Mir geht's wie vielen hier: Ich habe außerordentlich gekündigt:
nachdem mir für die am 23.08.2017 gebuchte Reise mit Buchungsnummer xxxxxx bis heute kein Reisesicherungsschein vorgelegt wurde und somit die Werthaltigkeit nicht gegeben ist, kündige ich den Reisevertrag fristlos ohne Stornoentschädigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB). Ich bitte um Bestätigung der außerordentlichen Kündigung.
Darauf ich erhielt ich folgende Antwort:
Derzeit bieten wir keine kostenfreien Stornierung für Reisen nach dem 31.10. an.
Worauf ich wie - leicht erzürnt - reagiert habe:
ich denke, die Frage ist nicht, was Sie mir anbieten wollen, sondern was Sie aus rechtlichen Gründen anbieten müssen (Paragraph 314 BGB). Machen Sie sich doch bitte in Ihrer Rechtsabteilung kundig. Sie wissen seit Monaten, dass die von Ihnen angebotenen Reisen insolvenzrechtlich nicht mehr abgesichert sind verkaufen diese munter weiter! Das alleine ist schon ein Skandal. Wenn man dann noch der Berichterstattung Ihrer verzweifelten Kunden folgt, die aus dem Hotel verwiesen oder zu Doppelzahlungen genötigt werden, weil Sie Ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, dann stehen einem die Haare zu Berge. Sie glauben doch nicht im Ernst, dass ich mit so einem Reiseveranstalter die schönste Zeit des Jahres verbringen möchte. Vorausgesetzt, irgendein hochgepriesenes Sanierungkonzept greift, wovon ich nicht ausgehe und Ihnen nach all den Vorkommnissen keinesfalls wünsche.
Wie Ihnen bereits mitgeteilt, habe ich die Reise anderweitig gebucht, um letztendlich meinen wohlverdienten Urlaub antreten zu können.
Ich setze Ihnen für die Bestätigung der ausserordentlichen Kündigung eine Frist bis 20.10.2017.
Jetzt bin ich ja mal gespannt, was als nächstes kommt. Sollte ich die "neue" Reise stornieren, fallen derzeit 50% Stornierungskosten an. Gebucht habe ich anderweitig, weil meine Familie dann vor Ort ist und ich dabei sein wollte.