@peter_passau und alle die es lesen wollen.
So, ich gebe hier nun meinen Schriftverkehr mit JT bekannt. Wehe es lacht einer....
Wie schon gestern von mir geschrieben, gab es ein Meeting bei JT wo betroffene Fälle über kostenlose Stornos besprochen wurden. Von dem Meeting habe ich von einer Telefontante nach einem Anruf von mir erfahren. Die hat sich meiner angenommen und sich um alles gekümmert und konnte mir schon am Tel. die Bestätigung geben. Am Abend hatte ich dann die Bestätigung per Mail erhalten.
In solchen Fällen muss man einfach genug Ausdauer haben und ein gutes Forum was einem weiter hilft.
Event noch wichtig, unsere Reise sollte im Feb.2018 mit KLM nach Bali gehen und war nicht ganz billig. Angezahlt hatten wir zum Glück nicht.
Gesendet: Donnerstag, 5. Oktober 2017 11:41
An: Service (JT Touristik)
Betreff: AW:
Guten Tag,
Auf Grund der Insolvenz und einem fehlenden Sicherungsschein möchte ich vom Reisevertrag kostenlos zurücktreten.
Sowie ich Rechtslage kenne, kann ich kostenlos bei einem fehlenden Sicherungsschein von der Reise zurücktreten.
Durch den fehlenden Sicherungsschein ist der Reisevertrag für mich hiermit unwirksam und kostenlos gekündigt.Ich bitte um eine sofortige Bestätigung über die Vertragsaufhebung / Kündigung.
MfG Thomas XXXXX
Datum: 2017-10-10T1756+0200
Von: "Service (JT Touristik)"
An: "'Thomas
Sehr geehrter Herr Thomas
Ein Rücktritt von der Reise ist Zurzeit nicht möglich. Bezüglich Stornierungsmöglichkeiten sind wir derzeit in Klärung.
Wir arbeiten aktuell mit Hochdruck und einem Expertenteam des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Stephan Thiemann aus der PLUTA Rechtsanwalts GmbH an einer tragfähigen Fortführungslösung auch für die Reisen ab 01.11.2017
Soweit wir Ihnen zu Ihrer Reise Details mitteilen können, erhalten Sie unaufgefordert Nachricht.
Bei weiteren Fragen sind wir täglich zu den unten stehenden Geschäftszeiten erreichbar.
Herzliche Grüße, Kind regards
Ihr JT Touristik Team
Kundenservice
Gesendet: Mittwoch, 11. Oktober 2017 12:02
An: Service (JT Touristik)
Betreff: AW:xxxxx
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Rückantwort. Leider ist diese nicht zufriedenstellend für mich!! Ich habe um die Aufhebung des Vertrages wegen nicht Einhaltung des §651k BGB und ihren eigenen AGB´s 2.2. gebeten. Ich bin der Meinung, dass Sie einen Rechtsverstoß und einen eigenverschuldeten Fehler begangen haben.Warum sind Sie dann nicht so fair, den Vertrag aufzuheben?? Ich werde bestimmt keine Reise von Ihnen antreten. Da Sie von sich aus zu keiner Einsicht bereit sind, bin ich gezwungen, notfalls mein Anliegen auf dem Rechtsweg zu bestreiten. Ich denke mal, dass das nicht in unserem beiderseitigen Interesse ist. Ein schriftlicher Rücktritt/Aufhebung des Reisevertrags geht Ihnen per Post zu.
MfG Thomas XXXXXX
Datum: 2017-10-21T12:21:02+0200
Von: "Service (JT Touristik)"
An: "'Thomas
Sehr geehrter Herr Thomas
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Zu Ihrer Anfrage teilen wir mit, dass wir aktuell mit Hochdruck und einem Expertenteam des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Stephan Thiemann aus der PLUTA Rechtsanwalts GmbH an einer tragfähigen Fortführungslösung auch für die Reisen ab01.01.2018 arbeiten.
Die Durchführung der Reisen mit Abreisedatum bis 31.12.2017 ist uns bereits gelungen.
Soweit wir Ihnen zu Ihrer Reise Details mitteilen können, erhalten Sie unaufgefordert Nachricht.
Ein kostenfreier Rücktritt ist aktuell nicht möglich.
Um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten, bitten wir Sie, auf den gesamten E-Mail-Verlauf zu antworten.
Bei weiteren Fragen sind wir täglich zu den unten stehenden Geschäftszeiten erreichbar.
Herzliche Grüße
Ihr JT Touristik Team
Von: Thomas
Gesendet: Samstag, 21. Oktober 2017 21:39
An: Service (JT Touristik)
Betreff: AW: xxxxx
Guten Tag,
ich nehme Ihr Anschreiben zur Kenntnis und bitte um sofortige Zusendung eines gültigen Sicherungsscheins innerhalb einer Woche bis spätestens 27.10.2017
MfG Thomas
Betreff: AW: xxxxxx
Datum: 2017-10-27T13:17:59+0200
Von: "Service (JT Touristik)"
An: "'Thomas
Sehr geehrter Herr Thomas
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Es wird keinen neuen Sicherungsschein ab dem 01.11.17 geben.
Richtig ist zwar, dass der Reiseveranstalter grundsätzlich nach § 651k BGB verpflichtet ist, einen Sicherungsschein zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich jedoch um eine vertragliche Nebenpflicht.
Sie ist zunächst Voraussetzung für die Einforderung von Anzahlungen. Nach dem gesetzgeberischen Willen dient dieser Sicherungsschein aber auch Ihrem Schutz vor insolvenzbedingten Schäden in Form des Verlustes der Anzahlung und etwaiger Kosten für den Reiserücktransport.
Sämtliche der aufgelisteten Risiken bestehen nach der von uns in Zusammenarbeit mit dem Expertenteam rund um Dr. Stephan Thiemann gefundenen Lösung für Ihre Reise nicht mehr.
Die Reise selbst wird durchgeführt.
Die Kosten der Reise werden mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters an die Reisedienstleister gezahlt.
Sie haben den Reisepreis erst bei Rückkehr zu zahlen.
Um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten, bitten wir Sie, auf den gesamten E-Mail-Verlauf zu antworten.
Bei weiteren Fragen sind wir täglich zu den unten stehenden Geschäftszeiten erreichbar.
Herzliche Grüße
Ihr JT Touristik Team
Von: Thomas
Gesendet: Freitag, 27. Oktober 2017 14:06
An: Service (JT Touristik)
Betreff: AW: xxxxxx
Guten Tag,
ich hatte auch nicht um einen Sicherungsschein ab 01.11.2017 gebeten. Ich habe mehrmals um einen gültigen Sicherungsschein für 02.2018 seit meiner Buchung vom 03.07.2017 gebeten. Da Sie mir bis zur Insolvenz keinen gültigen Sicherungsschein zukommen lassen haben, ist für mich am 03.07.2017 kein gültiger Reisevertrag zustande gekommen. Da ich nach mehrmaliger Aufforderung weder eine aussagekräftige Antwort noch einen gültigen Sicherungsschein bekommen habe, bleibt meine außerordentliche Kündigung/Rücktritt vom Vertrag aus wichtigen Grund vom 11.10.17 meiner Reise xxxxx bestehen. Ich kann Ihren Aussagen leider kein Vertrauen mehr schenken und werde meine Reise auf keinen Fall antreten. Auch brauchen Sie mir nicht die JT Standardmails zukommen lassen, wo nach Ihrer Meinung eine außerordentliche Kündigung nicht möglich ist. Wenn Sie dennoch anderer Meinung sind, bin ich gezwungen mein Anliegen auf dem Rechtsweg zu bestreiten.
MfG Thomas
02.11.2017
Stornierungsrechnung des Reiseveranstalters für Ihre Indonesien: Bali-ReiseIhre Buchungsnummer lautet xxxx Sehr geehrter Herr Thomas,
wie von Ihnen gewünscht, haben wir Ihre Reise Indonesien: Bali storniert.
Im Anhang erhalten Sie die Stornierungsrechnung mit 0,00 Euro Ihres Reiseveranstalters JT Touristik.