• Mozamba
    Dabei seit: 1508402643865
    Beiträge: 27
    geschrieben 1509662153031

    @vonschmeling

    Danke für den Tipp, konnte leider nichts finden. Schade!

    Für mich bist Du ein Held in diesem Forum. Das was Du hier leistest ist einfach vorbildlich. Mir hat es sehr geholfen. Ich habe hier keinen Wunder gesucht. Jedoch das, was ich hier gesucht habe, habe ich in Deinen Beiträgen gefunden. Deutsch ist wahrlich nicht meine Stärke und das ich hier den Mut gefaßt habe etwas zu geschrieben (dankt Dir) grenzt schon mit einem Wunder.

    Danke schön!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58982
    geschrieben 1509662581768

    @Mozamba

    Dein Lob freut mich aufrichtig, und ich bin dir ganz herzlich dankbar für dieses außergewöhnliche Bekenntnis.

    Was du jetzt nicht finden konntest wirst du unter fachlicher Anleitung sicherlich nachholen können - vertraue deinem Rechtsbeistand.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • LeRacou66
    Dabei seit: 1330300800000
    Beiträge: 80
    geschrieben 1509664415548

    @ Stefan Gl.

    Mit 8 Interpunktionsfehlern, 13 eigenwilligen Interpretationen zur Groß- und Kleinschreibung und mindestens 2 ziemlich derben grammatikalischen Fehltritten solltest Du in Deinem letzten Beitrag vielleicht einfach dem Sachverstand derer vertrauen, die es auch in juristischer Hinsicht gut mit Dir meinen und die im Forum eine unendliche Geduld und viel Herzblut investieren, um zu helfen und zu beraten. Think quiet!

    Bevor Du fragst: Nein!
  • Rappi660
    Dabei seit: 1507650933548
    Beiträge: 10
    geschrieben 1509692104896

    @ Stefan GL.

    Sie haben doch auch mit Gesetzestexten S.98 um sich geschmissen und Sie sind doch sicherlich kein Anwalt des Reiserechts. Oder?? Ihnen sollte auch klar sein, dass das Forum keine Rechtsberatung ist und der eine oder andere sein Wissen gerne mit anderen hier teilt. Ich bin mit den hier veröffentlichen Aussagen und ein wenig Nachdruck, wunderbar mit Erfolg, auch ohne anwaltliche Hilfe aus dem Schlamassel kostenlos raus gekommen. Dazu muss man natürlich, Gesetze lesen, verstehen und dann handeln.

    Auch finde ich, dass man anderen Menschen mit dem nötigen Respekt entgegen treten muss. Das erwarten Sie doch auch!! Also Stefan GL. , einfach mal darüber nachdenken.

  • peter_passau
    Dabei seit: 1342483200000
    Beiträge: 80
    geschrieben 1509705549013 , zuletzt editiert von peter_passau

    @Rappi660: Wie bist du vorgegangen? Hast du JT immer wieder genervt und darum gebeten, dir eine kostenlose Kündigungsbestätigung zu senden? Welche Argumente hast du verwendet (falls du die verraten möchtest)? Hast du mit vorheriger Fristsetzung oder ohne gekündigt?

    Seit meiner Antwort an JT, dass ich keine Stornogebühren bestätigen werde und notfalls vor Gericht das Ganze klären lasse, herrscht Schweigen im Walde und sie schicken mir gar keine Mails mehr... Hätte nur (wenn irgendwie möglich) auch gern so eine Kündigungsbestätigung, damit ich das Ganze mal abhaken kann :blush:

    Der Mensch ist gerade so glücklich, wie er sich zu sein entschließt. (Abraham Lincoln)
  • kleinek11
    Dabei seit: 1200096000000
    Beiträge: 80
    geschrieben 1509705976397

    Also auch auf meine inzwischen glaub ich recht "fachmännischen" Schreiben ging JT bisher null ein. Immer nur sture Haltung und Angebot einer kostenpflichtigen Stornierung. Glaub, da wird einfach nach "Nasenfaktor" entschieden und glaub auch, die wägen ab, was für sie an Kosten billiger wäre , auf Buchung bestehen oder kostenlos Kündigen lassen..... dabei hab ich ja auch noch nicht mal was angezahlt.

    Aber egal: Heut geht das Anwaltsschreiben raus, wiederholt im Grunde alles das genau wieder, was ich auch schon alles denen schrieb.

    Schaun mer mal, ob sich dann was (anderes) tut......

    Und auch ich danke vonschmeling und vielen anderen hier für den sehr konstruktiven Austausch, das nimmt einen dennoch gut "an der Hand" ,gibt viele hilfreiche Tips für die Vorgehensweise und beruhigt einen dennoch etwas, einfach auch weil man weiss, man steht damit nicht alleine da und das Recht steht "eigentlich" auf unserer Seite........

  • Rappi660
    Dabei seit: 1507650933548
    Beiträge: 10
    geschrieben 1509710496106

    @peter_passau und alle die es lesen wollen.

    So, ich gebe hier nun meinen Schriftverkehr mit JT bekannt. Wehe es lacht einer....

    Wie schon gestern von mir geschrieben, gab es ein Meeting bei JT wo betroffene Fälle über kostenlose Stornos besprochen wurden. Von dem Meeting habe ich von einer Telefontante nach einem Anruf von mir erfahren. Die hat sich meiner angenommen und sich um alles gekümmert und konnte mir schon am Tel. die Bestätigung geben. Am Abend hatte ich dann die Bestätigung per Mail erhalten.

    In solchen Fällen muss man einfach genug Ausdauer haben und ein gutes Forum was einem weiter hilft.

    Event noch wichtig, unsere Reise sollte im Feb.2018 mit KLM nach Bali gehen und war nicht ganz billig. Angezahlt hatten wir zum Glück nicht.

    Gesendet: Donnerstag, 5. Oktober 2017 11:41

    An: Service (JT Touristik)

    Betreff: AW:

     

    Guten Tag,

     

    Auf Grund der Insolvenz und einem fehlenden Sicherungsschein möchte ich vom Reisevertrag kostenlos zurücktreten.

    Sowie ich Rechtslage kenne, kann ich kostenlos bei einem fehlenden Sicherungsschein von der Reise zurücktreten.

    Durch den fehlenden Sicherungsschein ist der Reisevertrag für mich hiermit unwirksam und kostenlos gekündigt.Ich bitte um eine sofortige Bestätigung über die Vertragsaufhebung / Kündigung.

     

    MfG Thomas XXXXX

    Datum: 2017-10-10T1756+0200

    Von: "Service (JT Touristik)"

    An: "'Thomas

     

     

     Sehr geehrter Herr Thomas

     

    Ein Rücktritt von der Reise ist Zurzeit nicht möglich. Bezüglich Stornierungsmöglichkeiten sind wir derzeit in Klärung.

    Wir arbeiten aktuell mit Hochdruck und einem Expertenteam des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Stephan Thiemann aus der PLUTA Rechtsanwalts GmbH an einer tragfähigen Fortführungslösung auch für die Reisen ab 01.11.2017

    Soweit wir Ihnen zu Ihrer Reise Details mitteilen können, erhalten Sie unaufgefordert Nachricht.

     

    Bei weiteren Fragen sind wir täglich zu den unten stehenden Geschäftszeiten erreichbar.

     

    Herzliche Grüße, Kind regards

    Ihr JT Touristik Team

    Kundenservice

    Gesendet: Mittwoch, 11. Oktober 2017 12:02

    An: Service (JT Touristik)

    Betreff: AW:xxxxx

     

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Rückantwort. Leider ist diese nicht zufriedenstellend für mich!! Ich habe um die Aufhebung des Vertrages wegen nicht Einhaltung des §651k BGB und ihren eigenen AGB´s 2.2. gebeten. Ich bin der Meinung, dass Sie einen Rechtsverstoß und einen eigenverschuldeten Fehler begangen haben.Warum sind Sie dann nicht so fair, den Vertrag aufzuheben?? Ich werde bestimmt keine Reise von Ihnen antreten. Da Sie von sich aus zu keiner Einsicht bereit sind, bin ich gezwungen, notfalls mein Anliegen auf dem Rechtsweg zu bestreiten. Ich denke mal, dass das nicht in unserem beiderseitigen Interesse ist. Ein schriftlicher Rücktritt/Aufhebung des Reisevertrags geht Ihnen per Post zu.

     

    MfG Thomas XXXXXX

    Datum: 2017-10-21T12:21:02+0200

    Von: "Service (JT Touristik)"

    An: "'Thomas

     

     

     

    Sehr geehrter Herr Thomas

     

    vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

     

    Zu Ihrer Anfrage teilen wir mit, dass wir aktuell mit Hochdruck und einem Expertenteam des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Stephan Thiemann aus der PLUTA Rechtsanwalts GmbH an einer tragfähigen Fortführungslösung auch für die Reisen ab01.01.2018 arbeiten.

     

    Die Durchführung der Reisen mit Abreisedatum bis 31.12.2017 ist uns bereits gelungen.

     

    Soweit wir Ihnen zu Ihrer Reise Details mitteilen können, erhalten Sie unaufgefordert Nachricht.

     

    Ein kostenfreier Rücktritt ist aktuell nicht möglich.

     

    Um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten, bitten wir Sie, auf den gesamten E-Mail-Verlauf zu antworten.

     

    Bei weiteren Fragen sind wir täglich zu den unten stehenden Geschäftszeiten erreichbar.

     

    Herzliche Grüße

    Ihr JT Touristik Team

    Von: Thomas

    Gesendet: Samstag, 21. Oktober 2017 21:39

    An: Service (JT Touristik)

    Betreff: AW: xxxxx

     

    Guten Tag,

    ich nehme Ihr Anschreiben zur Kenntnis und bitte um sofortige Zusendung eines gültigen Sicherungsscheins innerhalb einer Woche bis spätestens 27.10.2017

     

    MfG Thomas 

    Betreff: AW: xxxxxx

    Datum: 2017-10-27T13:17:59+0200

    Von: "Service (JT Touristik)"

    An: "'Thomas

     

     

     

    Sehr geehrter Herr Thomas

     

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

     

    Es wird keinen neuen Sicherungsschein ab dem 01.11.17 geben.

     

    Richtig ist zwar, dass der Reiseveranstalter grundsätzlich nach § 651k BGB verpflichtet ist, einen Sicherungsschein zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich jedoch um eine vertragliche Nebenpflicht.

    Sie ist zunächst Voraussetzung für die Einforderung von Anzahlungen. Nach dem gesetzgeberischen Willen dient dieser Sicherungsschein aber auch Ihrem Schutz vor insolvenzbedingten Schäden in Form des Verlustes der Anzahlung und etwaiger Kosten für den Reiserücktransport.

     

    Sämtliche der aufgelisteten Risiken bestehen nach der von uns in Zusammenarbeit mit dem Expertenteam rund um Dr. Stephan Thiemann gefundenen Lösung für Ihre Reise nicht mehr.

     

    Die Reise selbst wird durchgeführt.

     

    Die Kosten der Reise werden mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters an die Reisedienstleister gezahlt.

    Sie haben den Reisepreis erst bei Rückkehr zu zahlen.

     

    Um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten, bitten wir Sie, auf den gesamten E-Mail-Verlauf zu antworten.

     

    Bei weiteren Fragen sind wir täglich zu den unten stehenden Geschäftszeiten erreichbar.

     

    Herzliche Grüße

    Ihr JT Touristik Team

    Von: Thomas

    Gesendet: Freitag, 27. Oktober 2017 14:06

    An: Service (JT Touristik)

    Betreff: AW: xxxxxx

    Guten Tag,

    ich hatte auch nicht um einen Sicherungsschein ab 01.11.2017 gebeten. Ich habe mehrmals um einen gültigen Sicherungsschein für 02.2018 seit meiner Buchung vom 03.07.2017 gebeten. Da Sie mir bis zur Insolvenz keinen gültigen Sicherungsschein zukommen lassen haben, ist für mich am 03.07.2017 kein gültiger Reisevertrag zustande gekommen. Da ich nach mehrmaliger Aufforderung weder eine aussagekräftige Antwort noch einen gültigen Sicherungsschein bekommen habe, bleibt meine außerordentliche Kündigung/Rücktritt vom Vertrag aus wichtigen Grund vom 11.10.17 meiner Reise xxxxx bestehen. Ich kann Ihren Aussagen leider kein Vertrauen mehr schenken und werde meine Reise auf keinen Fall antreten. Auch brauchen Sie mir nicht die JT Standardmails zukommen lassen, wo nach Ihrer Meinung eine außerordentliche Kündigung nicht möglich ist. Wenn Sie dennoch anderer Meinung sind, bin ich gezwungen mein Anliegen auf dem Rechtsweg zu bestreiten.

     

    MfG Thomas

    02.11.2017

    Stornierungsrechnung des Reiseveranstalters für Ihre Indonesien: Bali-ReiseIhre Buchungsnummer lautet xxxx Sehr geehrter Herr Thomas,

    wie von Ihnen gewünscht, haben wir Ihre Reise Indonesien: Bali storniert.

    Im Anhang erhalten Sie die Stornierungsrechnung mit 0,00 Euro Ihres Reiseveranstalters JT Touristik.

  • tulpe490
    Dabei seit: 1288310400000
    Beiträge: 72
    geschrieben 1509730842129

    Hallo Stefan GL...Wenn Du alles so viel besser wusstest....warum warst Du denn dann hier im Forum....ich denk ..auch Du hast hiervon provitiert ..sonst hättest du dich nicht ständig geäußert. Ich bin für das Forum und Vonschmeling und vielen anderen DANKBAR auch wenn jeder selbst entscheiden musste was für Ihn richtig ist....ICH hätte vieles nicht gewusst ......DANKE EUCH und in der Hoffnung das am 11.11 alles klappt mit meiner Reise.....

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58982
    geschrieben 1509733464788

    Rappi660 beabsichtigte erst 2018 die Reise anzutreten, für diesen Zeitraum gibt es noch überhaupt keine gesicherten Erkenntnisse. Das könnte demnach ein Kriterium sein, welches zur Annahme der Kündigung führte.

    Interessant allemal für die Foris, die ebenfalls erst für das nächste Jahr gebucht haben (z.B. BrakerJunge -wenn ich mich richtig entsinne), weniger für die Betroffenen, die noch in 2017 verreisen wollten.

    Aus dem Schriftverkehr ergibt sich ansonsten allenfalls die Fristsetzung, und nach wie vor bin ich nicht der Ansicht, dass diese ausschlaggebend ist für ein Votum für oder gegen die Akzeptanz der Anfechtung.

    @Mozamba

    Hast du deine Reise in einem stationären Reisebüro oder online gebucht?

    So oder so muss der Vermittler irgendeine Unterlage hinischtlich der Kundengeldabsicherung erhalten / weitergegeben haben, die er seinerseits vor der Forderung / Annahme von Zahlungen zu prüfen hat. Insoweit obliegt dem Vermittler ein Teil der Verantwortung und ist er andernfalls in die Pflicht zu nehmen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58982
    geschrieben 1509733642483

    Nachtrag:

    Auf Grund der Insolvenz alleine besteht kein Kündigungsanspruch, hatte ich glaub ich aber auch schon wiederholt geschrieben.

    Erneuter Hinweis auch nur, weil Rappi660 sein erstes Schreiben an JT damit beginnt ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
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