Deine Reise kann unbeachtlich der Auskunft des Hotels (= nicht dein Vertragspartner!) garantiert werden.
Was begehrst du denn tatsächlich?
Deine Reise kann unbeachtlich der Auskunft des Hotels (= nicht dein Vertragspartner!) garantiert werden.
Was begehrst du denn tatsächlich?
@ vonschmeling
Wenn ich meine zurückgebuchte letzte Rate erneut für die Reise bezahle, wer Garantiert mir das die Rückbuchung des stornierten Hotels Erfolg hat. Nur durch meine Mitteilung von meinem nicht Vertragspartner (Hotel) an meinem Vertragspartner (JT) wurde angebliche Rückbuchungsverfahren angeleitet und es dauert schon einige Tage. Was begehre ich: ich möchte gerne die Reise eintreten jedoch bevor ich das mache möchte ich den Hotel und die Flüge von JT bestätigt haben. Den Stress vor Ort möchte ich vermeiden. So wie es aussieht kann mir JT zurzeit solche Bestätigungen nicht liefern. Kann ich in diesen Fall die Reise immer noch Kündigen (wegen fehlenden Sicherungsschein) oder ist das jetzt nach der letzte Aussage der Insolvenzverwalter nicht möglich?
Danke für Deine Mühe
@ Mozamba
ich denke, Sie können immer noch außerordentlich kündigen, da Sie ja immer noch keinen Sicherungsschein haben und bereits erste Ratenzahlungen geleistet haben. Ob und wann Sie die bereits gezahlten Raten wiederbekommen wird dann die wohl schwierigere Frage sein
.
Also ganz ehrlich:
dieses in jeder Hinsicht empörende und widersprüchliche Gebahren von JT kann doch nicht ernsthaft vom Insolvenzverwalter abgesegnet worden sein oder?
-Falschaussagen von wegen außerordentliche Kündigung nicht möglich
-Anwaltsschreiben mit Drohungen,wenn keine Zahlung VOR Reise erfolgt
Gleichzeitig bekommen aber welche im Gegensatz dazu sogar Mails von JT, wo sogar einen STORNIERUNG zu 0,- zugestimmt wird.
Abweichend dazu geht eine offizielle Meldung raus, dass aber Reisen erst NACH Reise zu bezahlen sind.
Ein Sicherungsschein liegt und wird aber auch nie dazu vorliegen.
Und solch Unternehmen will man dann noch weiter versuchen am Leben zu halten und zu retten?
Ist das empfehlenswert?
Mit dem Gebahren und Ruf wird doch keiner, der das alles nun verfolgt hat, jemals bei denen wieder buchen oder gar vertrauen???
Ich denke auch, ein Großteil der Kunden hat noch gar nicht mitbekommen, dass Ihr Reiseunternehmen insolvent ist
Gerne...
Sehr geehrte......
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Die Reise wird nun zu 0,00 Euro storniert.
Eine Auszahlung, des bereits geleisteten Betrages können wir leider nicht vornehmen.
Hier erhalten Sie in Kürze eine weitere E-Mail von uns, wie hier weiter zu verfahren ist.
Vielen Dank
Um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten, bitten wir Sie, auf den gesamten E-Mail-Verlauf zu antworten.
Bei weiteren Fragen sind wir täglich zu den unten stehenden Geschäftszeiten erreichbar.
Herzliche Grüße, Kind regards
Ihr JT Touristik Team
Ich verstehe leider nicht die Verwendung des Begriffs Rückbuchung.
Fakt ist: Lt. offizieller Verlautbarung ist die Durchführung der Reise in allen Leistungsteilen abgesichert. Wie auch immer das zustande kam, es muss rechtlich fundiert sein, ein riskantes Manöver würde der Insoverwalter nicht wagen.
Du kannst dich nicht auf die Aussage des Hotels stützen, falls du sie schriftlich erhalten hast leite sie an den Veranstalter weiter und bitte um eine Stellungnahme. Nach Stand der Dinge solltest du deine Reise ohne Schlusszahlung antreten können, diese wäre erst nach Beendigung der Reise fällig.
Eine Bestätigung über die offiziellen Statements hinaus wird man dir vermutlich nicht geben können, sie wäre auch nicht weiter hilfreich.
Natürlich kannst du nach wie vor kündigen, ich halte das aber angesichts drohender Wartezeit auf die Erstattung des Erlangten für nicht besonders ratsam.
Geht's eigentlich noch? Haben "Die" denn keinen Anstand? Was denken sich alle Beteiligten bei JT, Insolvenzverwalter & Co.? Wissen die Sachbearbeiter überhaupt noch, was sie tun und wie sich der Kunde dabei fühlen muss? Ja, bei mir und vielen anderen geht's um ein "paar Unannehmlichkeiten unseren Urlaub betreffend". Sorry, aber das kann ich so nicht stehen lassen. Sanierungskonzepte können nur dann greifen, wenn diese auch sinnvoll aufgesetzt werden. Davon ist hier weit und breit keine Spur. Soviel zur untersten Schublade.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!