• ulca2
    Dabei seit: 1303862400000
    Beiträge: 36
    geschrieben 1508347612245

    Welche Sicherheit kann mir der Insolvenzverwalter geben, dass ich das bereits voll bezahlte Geld für die Reise wiederbekomme, falls das Hotel in Portugal doch noch mal vor Ort vom 7.-28.11. von mir Geld haben will?

  • kleinek11
    Dabei seit: 1200096000000
    Beiträge: 80
    geschrieben 1508357237564

    @Stefan Gl.:

    diesmal haben sie aber nix von Stornierung geschrieben, sondern „Außerordentliche Kündigungen“ sind nicht möglich.

  • kleinek11
    Dabei seit: 1200096000000
    Beiträge: 80
    geschrieben 1508357362110

    Folgendes veröffentlichte grade globi:

    http://www.gloobi.de/kunden-muessen-jt-reisen-erst-nach-der-rueckkehr-bezahlen

    Evtl. Für Airberlin Betroffene interessant, wenn auch nicht toll.....

  • Stefan Gl.
    Dabei seit: 1498306403122
    Beiträge: 36
    geschrieben 1508358109505

    @kleinek11 sagte:

    @Stefan Gl.:

    diesmal haben sie aber nix von Stornierung geschrieben, sondern „Außerordentliche Kündigungen“ sind nicht möglich.

    das sieht leider das Gesetz anders wie auch schon von Herrn Prof. Führich zu lesen

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1508358878870

    So ist es. Natürlich hat der Insolvenzverwalter ein Wahlrecht, dieses betrifft jedoch nicht zu Recht angefochtene Verträge.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • zorro555
    Dabei seit: 1506949200352
    Beiträge: 34
    geschrieben 1508391252516

    @kleinek11 sagte:

    Folgendes veröffentlichte grade globi:

    http://www.gloobi.de/kunden-muessen-jt-reisen-erst-nach-der-rueckkehr-bezahlen

    Evtl. Für Airberlin Betroffene interessant, wenn auch nicht toll.....

    Ja..jetzt bin ich auch verunsichert....was ist mit den

    Leuten, die schon alles bezahlt haben..sind

    diese Reisen jetzt bezahlt oder nicht..wird man vor Ort nochmals zur Kasse gebeten...man hängt schon wieder in der Luft...Flüge sind ja gebucht und bezahlt..was ist mit Hotel?......habe langsam das ganze satt...erst ne gute Pressemitteilung und dann gibts wieder doch nur halbe Sachen.....

  • wollii
    Dabei seit: 1121644800000
    Beiträge: 16
    geschrieben 1508395780740

    Nach diesen Bericht

    Abgesagt Reise wegen Air Berlin Flug.

    somit ist meine Anzahlung in der Masse.

    das finde ich ist eine Frechheit,da sie gar keine verlangen durften.

  • xxAnnettexx
    Dabei seit: 1201910400000
    Beiträge: 17
    geschrieben 1508399390092

    Habe auch schon alles bezahlt (für 9.-14.11.) - wie wohl die meisten, die Anfang November fliegen.

    Wir haben wohl keine Absicherung? Und was ist mit dem Geld passiert? Auch in der Masse verschwunden?

    Unser Hotel ist zumindest noch nicht bezahlt worden (Stand vorgestern). Ich war schon froh, dass das Hotel unsere Reservierung aktiv gelassen hat (obwohl JT vor gut einer Woche die Zimmer storniert hatte und das Hotel ausgebucht ist).

    Hatte gleich am Dienstagabend nachgefragt und denen den aktuellen Stand geschrieben (Reisen bis 31.12. finden statt).

    Jetzt bin ich doch wieder verunsichert.....

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1508400055858

    @wollii sagte:

    Abgesagt Reise wegen Air Berlin Flug.

    somit ist meine Anzahlung in der Masse.

    das finde ich ist eine Frechheit,da sie gar keine verlangen durften.

    Nein, wollii, ein Nur-Flug wäre in der Insolvenzmasse, du hast aber eine Pauschalreise gebucht und daher wird deine Anzahlung erstattet.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • BesorgterUrlauber
    Dabei seit: 1507123364799
    Beiträge: 29
    geschrieben 1508400253479

    In dem Link den kleinek11 gepostet hat steht aber:

    "In die Röhre schauen dagegen diejenigen Kunden, deren Flug mit Airberlin erfolgt wäre, die den Flugbetrieb nach und nach bis zum 27. Oktober einstellt. Ihre Reisen konnten nicht sichergestellt werden. Anzahlungen, die Kunden möglicherweise schon entrichtet haben, können sie erst nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens als Forderungen geltend machen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie einen nennenswerten Betrag zurück erhalten, ist gering."

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