• kleinek11
    Dabei seit: 1200096000000
    Beiträge: 80
    geschrieben 1508499090055

    hab übrigens grad folgendes zur Firma TeleCash in den AGB von JT gefunden:

    15.8 Lastschrifttext für IPG-Lastschriftzahlungen

    15.8.1 Lastschrifteinzugsermächtigung

    Ich ermächtige die JT Touristik GmbH , Spreetalallee 1, 14050 Berlin („JT“), sowie ihren

    Zahlungsverkehrsdienstleister TeleCash GmbH & Co. KG, Konrad-Adenauer-Allee 1, 61118

    Bad Vilbel („TeleCash“), de

    15.8.2 Datenschutzrechtliche Information:

    Zu meiner Lastschriftzahlung werden folgende Daten erhoben und wie folgt verarbeitet und

    genutzt:

    a) Zahlungsdaten:

    Meine Zahlungsdaten sind: meine Kontonummer, meine Bankleitzahl, Datum, Uhrzeit und

    Betrag meiner Zahlung, JT-Bestell-/Quittungsnummer sowie die Terminalkennung des

    Internetbezahlsystems bei JT.

    Meine Zahlungsdaten werden zu folgenden Zwecken an TeleCash weitergegeben:

    • Zur Durchführung meiner Lastschriftzahlung.

    • Nur mit meiner Einwilligung (siehe unten Ziffer 3):

    Zur Verhinderung künftiger Zahlungsausfälle. Sobald die Forderung beglichen wird, wird die

    Meldung gelöscht. Wenn ich jedoch im Zusammenhang mit dem Widerruf erklärtermaßen

    Rechte aus dem zugrunde liegenden Geschäft mit JT geltend mache, wird die Information

    über die Rücklastschrift entweder nicht gemeldet oder unverzüglich wieder gelöscht.

    Mit Hilfe der Rücklastschriftdaten kann TeleCash auch anderen Unternehmen, die an ihr

    System akzeptieren wollen. TeleCash kann zu diesem Zweck meine Rücklastschriftdaten

    verwenden. Rücklastschriftdaten werden nicht zum Zwecke einer Bonitätsprüfung genutzt.

    c) Forderungsdaten:

    • Forderungsdaten sind: mein Name, meine Adresse, meine Kontonummer, meine Bankleitzahl,

    JT-Bestell-/Quittungsnummer, Datum, Betrag und Uhrzeit meiner Lastschriftzahlung,

    Datum, Betrag und Grund der Rücklastschrift, Rücklastschriftbankgebühren, Mahngebühren.

    • Wenn ich eine Rücklastschrift auslöse, können meine Forderungsdaten zum Zweck der

    Forderungsdurchsetzung an TeleCash und die von TeleCash beauftragten Dienstleister Real

    Inkasso GmbH & Co. KG und Real Factoring GmbH, Hamburg („Real“) weitergegeben werden,

    jedoch nur mit meiner Einwilligung (siehe unten Ziffer 3).

    d) TeleCash ist für die übermittelten Daten verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.

    Bei den Forderungsdaten ist darüber hinaus Real verantwortliche Stelle.

  • kleinek11
    Dabei seit: 1200096000000
    Beiträge: 80
    geschrieben 1508499402433

    und dieses habe ich in den AGB zum Thema Sicherungsschein gefunden:

    Bezahlung

    2.2 Rechnung/Reisebestätigung sowie Sicherungsschein werden grundsätzlich per E-Mail

    versandt. Im Reisepreis für alle Pauschalreisen sowie Hotelbuchungen als Einzelleistung ist

    jeweils auch der Sicherungsschein inkludiert, der gemäß § 651 k Abs. 3 BGB einheitlich

    ausgegeben wird. Falls keine E-Mail-Adresse vorhanden sein sollte, werden die Unterlagen

    per Fax oder per Post versandt.

    Es wird ja nun für Reisen ab 01.11. definitiv keine Sicherungsschein geben. Somit ist dieser Passus in den AGB nicht erfüllt. Uhd ist sogar Besatandteil des Reisepreises!

  • Stefan Gl.
    Dabei seit: 1498306403122
    Beiträge: 36
    geschrieben 1508499925250

    @kleinek11 sagte:

    Es wird ja nun für Reisen ab 01.11. definitiv keine Sicherungsschein geben. Somit ist dieser Passus in den AGB nicht erfüllt. Uhd ist sogar Besatandteil des Reisepreises!

    noch mal unter Aufsicht eines Staatlich bestellten Insolvenzverwalter gelten andere Regeln, Leider

  • dumpf.backe17
    Dabei seit: 1250035200000
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    geschrieben 1508500390872

    @kleinek11: "Der Tag der Kündigung oder der Tag, wenn ich dann neu eine STORNIERUNG aussprechen oder annehmen muss?"

    Falls die Kündigung des Vertrages von JT nicht akzeptiert wird und wir uns darauf einlassen, nun eine STORNIERUNG auszusprechen, gehe ich mal vom Tag des Aussprechens der Stornierung aus - also mit den wesentlich höheren Gebühren, als wenn wir damals storniert hätten. Sofern wir uns darauf einlassen werden ...

    Also entweder in den sauren Apfel beißen, und nun eine Stornierung aussprechen oder die Sache mit der Kündigung mangels vorliegendem Sicherungsschein aussitzen.

    Die Stornogebühren wären bei mir damals 30 % gewesen, mittlerweile sind es 75 %. Ich könnte den Schaden mit einer jetzigen Stornierung damit nun lediglich um 25 % reduzieren - da werde ich das wohl vorerst weiter aussitzen.

  • kleinek11
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    geschrieben 1508501854538

    lt .AGB:

    Rücktrittskosten für Pauschalreisen und Nur-Hotel-Buchungen, die wir fordern müssen:

    bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 30 %,

    ab dem 29. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn: 65 %,

    ab dem 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn: 75 %,

    ab dem 6. Tag bis 3. Tag vor Reisebeginn: 85 %,

    ab dem 2. Tag vor Reiseantritt und bei Nichterscheinen: 95 %

    Da unsere Reise erst am 21.12.17 losginge, könnte ich immernoch bis 21.11. kündigen und hätte dann 177,- zu zahlen.

    Zwar verkraftbar, aber sehe ich eig. nicht ein, denen so dann noch die Kassen zu füllen.....

  • kleinek11
    Dabei seit: 1200096000000
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    geschrieben 1508502022519

    aber mal ganz ehrlich:

    wer sagt/entscheidet/legt denn fest, welche Gesetzesregularien ein Insolvenzverwalter umgehen darf?

    Eine Absicherung der Reise/Gelder, die eig. nur eine Versicherung oder KI geben dürfen, gibts doch jetzt an die Kunden nachgewiesen noch immer nicht?

    Reicht das als Sicherheit aus, der blossen Zusage zu vertrauen, dass Gelder und Reise gesichert sind??????

  • Stefan Gl.
    Dabei seit: 1498306403122
    Beiträge: 36
    geschrieben 1508502395793

    @kleinek11 sagte:

    aber mal ganz ehrlich:

    wer sagt/entscheidet/legt denn fest, welche Gesetzesregularien ein Insolvenzverwalter umgehen darf?

    Eine Absicherung der Reise/Gelder, die eig. nur eine Versicherung oder KI geben dürfen, gibts doch jetzt an die Kunden nachgewiesen noch immer nicht?

    Reicht das als Sicherheit aus, der blossen Zusage zu vertrauen, dass Gelder und Reise gesichert sind??????

    in dem Fall vermutlich ja ! du bekommst es ja schriftlich vom Insolvenzverwalter. Genau kann das euch leider nur ein Rechtsbeistand beantworten. ich kann nur so viel sagen egal was Google. oder irgendwelche User hier mit Gesetzen und § um sich schmeißen die Sache bei einer Insolvenz wird dann undurchsichtig und da gelten dann wohl andere Gesetzes Lagen. Es regelt ja jetzt nicht mehr JT sondern es regelt alles der Verwalter und anscheint gibst da gewissen Punkte die nicht nach § xxxxxx gelten oder eingehalten werden müssen.

  • BrakerJunge
    Dabei seit: 1407369600000
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    geschrieben 1508502781561

    @ Stefan GL

    Hier gehts nicht danach das sei IV die Gesetze so beugt wie er’s will. Sondern wie beim Pokern. Ein Gesetz sticht das andere.

  • kleinek11
    Dabei seit: 1200096000000
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    geschrieben 1508503118203

    auf die Frage in Facebook, warum JT den einen Kündigungen untersagt, anderen aber sogar Stornierungen kostenfrei bestätigt (wie man ja gestern hier las), kam grad folgende Antwort:

    Liebe Kathrin KI, wir haben keine kostenfreien Stornos bestätigt. Woher haben Sie diese Info? Zudem wurde von Anbeginn der Insolvenz am 29.09. kommuniziert wurde, dass das Prozedere für November in Kürze mitgeteilt wird. Gern erklären wir das Prozedere gern telefonisch

  • Stefan Gl.
    Dabei seit: 1498306403122
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    geschrieben 1508503264631

    @BrakerJunge

    das ist alles richtig ich habe es mir genau so wenig ausgesucht wie du, nur habe ich mir Rechtsbeistand geholt weil es eben so undurchsichtig wird. Wer schon mal ne Insolvenz mitgemacht hat weiß wovon ich rede.

    Ich bin nur Froh das ich mein Geld komplett wieder habe. alles andere klärt der Anwalt

    egal was wir hier uns mit § um die Ohren schmeißen helfen wird es den wenigsten , Leider

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