• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1509471822960

    @Domino

    Gedeckelt nur dann, wenn das Gericht die fristlose Kündigung als Zeitpunkt des Rücktritts erkennt.

    Sofern es die Rechtmäßigkeit der Kündigung bestreitet und JT Recht zugesprochen bekommt, ist man tatsächlich gut beraten mit einer nachrangigen ordentlichen Kündigung.

    Ich gehe davon aus, dass ein nicht unerheblicher Teil der Betroffenen die verlangten Stornokosten begleicht. Einige hatten das ja bereits so angegeben. Zusätzlich wird Herr Thorwart von den Adressaten seiner Forderung vermutlich reichlich entlohnt.

    Hie und da einmal vereinnahmte Gelder wieder zu erlangen dürfte außerordentlich schwierig werden, weshalb ich auch Mozamba von einer Kündigung abraten würde.

    Zum einen ist der Kündigungsgrund nicht mehr vorhanden (es ist auch bei einer Insolvenz nicht üblich, dass man als Beweis für die Durchführung der Reise eine Bestätigung der Zimmerreservierung verlangt!), zum andern ist sonst womöglich alles futsch was man entrichtet hat.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • peter_passau
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    geschrieben 1509472582947

    @vonschmeling: Danke für die ausführliche Antwort, die sicherlich für alle Betroffenen hilfreich ist. Allerdings bin ich wohl hoffentlich nicht so schlecht gestellt wie von dir befürchtet, da Herr Thorwart keine Forderungen an mich gestellt hat (bisher habe ich noch GAR NICHTS bezahlt und JT hat auch nichts abgebucht) und meine Reise keinen Flug beinhaltet.

    Der Mensch ist gerade so glücklich, wie er sich zu sein entschließt. (Abraham Lincoln)
  • vonschmeling
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    geschrieben 1509473146450

    @peter_passau

    Ja, du bist tatsächlich ein bisschen privilegiert ... :wink:

    Allerdings können auch die Rücktrittsgebühren bei einer Nur-Hotel Buchung anteilig 60% des Reisepreises ausmachen, von daher würd ich da kein Pfund reinsetzen wollen.

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1509473785425

    Ich geb mir ja schon Mühe (!?:flushed:), es ist aber wirklich schwer, all die Einzelschicksale auseinanderzuhalten ... :confused:

    Von ulca2 weiß ich, dass der gesamte Reisepreis bezahlt ist und schätze das Risiko mangelnder Unterbringung ohne Zuzahlungsforderung als gering ein. Schlimmstenfalls wird´s ein echt teurer Urlaub, aber kein Totalverlust. ulca2s sollten demnach das Wagnis eingehen.

    Von Mozamba weiß ich den Termin 4.11. und von der unbefriedigten Erwartung, das Hotel möge die Zimmerreservierung bestätigen.

    Auch Mozamba macht glaub ich nicht viel kaputt mit dem Antritt der Reise. Die Restzahlung ist erst im Nachgang fällig - sollte vor Ort nachgefordert werden fällt jene (die Restzahlung) eben flach.

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  • ulca2
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    geschrieben 1509476786248

    Ja vielleicht ist das Risiko gering, dass in Portugal noch mal für die Unterkunft gezahlt werden muss.

    Trotzdem werde ich noch versuchen den Insolvenzverwalter direkt zu kontaktieren um konkret zu erfahren, wie er eine Rückerstattung der Auslagen für Reisen ab 1.Nov., die schon komplett bezahlt sind organisieren bzw. absichern will. Leider hatte ich zu dieser Frage bisher keine oder nur widersprüchliche Auskünfte von JT Touristik, Holidaycheck, Generali Versicherung und Europäischer Reiseversicherung bekommen.

     

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1509477056383

    Leicht zu finden:

    +49 521 5605603-0

    s.thiemann@pluta.net

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  • ulca2
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    geschrieben 1509479956392

    @vonschmeling

    Ja danke, war wirklich leicht zu finden

  • vonschmeling
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    geschrieben 1509480325944

    :wink: ... ich wünsch dir aufrichtig viel Erfolg!!

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  • ulca2
    Dabei seit: 1303862400000
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    geschrieben 1509481471238

    Danke vonschmeling

  • Mozamba
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    geschrieben 1509486192888

    @vonschmeling

    Wäre nicht der Preisunterschied zwischen der gebuchten Reise und alleine das was zurzeit das Hotel für den Zimmer (online) verlangt wurde ich mich keine Gedanken machen. Meine Reise war ein Hammerangebot seitens JT. Ich musste jetzt wenn ich den zu zahlenden Restbetrag zu den aktuellen Zimmerpreise vergleiche fast 700€ zuzahlen müssen. Das Geld sehe ich nie wieder.

    Ist bei einer Pauschalreise der fehlende und nicht bezahlte Zimmerreservierung kein Grund zum Vertragskündigung?

    Was ich auch nicht verstehe das in der Öffentlichkeit ist zu den Thema JT Touristik und die Kundenverarsche kaum was zu finden. Es müssen doch Tausende unglückliche Menschen geben die nur in alle Ruhe Ihre verdiente Urlaubsreise eintreten wollen.

    Danke @vonschmeling

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