Das ist aber komisch.Dann würde ich das dem Anwalt übergeben und sagen,das andere Kündigungen akzeptiert wurden.
JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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geschrieben 1508764025392
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geschrieben 1508764197645 , zuletzt editiert von peter_passau
@kleinek11: Ich kann deine Argumentation vollkommen nachvollziehen. Im Grunde kann damit die Fristsetzung wohl nicht das Zünglein an der Waage sein... Außerdem hat der Rechtsanwalt von Cinimini, der/die auch keine konkrete Frist gesetzt hat, gemeint, er/sie hätte alles richtig gemacht.
Nun sitze ich da und hoffe
JT hält sich in meinem Fall immer noch bedeckt.
Werde indes vielleicht mal das Hotel anschreiben, was mit meiner Buchung los ist.
Der Mensch ist gerade so glücklich, wie er sich zu sein entschließt. (Abraham Lincoln) -
geschrieben 1508764266547
Ich konfrontier JT jetzt mit diesen Textinhalten ofiziell auf Facebook. Schaun mer mal.......
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geschrieben 1508764518535
Vielleicht lag es wirklich an der Fristsetzung,da ja auch die Kündigung von @tigrachen81 akzeptiert wurde.Mein Anwalt und Reisebüro haben mir ausdrücklich zur Fristsetzung geraten.
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geschrieben 1508764779748
Es muss dem Reiseveranstalter erst eine Frist zur Abhilfe gesetzt werden (Übersendung des Sicherungsscheins) - geschieht dann nichts, kann man den Vertrag dann außerordentlich kündigen.
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geschrieben 1508766400493 , zuletzt editiert von peter_passau
Das Ganze erscheint mir jetzt grad wie ein schlechter Scherz...
Warum hat hier niemand RECHTZEITIG darauf hingewiesen, dass diese vermaledeite Fristsetzung so wichtig ist?
Ich kann jetzt grad nicht glauben, dass dies entscheidend darüber sein soll, ob man blechen muss oder nicht...
Der Mensch ist gerade so glücklich, wie er sich zu sein entschließt. (Abraham Lincoln) -
geschrieben 1508768768820 , zuletzt editiert von peter_passau
@kleinek11: Du hast doch am Freitag gemeint, dass du dir ebenfalls einen Anwalt nehmen willst. Hast du ihn schon kontaktiert und wenn ja, wie sieht er die Sache mit der fehlenden Fristsetzung?
@vonschmeling: Bleibst du bei deiner Aussage, dass die Zeit zwischen Buchung und Kündigung als Frist zu betrachten ist, die verstrichen ist, ohne dass JT Nachbesserung (also den Sicherungsschein) verschafft hat?
Der Mensch ist gerade so glücklich, wie er sich zu sein entschließt. (Abraham Lincoln)