Kurze laienhafte Wiedergabe zu meinem heutigen Anwaltstermin:
Anwältin hält auch meine außerordentliche Kündigung am 5.10.(Mail)/11.10.(Einschreiben) für rechtmäßig.
sie meint, Fristsetzung sei zu vernachlässigen,denn JT schrieb ja selbst,dass Versicherung Generali und damit Sicherungsschein nur bis 31.10.17 gelte,auch bei Insolvenzverfqhrensankündigung gab es keine Absicherung und die Aussage von JT, was mit Reisen danach passiert ist,sei ungewiss. Und sogar gestern bestätigte JT mir per Mail, dass es für Reisen ab 1.11. keinen Sicherungsschein geben wird Und dass es ausreicht, wenn Reise somit erst nach Reise bezahlt wird.
da zu jeder Zeit offenkundig war und noch ist, dass es keinen Sicherungsschein gibt und zum Zeitpunkt meiner Kündigung auch bei JT nicht geregelt war,was mit der Reise passiert, und lt. Damaliger Rechnung der Reisepreis gefordert wird VOR Reise, sollte es gg. die außerordentliche Kündigung zum Zeitpunkt des „unklaren Zustandes“ keine Argumente geben können.
würde man erst nach dem 17.10. kündigen(für Reisen 2017),sei es fraglicher, ob das durchginge.
sie sprach allerdings auch an, dass es selbst bei Zahlung des Reisepreises danach mit fehlendem Sicherungsschein zu Problemen kommen kann.
denn dann, wenn der Ankunft Flugoder Hotel dennoch vor Ort zahlen muss.
dies Geld (was vor Ort mehr sein kann als der areisepreis von JT) bzw. den Mehrbetrag wird man sich danach kaum zurückholen können ohne Sicherungsschein und bei einem insolventen Veranstalter.
Also vor areiseantritt unbedingt von Fluggesellschaft (auch durch online Check In möglich)und Hotel zu 100% bestätigen lassen, dass alles bezahlt!
Anwältin reicht nun erneut Bestehen auf außerordentliche Kündigung ein.
Sicherheitshalber begehrt Sie nachrangig gleich noch für Rücktritt und noch weiter nachrangig für Stornierung.
das ist wichtig und auf Nummer sicher, wenn Kündigung gerichtlich etc nicht durchgeht, dann geht automatisch ab dem Zeitpunkt des Schreibens Verfahren auf Rücktritt los und auch bei deren Versagen dann ein Verfahren auf Stornierung (die dann per heute angesagt nur Max.30%beträgen würde).
rücktritt stehe jedem jederzeit zu und sei meist immernoch billiger als Stornierung, da bei Rücktritt nur die Kosten belastet werden dürfen, die dem Veranstalter tatsächlich entstanden ind. wobei er nachweisen muss, dass er alles unternommen hat, diese Kosten zu reduzieren (zb im Weiterverkauf der Flüge und Hotelbetten und sofortiger Stornierung derselben).Und solch Nachweis gelingt nur sehr schwer.....daher nur geringes Kosten auch glaubhaft zu erstatten.....
sehr wichtig sei, im Rahmen der Kündigung bei JT sofort jeglicher Abbuchung/Einzugsermächtigung zu widersprechen und der gegebenen Vereinbarung dazu zu widersprechen. Ggf. auch schon vorher bei der Bank Bescheid geben, dass Abbuchung von JT nicht erlaubt ist.
denn Anwältin sagt, ist Geld erstmal abgebucht/eingezogen und dem Konto von JT gutgeschrieben, darf auch eine Bank ggf.das Geld bei Widerspruch gg.den Einzug nicht mehr zurückholen, da Konten insolventer Firmen eingefroren werden und nix von dem,was rauf kommt wieder runter darf.
bitte nicht auf diese Aussagen festnageln, kann es auch nicht 100% genau wiedergeben als Laie.
Bin nun mal gespannt, was nun rauskommt bei dem Kontakt der Anwältin mit JT.