Gedeckelt nur dann, wenn das Gericht die fristlose Kündigung als Zeitpunkt des Rücktritts erkennt.
Sofern es die Rechtmäßigkeit der Kündigung bestreitet und JT Recht zugesprochen bekommt, ist man tatsächlich gut beraten mit einer nachrangigen ordentlichen Kündigung.
Ich gehe davon aus, dass ein nicht unerheblicher Teil der Betroffenen die verlangten Stornokosten begleicht. Einige hatten das ja bereits so angegeben. Zusätzlich wird Herr Thorwart von den Adressaten seiner Forderung vermutlich reichlich entlohnt.
Hie und da einmal vereinnahmte Gelder wieder zu erlangen dürfte außerordentlich schwierig werden, weshalb ich auch Mozamba von einer Kündigung abraten würde.
Zum einen ist der Kündigungsgrund nicht mehr vorhanden (es ist auch bei einer Insolvenz nicht üblich, dass man als Beweis für die Durchführung der Reise eine Bestätigung der Zimmerreservierung verlangt!), zum andern ist sonst womöglich alles futsch was man entrichtet hat.