• Baurnbarbara
    Dabei seit: 1263945600000
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    geschrieben 1508511398075

    Meine Beiträge und Antworten bei FB wurden gelöscht- oder ich sehe diese nicht mehr!Denn JT behauptet sie können noch alles sehen 😇DA war eine Antwort dabei, dass der Sicherungsschein nur ein kleiner Unwichtiger Teil vom Vertrag sei.Schade dass ich dies nicht kopiert hab! LEider ging die Arbeit vor! VL Sieht ja jemand die Beiträge noch und kann den von JT hier einstellen!

    LG Barbara Heiß

  • Baurnbarbara
    Dabei seit: 1263945600000
    Beiträge: 11
    geschrieben 1508512802762

    Ich habe dies auch auf FB als Antwort erhalten!

  • Kerschdel
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    Beiträge: 25
    geschrieben 1508513894005

    So..ich gehöre ja auch zu denen, die wegen fehlendem Sicherungsschein außerordentlich gekündigt haben, mein Geld zurückgebucht habe und gestern ein Anwaltsschreiben erhalten habe.

    Jetzt wird hier wieder geschrieben, dass bei einer Insolvenz ein fehlender Sicherungsschein nicht mehr "so wichtig" ist, da dann andere Regeln gelten.

    Von meinem Reisevermittler habe ich am 04.10., nachdem die Insolvenz öffentlich war, folgende Email erhalten:

    Wichtige Information zu Ihrer Reise - 80....

    Sehr geehrte Frau ....

    wie Sie sicher aus den Medien und den zugesandten E-Mails Ihres Veranstalters JT Touristik entnehmen konnten, hat der Veranstalter eine Insolvenz in Eigenverantwortung eingeleitet.

    Wir bitten Sie daher zu prüfen, ob Sie für Ihre aktuell gebuchte Reise über JT Touristik in den Unterlagen einen Sicherungsschein erhalten haben. Sollte dies nicht der Fall sein, prüfen Sie ob der Veranstalter schon Geld eingezogen hat und lassen Sie eine solche erfolgte Zahlung ggf. umgehend per Rücklastschrift oder über Ihre Kreditkartenfirma zurückbuchen. Ohne einen gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein kann eine Absicherung Ihrer vorab geleisteten Zahlungen im Falle einer Liquidierung nicht gewährleistet werden und das Vereinnahmen des Geldes ist deshalb nicht erlaubt.

    Sollte in naher Zukunft eine Forderung des Veranstalters mit gültigem Sicherungsschein bei Ihnen eintreffen, so kann ab diesem Zeitpunkt davon ausgegangen werden, dass die Reise stattfindet. Die Forderung ist dann umgehend zu begleichen bzw. wird dann von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte eingezogen.

    Ist der Sicherungsschein zum Zeitpunkt der Forderungsfälligkeit nicht vorhanden, kann der Reisevertrag durch Sie gekündigt werden, ohne dass dafür Kosten auf Ihrer Seite entstehen. Hier stehen wir Ihnen gern bei der Abwicklung und Buchung einer Alternative zur Verfügung.

    Solange noch keine weitere Information durch den Veranstalter JT Touristik vorliegt, können wir nur um Geduld in dieser besonderen Situation bitten. Selbstverständlich informieren wir Sie umgehend, wenn wir neue Informationen bezüglich Ihrer Reise erhalten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ich bekomme also sogar vom Vermittler die Aufforderung, genau so zu handel, wie viele es hier getan haben. Und jetzt soll das alles nicht mehr gelten? Ich könnte mich ja auch wenn es hart auf hart kommt auf die Email des Vermittlers berufen.

    Bald verstehe ich gar nichts mehr.................

  • Stefan Gl.
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    geschrieben 1508517788492 , zuletzt editiert von Stefan Gl.

    echt Komisch das JT verschiedene Aussagen trifft. die Fälle ähneln sich alle und jeder hat eine andere bis gar keine Info.:rage:

    was aber richtig komisch ist das sie auf keine Anwaltsschreiben reagieren

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1508518744506 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Wäre sie nicht in ihrer Auswirkung wahrhaft tottraurig könnte man sich tatsächlich über die von JT dargebrachte Attitüde zur Notwendigkeit der Kundengeldabsicherung amüsieren ...

    Am 29.9. wurde über die Insolvenz in Eigenverantwortung informiert, etliche JT Kunden sahen sich vor Ort gezwungen, ihr Hotel erneut zu bezahlen um ihr Zimmer zu beanspruchen. Jene die das Geld aufbringen konnten, müssen sich jetzt mit der Versicherung auseinandersetzen.

    Für Reiseantritte nach dem 31.10. war vom 29. 9. bis 17.10. der Schwebezustand angesagt, ausgestattet mit unzulänglichen Verträgen und Informationen der Qualität "bitte warten", wurden Kunden derweil auch noch ungebremst mit Forderungen seitens des Veranstalters konfrontiert.

    Um eben genau solche Situationen zu vermeiden gibt es §651k. Für das wirksame Zustandekommen eines Reisevertrages ist dort festgelegt, dass eine Kundengeldgarantie in Form eines unscheinbaren Dokumentes namens Sicherungsschein erforderlich ist. Etlichen Buchungsunterlagen scheint ein solcher ja beigefügt worden zu sein, allein mit dem kleinen Makel der Ungültigkeit für den Reisetermin ... darüber kann man sich auch mal den ein oder anderen unguten Gedanken machen.

    Jetzt konstatiert der Veranstalter, der Insolvenzverwalter habe für eine Absicherung der Reisen gesorgt (wie auch immer die aussehen soll ist nur lückenhaft überliefert) und die Verträge seien zwischenzeitlich nicht aufkündbar gewesen - weshalb auch immer.

    Nicht genug damit geistert jetzt auch noch ein tüchtiger Anwalt durch´s Szenario und macht Forderungen geltend, die lt. BGB gar nicht bestehen.

    Zweifellos wären massenhafte Kündigungen (Zahlungsverweigerungen) unkomfortabel für das Unternehmen in der Insolvenz, da mindestens die Flüge bezahlt wurden und die Wiederverkaufschancen gegen Zero tendieren dürften.

    Das ist sicherlich ein Problem, aber ist es auch eines der Betroffenen?

    Wer noch nichts bezahlt hat und seine Reise auch nicht antreten möchte muss nicht klagen, stattdessen müsste der Veranstalter ggf. die Gebühren gem. Stornostaffelung seinerseits einklagen und gleichermaßen begründen, weshalb er dem Begehren zur Kündigung nicht entsprechen wollte.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58982
    geschrieben 1508519220985

    @BrakerJunge sagte:

    :wink: Die Lemminge rennen. Absichtlich so gefragt.

    Versuche einfach nicht witzig zu sein!

    Erstens passt es nicht zur Situation und zweitens geht´s - wie immer! - daneben. :rage:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • peter_passau
    Dabei seit: 1342483200000
    Beiträge: 80
    geschrieben 1508522426471

    @vonschmeling: Danke für die treffende Zusammenfassung der Situation. Für wie wahrscheinlich hältst du es, dass JT die Stornogebühren einklagen wird?

    Ich bin ebenfalls der Meinung, dass Kündigungen für Reisen ab 1. November, die wegen dem fehlenden Sicherungsschein vor dem 17. Oktober (evtl. auch danach noch) ausgesprochen wurden, wirksam sein müssten. Schließlich bestand zu diesem Zeitpunkt noch keine Lösung von Seiten des Insolvenzverwalters. Und es gilt ja wohl der Zustand, so wie er beim Ausspruch der Kündigung vorlag, oder?

    @alle, die einen Rechtsbeistand eingeschaltet haben: Wie sehen eure Anwälte das?

    Ich habe übrigens immer noch keinerlei schriftliche Reaktion von JT bekommen. Liegt es daran, dass ich eine Nur-Hotel-Buchung hatte?

    Der Mensch ist gerade so glücklich, wie er sich zu sein entschließt. (Abraham Lincoln)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1508523475316

    @peter_passau sagte:

    @vonschmeling:

    Für wie wahrscheinlich hältst du es, dass JT die Stornogebühren einklagen wird?

    Eine Einschätzung mute ich mir nicht zu, das wäre Glaskugelvorhersage.

    Ich bin ebenfalls der Meinung, dass Kündigungen für Reisen ab 1. November, die wegen dem fehlenden Sicherungsschein vor dem 17. Oktober (evtl. auch danach noch) ausgesprochen wurden, wirksam sein müssten. Schließlich bestand zu diesem Zeitpunkt noch keine Lösung von Seiten des Insolvenzverwalters. Und es gilt ja wohl der Zustand, so wie er beim Ausspruch der Kündigung vorlag, oder?

    Ja, welcher sonst wäre denn plausibel?

    Ich habe übrigens immer noch keinerlei schriftliche Reaktion von JT bekommen. Liegt es daran, dass ich eine Nur-Hotel-Buchung hatte?

    Das wäre möglich.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • BrakerJunge
    Dabei seit: 1407369600000
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    geschrieben 1508526059036

    @vonschmeling

    1. es war definitiv nicht witzig gemeint mit dem Lemminge. Bin selber betroffen.
    2. ich weiß, dass wir keine Freunde werden weil ich einige deiner Aussagen für nicht korrekt und nicht zutreffend halte.

  • BrakerJunge
    Dabei seit: 1407369600000
    Beiträge: 54
    geschrieben 1508526762472

    @peter_passau sagte:

    @vonschmeling: Danke für die treffende Zusammenfassung der Situation. Für wie wahrscheinlich hältst du es, dass JT die Stornogebühren einklagen wird?

    Da da ein IV immer alles tun soll um die Insolvenzmasse nicht zu schmälern bzw. so groß wie möglich machen muss würde er es einleiten.

    Ich bin ebenfalls der Meinung, dass Kündigungen für Reisen ab 1. November, die wegen dem fehlenden Sicherungsschein vor dem 17. Oktober (evtl. auch danach noch) ausgesprochen wurden, wirksam sein müssten. Schließlich bestand zu diesem Zeitpunkt noch keine Lösung von Seiten des Insolvenzverwalters.

    Wurde eine angemessene Frist zur Nachbesserung gegeben? Nein. Also ist die Frage: Ist der sicherungsschein eine Hauptpflicht des Vertrages oder Nebenpflicht?

    Und es gilt ja wohl der Zustand, so wie er beim Ausspruch der Kündigung vorlag, oder?

    es gilt immer der Zeitpunkt der Kündigung.

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