• elenaelissa
    Dabei seit: 1508845000452
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    geschrieben 1508866175552

    @vonschmeling sagte:

    Das ist nicht nötig, das Unternehmen wird dir bestätigen, dass eine Versicherung gegeben ist.

    Zusätzlich bietet man dir eine Zahlungfrist bis zu deiner Rückkehr an - das sollte als Sicherheit ausreichen.

    Ich neben nicht an, dass Kündigungen, die nach dem 18.10. ausgesprochen wurden Aussicht auf Erfolg haben, da der Kündigungsgrund entfällt.

    Die erste außerordentlich Kündigung ging schon am 7.10 raus

  • elenaelissa
    Dabei seit: 1508845000452
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    geschrieben 1508866461414

    @elenaelissa sagte:

    Die erste außerordentlich Kündigung ging schon am 7.10 raus

    Auch per Einschreiben! Und Lösungen gibt es doch bis Februar garnicht warum in Gottes Namen akzeptieren die das nicht

  • Rallyemaus
    Dabei seit: 1508324283512
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    geschrieben 1508866970345

    Ich bekomme jetzt zum weiss nicht wievieltem Male folgende Auskunft:

    Es wird keinen neuen Sicherungsschein ab dem 01.11.17 geben.

    Richtig ist zwar, dass der Reiseveranstalter grundsätzlich nach § 651k BGB verpflichtet ist, einen Sicherungsschein zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich jedoch um eine vertragliche Nebenpflicht.

    Sie ist zunächst Voraussetzung für die Einforderung von Anzahlungen. Nach dem gesetzgeberischen Willen dient dieser Sicherungsschein aber auch Ihrem Schutz vor insolvenzbedingten Schäden in Form des Verlustes der Anzahlung und etwaiger Kosten für den Reiserücktransport.

    Sämtliche der aufgelisteten Risiken bestehen nach der von uns in Zusammenarbeit mit dem Expertenteam rund um Dr. Stephan Thiemann gefundenen Lösung für Ihre Reise nicht mehr.

    Die Reise selbst wird durchgeführt.

    Die Kosten der Reise werden mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters an die Reisedienstleister gezahlt.

    Sie haben den Reisepreis erst bei Rückkehr zu zahlen.

    Ist denn das so hinnehmbar?

    Reisen ist die Sehnsucht nach dem Leben
  • BrakerJunge
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    geschrieben 1508869662320

    Hi,

    hier mal ein paar Infos zum Thema Kündigung:

    • es zählen immer die Fakten zum Zeitpunkt der Kündigung!
    • aber eine Kündigung ohne Fristsetzung muss JT nicht akzeptieren.
    • "bessert" JT nach wie bei den Reisen bis zum 31.12. innerhalb der Frist nach => kein kostenloser Rücktritt möglich, denn der Mangel ist beseitigt.

    Bei einer erneuten Kündigung muss man gucken, ob schon Abhilfe geschaffen wurde.

    Habe heute die Auskunft aus dem Einkauf und der Rechtsabteilung meines AGs bekommen.

  • kleinek11
    Dabei seit: 1200096000000
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    geschrieben 1508870391580

    Die Frage ist ja, hat JT nachgebessert?

    die bloße Aussage,dass die Reisen bis Jahresende angetreten werden können ,reicht doch eig. als Nachbesserung nicht aus oder?

    man hat lediglich deren Wort, keine Absicherung,nix.

    wir hören doch hier weiterhin,dass Hotelzimmer gar nicht mehr reserviert sind oder Hotels bereits nun ausgebucht. Das kann noch weiterhin vor Ort böse Überraschungen geben.....ist das denn als nötige „Absicherung“ wirklich ausreichend?

    was,wenn man vor Ort dann da steht,ohne Reservierung oder Zahlung?

    ich wage zu bezweifeln,dass lediglich der Satz „Reisen können erfolgen“ eine Absicherung ersetzt.

    somit ist das für mich keine neue Absicherung seit Zeitpunkt meiner Kündigung.

    Aber morgen bin ich hoffentlich schlauer, hab meinen Anwaltstermin.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1508871675059

    @elenaelissa sagte:

    zum 1. Kündigungsschreiben

    Auch per Einschreiben! Und Lösungen gibt es doch bis Februar garnicht warum in Gottes Namen akzeptieren die das nicht

    Hatte wohl übersehen, dass du erst im Februar reist ...

    In diesem Fall sehe ich noch keine Begründung zur Kündigung, mindestens solltes du die von dir gesetzte Frist abwarten. Falls eine Zahlung von dir verlangt wird verweigere diese und nimm das zum Anlass für erneute Forderung nach einer Absicherung und Kündigungsandrohung.

    (Hervorhebung in elenaelissas Beitrag von mir)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1508871993006

    Nein , kleinek11, es gibt eine Absicherung bis zum 31.12. anscheinend. Der "Schein" an sich ist eine vertragliche Nebenpflicht, maßgeblich ist das Bestehen einer Kundengeldabsicherung. In welcher Form genau das bei JT zur Zeit gehandlet wird weiß ich nicht.

    Ggf. kannst du eine schriftliche Bestätigung fordern.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • Mozamba
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    Beiträge: 27
    geschrieben 1508872106855

    @vonschmeling sagte:

    Warum sollte sie? Die Reise ist jetzt abgesichert, das wird man dir bestätigen und damit entfällt der Kündigungsgrund.

    „Die Reise wird durchgeführt“ das höre ich ständig von JT!

    Jedoch auf die Fragen die ich JT seit dem 17.10. stelle: was ist mit meinem Hotelbuchung? Warum ist das immer noch nicht geklärt?, höre ich nur: wir kümmern uns darum.

    Die Reise  wie man sieht, ist bis heute noch nicht abgesichert. Der von mir schriftlich gesetzter Termin, wegen Zusendung eines gültigen Sicherungsscheins ist schon längst verstrichen. Am Donnerstag Termin beim Anwalt. Es wird dann eine Kündigung zum JT geschickt und eine Antwort auf das Anwaltsschreiben die man als danke schon für die gebuchte Reise bekommen hat.

    Nach dem die Kündigung verschickt wird, hat das Warten auf jede Art von Bestätigungen Seitens der JT sein Ende.

    Ich hoffe es!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1508872229876

    @BrakerJunge sagte:

    Hi,

    ...

    aber eine Kündigung ohne Fristsetzung muss JT nicht akzeptieren.

    ... haben sie aber.

    Und die Frage wird letzten Endes sein, ob allein wegen des Verzichts auf eine Nachbesserungsfrist eine Ablehnung bzw. Stornokostenforderung Erfolg haben wird.

    Wie gesagt - bis zum 31.12. ist in diesem Sinne jetzt nachgebessert, der Kündigungsgrund besteht also nicht mehr.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1508872386850

    @Mozamba

    Eine Kündigung kann jetzt aus meiner Sicht keinen Erfolg mehr haben, da der Kündigungsgrund beseitigt ist.

    Die Reisen sind abgesichert, der Schein ist eine reine Formalie, wie also willst du deine Kündigung begründen?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
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