• Carolin2701
    Dabei seit: 1509908540856
    Beiträge: 1
    geschrieben 1509909251015

    Guten Abend,

    wir gehören auch zu den Urlaubern, die 2018 mit JT verreisen wollten und (leider) eine Anzahlung geleistet haben.

    Ich habe JT angeschrieben, um zu erfragen, wie es sich bei einer (kostenlosen) Stornierung mit der Anzahlung verhält.

    Als Antwort kam folgende Mail:

    "Bei einer kostenfreien Stornierung der Reise wird der bereits geleistete Betrag in der Gläubigerliste erfasst und beim Insolvenzverfahren mit berücksichtigt.

    Wir empfehlen bei bereits geleisteter Zahlung mit einer Stornierung noch zu warten."

    Im Grunde sagt das doch aus, dass es 2018 JT nicht mehr geben wird und die Kohle futsch ist.

    Warum sollten wir also mit der Stornierung noch warten?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58982
    geschrieben 1509909897121

    @Carolin2701

    Willkommen erstmal im Forum von HolidayCheck.

    Leider besteht das Risiko, dass der Betrag unbeachtlich einer Stornierung futsch ist und du ggf. gegen den Vermittler / Veranstalter strafrechtlich vorgehen musst, da eine Anzahlung unter den gegebenen Bedingungen gar nicht verlangt / vereinnahmt werden durfte.

  • BrakerJunge
    Dabei seit: 1407369600000
    Beiträge: 54
    geschrieben 1509910497392

    Hallo,

    eine kurze Info:

    Wir haben im Sommer 2017 für 2018 eine Reise nach Dubai gebucht. Eine Anzahlung brauchten wir nicht leisten. Natürlich haben wir keinen Sicherungsschein bekommen. (Habe ich schon vorher geschrieben...)

    Heute haben wir uns entschlossen vom Reisevertrag zurückzutreten. Eine Email wurde an JT verschickt und der Rücktritt vom Vertrag mitgeteilt. Nach noch nicht einmal einer Stunde kam die Antwort:

     

    Sehr geehrter BrakerJunge,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Zu Ihrer Anfrage teilen wir mit, dass wir aktuell mit Hochdruck und einem Expertenteam des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Stephan Thiemann aus der PLUTA Rechtsanwalts GmbH an einer tragfähigen Fortführungslösung auch für die Reisen ab 01.01.2018 arbeiten.

    Die Durchführung der Reisen mit Abreisedatum bis 31.12.2017 ist uns bereits gelungen. Soweit wir Ihnen zu Ihrer Reise Details mitteilen können, erhalten Sie unaufgefordert Nachricht.

    Sämtliche Leistungen sind gebucht und eine Zahlung ist erst zum 10.12.2017 erforderlich.

    Sollten Sie dennoch die Möglichkeit zur kostenfreien Stornierung der gebuchten Reise nutzen wollen, bestätigen Sie uns dies bitte erneut schriftlich.

    Um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten, bitten wir Sie, auf den gesamten E-mail-Verlauf zu antworten.

    Am besten finde ich den Satz mit der Zahlung! (ohne Sicherungsschein!!!)

    Natürlich habe ich denen mitgeteilt, dass wir an unserem Rücktrittsrecht festhalten.

    Alles scheint aus mehreren Textbausteinen aus diversen Emails zusammengeklöppelt worden sein. Ist jetzt egal, wir sind raus.

    PS: Ich antworte nicht auf PNs. Besonders, wenn sie so nett sind wie von...

  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • kleinek11
    Dabei seit: 1200096000000
    Beiträge: 80
    geschrieben 1509975987323 , zuletzt editiert von kleinek11

    Diese Antwort gibt JT grad offiziell an Kunden über Facebook zu deren Fragen ab:

    "die kostenlose Stornierung für die Reisen ab 2018 ist möglich. Eine ggf. geleistete Anzahlung können Sie auf die Gläubigertabelle setzen lassen."

    Mit welcher Begründung bitte schön, sind Reisen für 2018 denn anders geartet als unsere ausserordentliche Kündigung zu dem Zeitpunkt Anfang Oktober, wo ebenfalls die Reise 2017 noch "in den Sternen" stand?

    Wenn die für Kündigungen 2017 anders verfahren als für 2018, jeweils aber mit dem gleichen Zustand,als man kündigte (Reise ungewiss, keine Zusicherung, kein Sicherungsschein), dann kommen die damit sicher erstrecht nicht durch, die Kündigungen 2017 abzulehnen für den fragwürdigen Zeitraum und Kündigungen 2018 zu "erlauben"

    (ich weiss ja, es bedarf eig. keiner Zustimmung durch JT, dennoch will man diese haben, um endlich seine Ruhe zu haben......

    Mein Anwalt hat jetzt übrigens Frist bis zum 17.11.17 gesetzt, uns die Kündigung/Auflösung der Buchung zu bestätigen OHNE jegliche weitere Kosten/Forderungen....

    Bin gespannt, was da nun von denen kommt......

  • kleinek11
    Dabei seit: 1200096000000
    Beiträge: 80
    geschrieben 1509977344489 , zuletzt editiert von kleinek11

    Der Professor Dr. Führicht (Experte im Reiserecht) schrieb zu Fragen hinsichtlich fehlendem Sicherungsschein heute nochmal folgendes:

    " Ich bin nach wie vor der Meinung, die ich in meinem Handbuch Reiserecht, 7. Auflage 2015 § 16 Rn. 31 ausgeführt habe:

    (4) Soweit ein Reiseveranstalter auf eine Anzahlung bzw. auch auf eine Vorauskasse verzichtet und den Reisepreis erst vor Reiseantritt oder auch erst am Reiseende verlangt, hat er gleichwohl vor Reiseantritt einen Sicherungsschein auszuhändigen. Desgleichen darf er in diesen Fällen auch nicht auf eine Absicherung nach § 651k verzichten. Eine derartige Auslegung von § 651k IV widerspricht dem Schutzgedanken des Art. 7 RiL, da nicht nur der vor Reiseantritt gezahlte Reisepreis, sondern auch die Rückreisekosten abgesichert werden müssen.

    Teilen Sie dies JT mit! Ansonsten wenden Sie sich an einen RA! "

  • peter_passau
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    geschrieben 1509995940837

    Was lange währt, wird endlich gut... :smile:

    Ich habe heute von JT eine Bestätigung über die kostenfreie Stornierung meiner Reise bekommen, die im November stattfinden hätte sollen! Ich musste dazu nicht mal einen Anwalt bemühen.

    Kurz vor Erhalt der Stornobestätigung habe ich eine letzte Mail an JT geschrieben, deren Wortlaut ich hier gern wiedergebe:

    Sehr geehrtes JT Touristik Team,

    auf Ihrer Facebook-Seite habe ich gelesen, dass Sie nun Ihren Kunden die kostenlose Stornierung von Reisen ab 2018 ermöglichen.

    Nach wie vor habe ich von Ihnen noch keine Bestätigung einer kostenlosen Stornierung meiner Reise, die ich am 6. Oktober außerordentlich gekündigt habe, erhalten. 

    Es gibt keinen rechtlich haltbaren Grund, weshalb Sie zwar Reisen anderer Kunden, die ab 01.01.2018 stattfinden sollten, kostenlos stornieren, dies aber für meine Reise ablehnen, die zwischen dem 01.11.2017 und dem 31.12.2017 stattfinden sollte und deren Reisevertrag ich aufgrund des fehlenden Sicherungsscheins gekündigt habe. Warum meine Kündigung rechtens ist, können Sie u.a. in folgendem Artikel nachlesen: https://reiserechtfuehrich.com/2017/10/06/jt-pleite-was-der-kunde-ueber-seine-insolvenzsicherung-wissen-muss/ (siehe vor allem den heutigen Kommentar von Prof. Führich, der Ihrer Auffassung klar widerspricht, ein Sicherungsschein für Reisen zwischen 01.11. und 31.12.2017 sei entbehrlich).

    Zum Zeitpunkt meiner außerordentlichen Kündigung lag Ihrerseits noch gar keine Lösung vor, wie Sie mit meiner Reise zu verfahren gedenken. Ebenso haben Sie in den allgemeinen Mails und Pressemeldungen vor dem 17.11.2017 überhaupt keine Unterscheidung getroffen zwischen Reisen ab 01.11.2017 und Reisen ab 01.01.2018. In beiden Fällen war die Situation gleich unklar. Warum behandeln Sie nun also diese Fälle unterschiedlich? Ich gehe davon aus, dass es vor Gericht schwierig für Sie sein wird, Ihr Handeln zu rechtfertigen.

    Bitte senden Sie mir eine Bestätigung, dass Sie meine Buchung kostenlos storniert haben, bis spätestens 13.11.2017 zu. 

    Herzliche Grüße,

    Peter_Passau

    Ich bin nun glücklich, dass JT endlich ein Einsehen hatte und ich ruhigen Gewissens den (anderweitig gebuchten) Urlaub mit meiner Familie genießen kann, ohne noch einen Gedanken an JT verschwenden zu müssen.

    Allen, die noch im Ungewissen sind, wünsche ich viel Erfolg! Ich drücke den Betroffenen auch die Daumen, dass ihr zumindest einen großen Teil eurer evtl. bereits getätigten Anzahlung wiederbekommt. Ich selbst stehe Gott sei Dank nicht auf der Gläubigerliste.

    Und zu guter Letzt möchte ich nochmal ein herzliches Dankeschön an alle aussprechen, die mir hier im Forum mit Rat und Tat zur Seite gestanden und weitergeholfen haben - insbesondere vonschmeling und (da mein Fall ähnlich geartet war) kleinek11. Ohne euch stünde ich jetzt nicht da, wo ich stehe! :smile:

    Der Mensch ist gerade so glücklich, wie er sich zu sein entschließt. (Abraham Lincoln)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58982
    geschrieben 1509997305628

    Einen sehr deutlichen Unterschied / Grund hätte es gegeben (=Durchführbarkeit der Reise) - aber Schwamm drüber und Feierei für dich!

    So ein bisschen Anwalt hast du schon gebraucht, du hast nur deinerseits keinen bevollmächtigt. Verliere bitte nicht das Bewusstsein für die Vorteile, die sich für dich ergeben haben aus der Community und ihrer Bereitschaft, selbst ins Risiko zu gehen und dich volens davon profitieren zu lassen.

    Ohne diesen Support hättest du vermutlich echt alt ausgeschaut!

  • peter_passau
    Dabei seit: 1342483200000
    Beiträge: 80
    geschrieben 1509999324267

    @vonschmeling: Du hast Recht. Eben deshalb habe ich mich ja explizit bedankt für die großartige Hilfe, die ich hier in der Community gefunden habe. Besonders von deiner Seite. Ich finde es wirklich super, mit wieviel Engagement du hier rangehst und jedem Einzelnen antwortest und ihn von deinem Wissen profitieren lässt. Hut ab und weiter so!

    Der Mensch ist gerade so glücklich, wie er sich zu sein entschließt. (Abraham Lincoln)
  • kleinek11
    Dabei seit: 1200096000000
    Beiträge: 80
    geschrieben 1510003457233

    @peter_passau:

    glückwunsch,freut mich sehr riesig für Dich und dass wir endlich den Fall haben, dass berechtigten Kündigungen für Reisen 2017 auch stattgegeben wird.

    Ich werd deinen Text ausdrucken für meinen Anwalt, für den unwahrscheinlichen Fall,dass man bei uns weiter auf „Mega stur“ schalten sollte seitens JT.

    Ich hoff nur, dass man auch mir (und sicher noch so vielen anderen) endlich mal diese Kündigung bestätigt!

    Ich will auch endlich, dass noch vor dem Weihnachtsfest Ruhe einkehrt und ich mich auf die

    neu gebuchte Reise über die Festtage freuen kann ohne den ungewissen Balast der alten Reisebuchung an der Backe.

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