesenes Sanierungkonzept greift, wovon ich nicht ausgehe und Ihnen nach all den Vorkommnissen keinesfalls wünsche...

    Geht's eigentlich noch? Hast Du denn keinen Anstand? Was denkst Du wie sich der Sachbearbeiter, der Dein Schreiben bearbeiten muß fühlt?

    Bei Dir geht's um ein paar Unannehmlichkeiten Deinen Urlaub betreffend. Beim Mitarbeiter geht es um die berufliche Zukunft. Dem also zu wünschen, dass das Sanierungskonzept nicht greift ist noch nicht einmal mehr unterste Schublade, sondern weit darunter.

    Ein wahrlich gelungener 1. Beitrag, daher: Nicht Willkommen im Forum!

    Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.
  • Domino27
    Dabei seit: 1243123200000
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    geschrieben 1508327891389

    @reisender49 sagte:

    Habe soeben von JT die Antwort erhalten, dass Reisen ab 01.11. keinen neuen Sicherungsschein erhalten sollen... lediglich wird eine neue Rechnung ausgestellt, wobei das Fälligkeitsdatum dem Rückreisedatum angepasst werden soll. Das wäre dann die „Sicherheit „.

    Na das wäre für alle Reisenden aber eine komfortable Sicherheit. Kann ich nicht so recht glauben, denn dadurch ginge der IV voll ins Risiko und müsste beträchtliche Beträge vorfinanzieren. Wer sollte ihm denn garantieren, dass der Reisepreis nach Rückkehr bezahlt wird?

    Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1508328093420 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @reisender49

    Erscheint dir die Tatsache, erst nach der Reise bezahlen zu müssen, nicht als ausreichende Absicherung?

    @Ralleymaus

    Auch nochmal für dich: Die Kündigung bedarf keiner Bestätigung um rechtskräftig zu sein.

    Wenn der Text "leicht erzürnt" verfasst wurde möchte ich nicht wissen, was du im Zustand "richtig sauer" rausgehauen hättest!?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • BesorgterUrlauber
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    geschrieben 1508329347299

    @reisender49: Damit könnte ich leben (Fälligkeitsdatum = Rückreisedatum).

  • reisender49
    Dabei seit: 1261440000000
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    geschrieben 1508330025537 , zuletzt editiert von reisender49

    Ja, grundsätzlich schon. Hatte mich dennoch gewundert dass kein Sicherungsschein ausgestellt wird....

    Die Europäer haben die Uhr, die Afrikaner aber haben die Zeit.
  • kleinek11
    Dabei seit: 1200096000000
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    geschrieben 1508330435923

    Die Antwort erhielt ich grad wieder von JT, als ich auf die gestrige Mail antwortete, dass ich keine neue Rechnung übersandt haben möchte und auch nix zahlen werde, da ich ausserordentlich gekündigt habe:

    Sehr geehrte Frau KI, leider sind kostenfreie Stornos von Anfang an nicht möglich gewesen. Wir haben step by step bekannt gegeben, dass die Reisen bis 14./31. Oktober stattfinden und nun auch die Reisen bis 31.12.2017. Was mit Ihrer Kündigung nun passiert, wird vom Insolvenzverwalter entschieden. Herzliche Grüße

    Könnte doch in Stress und Anwalt ausarten......

  • Rallyemaus
    Dabei seit: 1508324283512
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    geschrieben 1508330887980

    Sorry, aber ich habe kein Verständnis, wie hier mit Kunden umgegangen wird. Seit Monaten weiß man, das die Insolvenzversicherung ausläuft, aber Reisen verkauft man fleißig weiter. Wenn dann der Kunde außerordentlich kündigen möchte, heisst es, "kann man nicht anbieten". Da platzt einem doch die Hutschnur.

    Domino27: Sorry, aber ich bin für die Insolvenz nicht verantwortlich, sondern die Geschäftsführung von JT. Insofern obliebt die "Fürsorgepflicht" für deren Mitarbeiter sicher nicht beim Kunden.

    Reisen ist die Sehnsucht nach dem Leben
  • Domino27
    Dabei seit: 1243123200000
    Beiträge: 2736
    geschrieben 1508332307404

    Natürlich hast Du keine Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern von JT Rallyemaus. Allerdings kann ein bisschen Mitgefühl auch nicht schaden. Ebenso finden sachliche Vorträge oft eher Gehör und Verständnis beim Vertragspartner als polemisches Gepolter.

    Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.
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