Hallo,ja ich habe heute morgen die neue Rechnung zugeschickt bekommen,,,, und ich werde auch reisen da ich nicht gekündigt habe,,,und gewartet habe bis eine Entscheidung fällt.Der Insolvenzverwalter mußte sich ja auch erstmal orientieren und verhandeln,,das geht nun mal nicht gleich am 1.Oktober alles gleichzeitig....es musste ja eine Entscheidung her ob JA oder NEIN....Das heißt jetzt nicht das ich das von JT verteidige und toll finde,,ganz und garnicht,,,aber man muss den Verwalter auch erst mal Zeit und ne Chance einräumen....und reagiert zwecks Sicherungsschein., haben wir alle ja die nach dem 1.11 fliegen ,auch erst am 29.Sept.wo das Delemmer da war....und nicht bei der Zusendung der Reiseunterlagen....
JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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geschrieben 1508922454315
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geschrieben 1508923798349
Habe gerade die neue Rechnung mit Fälligkeitsdatum = Rückreisetermin von JT erhalten, obwohl ich am 6. Oktober außerordentlich gekündigt habe.
@vonschmeling: Soll ich gleich zurückschreiben und auf meiner Kündigung bestehen? Oder abwarten, was der Anwalt von kleinek11 rät?
Der Mensch ist gerade so glücklich, wie er sich zu sein entschließt. (Abraham Lincoln) -
geschrieben 1508924204463
@peter_passau sagte:
@vonschmeling: Soll ich gleich zurückschreiben und auf meiner Kündigung bestehen? Oder abwarten, was der Anwalt von kleinek11 rät?
Vielleicht sollte das hier mal wieder in den Fokus gerückt werden...
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geschrieben 1508931122562
Gibt es ein offizielles Schreiben/Pressemeldung von JT selbst, dass die ausgegebenen/vorhandenen Sicherungsscheine/Versicherung der Generali nur bis zum 31.10.2017 gelten?
Ich find das bei mir in den Mails nirgends?
Brauch das für meine Anwältin.
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geschrieben 1508931296791
@peter_passau sagte:
@Rallyemaus: Hast du fristlos gekündigt oder vorher eine Frist zur Zusendung des Sicherungsscheins gesetzt?
Ja, ich habe am 13.10. fristlos gekündigt, allerdings keine Frist zur Zusendung des Sicherungsscheins gesetzt. Hier wurden doch schon Kündigungen akzeptiert, bei denen es auch keine Fristsetzung gab.
Ach ja, "Neues" von der Front:
Wir teilten Ihnen auf Ihre Email vom 13.10 am selbigen Tag mit, dass wir die Stornierung nicht entgegennehmen, da eine Regelung derzeit nur für Reisen bis 31.10.2017 vorliegt.
Nun haben wir eine Lösung für alle Reisen ab dem 01.11. – 31.12.2017 vorliegen.
Ihre Kündigung unter Berufung auf § 314 BGB ist unwirksam. Diesseits ist kein Grund ersichtlich, der Sie berechtigen würde, sich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vom Vertrag zu lösen.
Die vereinbarten Reiseleistungen werden unsererseits erbracht. Das Fehlen eines Sicherungsscheins stellt in der jetzigen Situation nach unserer Ansicht keinen wichtigen Grund i. S. der Vorschrift dar.
Der Eintritt der Insolvenz allein führt nicht zum Erlöschen der gegenseitig eingegangenen Verpflichtungen.
Richtig ist zwar, dass der Reiseveranstalter grundsätzlich nach § 651k BGB verpflichtet ist, einen Sicherungsschein zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich jedoch um eine vertragliche Nebenpflicht.
Sie ist zunächst Voraussetzung für die Einforderung von Anzahlungen. Nach dem gesetzgeberischen Willen dient dieser Sicherungsschein aber auch Ihrem Schutz vor insolvenzbedingten Schäden in Form des Verlustes der Anzahlung und etwaiger Kosten für den Reiserücktransport.
Sämtliche der aufgelisteten Risiken bestehen nach der von uns in Zusammenarbeit mit dem Expertenteam rund um Dr. Stephan Thiemann gefundenen Lösung für Ihre Reise nicht mehr.
Die Reise selbst wird durchgeführt.
Die Kosten der Reise werden mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters an die Reisedienstleister gezahlt.
Sie haben den Reisepreis erst bei Rückkehr zu zahlen.
Ein Grund für die gewünschte kostenfreie Stornierung ist diesseits nicht zu erkennen. Sie haben allenfalls die Möglichkeit, sich im Rahmen der in den Vertrag einbezogenen AGB vom Vertrag zu lösen.
In diesem Fall vermögen wir jedoch nicht, Ihre ggf. geleistete Anzahlung auszuzahlen. Vielmehr können Sie diese nur nach Insolvenzeröffnung als Insolvenzforderung beim Insolvenzverwalter zur Tabelle anmelden.
Bitte lassen Sie uns kurzfristig wissen, ob Sie die Reise antreten wollen. Sie haben die Möglichkeit gemäß unserer AGB zu 65 % kostenpflichtig zu stornieren.
Es ist ja nicht so, dass ich nicht reisen möchte, aber ich habe eben aufgrund der Insolvenz und dem fehlenden SS bei einem anderen Anbieter gebucht (weil ich ja Kündigung nicht bestätigt werden muss). Jetzt stehe ich mit 2 gebuchten Reisen da ...
Was tun, sprach Zeus...
Reisen ist die Sehnsucht nach dem Leben -
geschrieben 1508931391637
Hallo,
ich habe nun auch eine neue Rechnung mit Zahlungstermin nach Reiseende erhalten. Ist bei mir heute der 7. Tag vor Reisebeginn - ich hätte somit heute letztmalig die Möglichkeit, zu wohl 75 % zu stornieren. Auf meine Vertragskündigungen von Anfang Oktober wegen fehlendem Sicherungsschein ist JT ja nie richtig eingegangen - es waren immer nur die hier laufend veröffentlichen Standard-Mails. Ich hatte aber auch keine Frist zur Nachlieferung des Scheines gesetzt - könnte nun ein Fehler gewesen sein.
Langsam frage ich mich, ob es wirklich weiterhin Sinn macht, mich zurück zu legen und das auszusitzen. Sieht jemand eine Möglichkeit, nun heute doch den Vertrag zu stornieren, dass wenigstens nur die 75 % (falls JT eine entsprechend hohe Storno-Rechnung erstellt) später als Streitwert zu Grunde gelegt werden? Kann ich z.B "unter Vorbehalt" stornieren? Was sollte ich dann unter Vorbehalt angeben? Vorbehaltlich einer nicht rechtskräftigen Kündigung des Reisevertrages?
Wie ist da eure Meinung?
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geschrieben 1508931457144
... ach ja, die neue Rechnung kam auch gerade eben per Email mit folgendem Anschreiben:
wir bedanken uns nochmals fÌr Ihre Buchung bei der JT Touristik GmbH und bestÀtigen gerne Ihre Reise.
Anbei senden wir Ihnen Ihre Rechnung.
Der noch offene Rechnungsbetrag Ihrer Buchung bei JT Touristik wird am RÌckreisedatum fÀllig.
Reisen ist die Sehnsucht nach dem Leben -
geschrieben 1508931877665
@kleinek11: Diesen Schein habe ich für eine JT Reise mit Reisebeginn Oktober 2017 erhalten - für meine Reise im November war der dann (natürlich) nicht dabei:
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geschrieben 1508932485069
Ich habe gerade von einer Kündigung gem. BGB 314 gelesen. Das ist die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen. Wikipedia schreibt dazu:“Dem Dauerschuldverhältnis liegt keine einmalige Leistung und Gegenleistung wie etwa beim Kauf- oder Werkvertrag zugrunde, sondern ein fortlaufendes Handeln, Unterlassen oder Verhalten.“
ich hoffe, dass war ein Tipfehler mit der Nummer. Denn für das Reiserecht sind die Paragrafen 651a ff zuständig.
Oder liege ich daneben?
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geschrieben 1508932651746
Auch ich habe eine Reise in die Türkei für November 2017 gebucht und angezahlt. Ebenso wegen fehlendem Sicherungsschein am 9. Oktober die Reise außerordentlich gekündigt und nur die standard-emails von jt erhalten. Heute morgen kam dann per mail eine neue Rechnung mit
Restzahlungstermin zum Reiseende. Der Hammer ist: Nach Nachfrage in meinem gebuchten Hotel kam eben die Anwort per Mail, dass meine
Hotelbuchung vom Reiseveranstalter storniert wurde
Ich glaub' wir werden so allmählich hier alle vera.........