das war mein TExt:
Bereits seit Buchungsbestätigung vom 23.08.2017 fehlt uns ein gültiger Sicherungsschein. Da Ihnen diese Tatsache bereits seit Buchungsbestätigung bekannt ist (der Vertrag der momentanen Versicherung Generali läuft nur bis 31.10.2017- was Ihnen seit längerem bekannt ist) und uns auch bis jetzt noch immer kein gültiger Sicherungsschein ausgestellt worden ist, halten wir eine Fristsetzung hierzu vorab nicht für nötig.
Das kann aber auch nicht der Grund an sich sein.
Denn zu den Schreiben meiner ausserordentlichen Kündigung antwortet JT zu dem fehlenden Sicherungsschein folgendes:
"Es wird keinen neuen Sicherungsschein ab dem 01.11.17 geben.
Richtig ist zwar, dass der Reiseveranstalter grundsätzlich nach § 651k BGB verpflichtet ist, einen Sicherungsschein zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich jedoch um eine vertragliche Nebenpflicht.
Sie ist zunächst Voraussetzung für die Einforderung von Anzahlungen. Nach dem gesetzgeberischen Willen dient dieser Sicherungsschein aber auch Ihrem Schutz vor insolvenzbedingten Schäden in Form des Verlustes der Anzahlung und etwaiger Kosten für den Reiserücktransport.
Sämtliche der aufgelisteten Risiken bestehen nach der von uns in Zusammenarbeit mit dem Expertenteam rund um Dr. Stephan Thiemann gefundenen Lösung für Ihre Reise nicht mehr."
Somit geben Sie übrigens zu, dass sie niemals einen Sicherungsschein ab 01.11.17 hätten herbeibringen können - ob mit oder ohne genannte Frist, denn Zitat: "Es wird keinen neuen Sicherungsschein geben".