• Mozamba
    Dabei seit: 1508402643865
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    geschrieben 1508957550175

    @vonschmeling sagte:

    geschrieben am 03.10.2017 um 11:13

    Solange kein gültiger Sicherungsschein vorliegt, ist eine Kündigung rechtens.

    Geleistete Zahlungen können mit dem Hinweis auf ihre Unrechtmäßigkeit zurückverlangt werden, zur Not muss man Anzeige erstatten.

    Jedenfalls landet man nicht auf den Sperrsitzen der Gläubigerliste ...

    Aber - das gebe ich zu bedenken! - es wird mit Hochdruck an einer Lösung gearbeitet und ist nicht völlig unwahrscheinlich, dass die Absicherung auch für nach dem 31.10. stattfindende Reisen noch gelingt und diese damit problemlos durchgeführt werden können.

    ----------------------------------------------------------------------

    Bei mir wurde damals auch Geld Unrechtmäßig eingezogen (Anzahlung). Eigentlich wollte ich morgen bei dem Anwalt auch über die Möglichkeit einer Anzeige zu sprechen.

    @vonschmeling

    Ich wiederhole noch mal meine Bitte an Dich:

    Noch mal vielen Dank für Deine Mühe.

    Ich habe grade vom JT eine neue Rechnung bekommen laut dem ich die letzte Zahlung (bis jetzt nur Anzahlung geleistet) nach der Rückreise bezahlen soll. Ich dachte alles prima, bis ich JT angerufen habe und nach Bestätigung der Hotelzimmer gefragt habe. JT kann mir zu Zeit keine Bestätigung geben (Ursprungsbuchung ist durch Agentur vor Ort storniert). Ich soll in der Sache noch warten (das tue ich seit dem 18.10.). Diese Bestätigung ist der letzte Puzzelstein in der Geschichte. Sollte keine Bestätigung kommen, wie sollt man sich verhalten? Ich weiß ich habe morgen Termin beim Anwalt, Deine Meinung ist mir jedoch auch sehr wichtig.

    Danke

  • elenaelissa
    Dabei seit: 1508845000452
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    geschrieben 1508958460499

    @Frank_Reisegern sagte:

    hiermit bestätigen wir Ihnen nach Ablauf der gesetzten Frist für die Zusendung des Sicherungsscheines die kostenfreie Stornierung.

     

    Eine Stornierungsrechnung erhalten Sie in den kommenden Tagen mit einer separaten E-Mail.

     

    Eine Auszahlung bereits geleisteter Zahlungen kann aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht erfolgen. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Anspruch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter Dr. Stephan Thiemann anzumelden. Wir haben Sie in der Gläubigerliste erfasst.

    Sie erhalten nach Eröffnung des Verfahrens unaufgefordert eine Information.

     

    Herzliche Grüße

    Ihr JT Touristik-Team

    Kündigung Androhen, Frist setzen dann bekommt man dieses Schreiben.

    Überlege mir eine Anzeige zu erstatten und dann mal sehen, sollte man damit durchkommen könnte unter Umstände die Geschäftsführung auch mit dem Privatvermögen bluten, habe ich so gelesen :satisfied:

    Denke man wird's erfahren.

     

    Wann und wohin wäre ihre Reise gegangen?ich Frage nur weil ich denke das die bei mir abkassieren wollen hab ja noch keine Anzahlung geleistet Reise Beginn wäre bei mir erst im Februar

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1508960518029

    @Mozamba

    Du kannst jetzt einen Adressaten für den Ersatz eventueller Nachforderungen / zusätzlicher Kosten vor Ort verlangen, viel mehr fällt mir dazu nicht ein.

    Die Wahrheit liegt in einem Beitrag von burton_: Du hast keinen Zugriff, egal ob zu Recht oder nicht ...

    Was die strafrechtlichen Handhaben betrifft:

    Falls überhaupt Ermittlungen angestrengt werden, steht deren Ausgang in den Sternen und erbringen sie gewiss keinen kurzristigen pekuniären Erfolg (betreffend die Erstattung).

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1508960909081

    @elenaelissa sagte:

    Wann und wohin wäre ihre Reise gegangen?ich Frage nur weil ich denke das die bei mir abkassieren wollen hab ja noch keine Anzahlung geleistet Reise Beginn wäre bei mir erst im Februar

    Sorry ... aber wie kommst du auf das schmale Brett?

    Du hast noch keine Anzahlung geleistet, wer also würde dich "abkassieren" wollen / können???

    Deinen Reisezeitraum betreffend ist alles offen und für dich nichts verloren.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Rallyemaus
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    geschrieben 1508963725256

    Ich habe heute die neue Rechnung sowie Ryanair-Buchungscode/Transfer- und Hotelvoucher bekommen. Nachfrage im Hotel ergab, dass es eine Reservierung gibt, bei Ryanair konnte ich online einchecken. (Gesamt-)Reisepreis ist nach der Reise zu bezahlen. Hab jetzt in den sauren Apfel gebissen und werde fliegen.

    Leider bleibe ich wohl auf den Stornierungskosten (50%) der Buchung bei einem anderen Reiseveranstalter sitzen. Aber besser ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende...

    Die Hoffnung stirbt zuletzt. Allen anderen Betroffenen wünsche ich noch viel Durchhaltevermögen und ein befriedigendes Ergebnid, wie auch immer das geartet ist.

    Reisen ist die Sehnsucht nach dem Leben
  • kleinek11
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    geschrieben 1508964681763

    Kurze laienhafte Wiedergabe zu meinem heutigen Anwaltstermin:

    Anwältin hält auch meine außerordentliche Kündigung am 5.10.(Mail)/11.10.(Einschreiben) für rechtmäßig.

    sie meint, Fristsetzung sei zu vernachlässigen,denn JT schrieb ja selbst,dass Versicherung Generali und damit Sicherungsschein nur bis 31.10.17 gelte,auch bei Insolvenzverfqhrensankündigung gab es keine Absicherung und die Aussage von JT, was mit Reisen danach passiert ist,sei ungewiss. Und sogar gestern bestätigte JT mir per Mail, dass es für Reisen ab 1.11. keinen Sicherungsschein geben wird Und dass es ausreicht, wenn Reise somit erst nach Reise bezahlt wird.

    da zu jeder Zeit offenkundig war und noch ist, dass es keinen Sicherungsschein gibt und zum Zeitpunkt meiner Kündigung auch bei JT nicht geregelt war,was mit der Reise passiert, und lt. Damaliger Rechnung der Reisepreis gefordert wird VOR Reise, sollte es gg. die außerordentliche Kündigung zum Zeitpunkt des „unklaren Zustandes“ keine Argumente geben können.

    würde man erst nach dem 17.10. kündigen(für Reisen 2017),sei es fraglicher, ob das durchginge.

    sie sprach allerdings auch an, dass es selbst bei Zahlung des Reisepreises danach mit fehlendem Sicherungsschein zu Problemen kommen kann.

    denn dann, wenn der Ankunft Flugoder Hotel dennoch vor Ort zahlen muss.

    dies Geld (was vor Ort mehr sein kann als der areisepreis von JT) bzw. den Mehrbetrag wird man sich danach kaum zurückholen können ohne Sicherungsschein und bei einem insolventen Veranstalter.

    Also vor areiseantritt unbedingt von Fluggesellschaft (auch durch online Check In möglich)und Hotel zu 100% bestätigen lassen, dass alles bezahlt!

    Anwältin reicht nun erneut Bestehen auf außerordentliche Kündigung ein.

    Sicherheitshalber begehrt Sie nachrangig gleich noch für Rücktritt und noch weiter nachrangig für Stornierung.

    das ist wichtig und auf Nummer sicher, wenn Kündigung gerichtlich etc nicht durchgeht, dann geht automatisch ab dem Zeitpunkt des Schreibens Verfahren auf Rücktritt los und auch bei deren Versagen dann ein Verfahren auf Stornierung (die dann per heute angesagt nur Max.30%beträgen würde).

    rücktritt stehe jedem jederzeit zu und sei meist immernoch billiger als Stornierung, da bei Rücktritt nur die Kosten belastet werden dürfen, die dem Veranstalter tatsächlich entstanden ind. wobei er nachweisen muss, dass er alles unternommen hat, diese Kosten zu reduzieren (zb im Weiterverkauf der Flüge und Hotelbetten und sofortiger Stornierung derselben).Und solch Nachweis gelingt nur sehr schwer.....daher nur geringes Kosten auch glaubhaft zu erstatten.....

    sehr wichtig sei, im Rahmen der Kündigung bei JT sofort jeglicher Abbuchung/Einzugsermächtigung zu widersprechen und der gegebenen Vereinbarung dazu zu widersprechen. Ggf. auch schon vorher bei der Bank Bescheid geben, dass Abbuchung von JT nicht erlaubt ist.

    denn Anwältin sagt, ist Geld erstmal abgebucht/eingezogen und dem Konto von JT gutgeschrieben, darf auch eine Bank ggf.das Geld bei Widerspruch gg.den Einzug nicht mehr zurückholen, da Konten insolventer Firmen eingefroren werden und nix von dem,was rauf kommt wieder runter darf.

    bitte nicht auf diese Aussagen festnageln, kann es auch nicht 100% genau wiedergeben als Laie.

    Bin nun mal gespannt, was nun rauskommt bei dem Kontakt der Anwältin mit JT.

  • peter_passau
    Dabei seit: 1342483200000
    Beiträge: 80
    geschrieben 1509001225684

    @kleinek11: Tausend Dank für deine ausführliche Schilderung der Aussagen der Anwältin, die im Wesentlichen genau die Aussagen von vonschmeling bestätigen. Die Sache mit der Staffelung (Kündigung -> Rücktritt -> Stornierung) ist mir auch schon durch den Kopf gegangen, nur wusste ich nicht, ob man das machen darf. Jetzt weiß ich es :-) Ich werde nun bei JT ein ähnlich geartetes Schreiben einreichen, da unsere beiden Fälle ja quasi deckungsgleich sind. Soll ich diesen Brief auch per Einschreiben schicken?

    Ich bin nun auch froh, dass ich gleich am 1. Oktober der Einzugsermächtigung von JT widersprochen habe. Ich hoffe, es stellt kein Problem dar, dass ich diesen Widerspruch damals in einer separaten Mail und nicht zusammen mit der außerordentlichen Kündigung gesendet habe.

    Noch eine Frage: Was genau meinst du mit

    wenn Kündigung gerichtlich etc. nicht durchgeht [...] dann ein Verfahren auf Stornierung (die dann per heute angesagt nur Max. 30% betragen würde).

    Beziehst du dich darauf, dass die Stornierungskosten, die du gestern in deinem spezifischen Fall zahlen hättest müssen, nur 30% betragen? Oder darauf, dass JT bei dem User waldenfin Stornierungskosten in Höhe von 30% akzeptiert hat, obwohl es laut AGB 65% hätten sein müssen?

    Der Mensch ist gerade so glücklich, wie er sich zu sein entschließt. (Abraham Lincoln)
  • kleinek11
    Dabei seit: 1200096000000
    Beiträge: 80
    geschrieben 1509003631668 , zuletzt editiert von kleinek11

    @peter_passau: Damit ist gemeint, dass wenn die Stornierung direkt in dem Anwaltsschreiben als letzte hinterste Variante angesprochen wird, dann auch genau der Tag zählt als "ausgesprochene Stornierung" für die Berechnung der Höhe der Stornogebühren lt. deren AGB (somit bei mir noch bis 20.11. "nur" 30%).

    Einer Einzugsermächtigung kann man jederzeit widersprechen. Und ab genau dem Tag des Zugang darf sie dann auch nicht mehr in Anspruch genommen werden (dumm nur, falls sich Einzug und Widerspruch evtl. grad überschnitten haben).

    Zieht JT selbst nach dem Widerspruch noch ein, machen sie sich eig. strafbar.

    Aber wie schon geschrieben: Am bestne auch nochmal sicherheitshalber der Bank Bescheid geben, dass diese Firma gar nicht einziehen darf, damit evtl. nicht erst die Abbuchung kommt und man das erst nach 1-2 Tagen merkt. DAnn wäre es evtl. schon dem Empfängerkonto gutgeschrieben und da Konto einer Firma in Insolvenz kriegt es wohl die Bank dann nicht immer unbeding wieder zurück.

  • tulpe490
    Dabei seit: 1288310400000
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    geschrieben 1509003811148

    Rallyemaus; vielleicht kannst Du mit dem anderen Reiseanbieter verhandeln und Ihm telef.Deine Situation schildern und vieleicht nur 30% bezahlen Storno....vielleicht hat er ja ein einsehen das das alles verworren war mit JT undd Du deshalb neu gebucht hast,,,

  • Rallyemaus
    Dabei seit: 1508324283512
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    geschrieben 1509003936121

    @tulpe490 sagte:

    Rallyemaus; vielleicht kannst Du mit dem anderen Reiseanbieter verhandeln und Ihm telef.Deine Situation schildern und vieleicht nur 30% bezahlen Storno....vielleicht hat er ja ein einsehen das das alles verworren war mit JT undd Du deshalb neu gebucht hast,,,

    Wie gesagt, die Hoffnung stirbt zuletzt, wobei ich nicht glaube, dass das neue Reisebüro hier Einsehen hat/haben wird. Der nette Mitarbeiter von der Hotline hat mir zugesagt, dass man checkt, welche Kosten bisher aufgelaufen sind....

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