• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1510005501202

    @kleinek11 sagte:

    Ich werd deinen Text ausdrucken für meinen Anwalt ...

    Das wird kaum große Gegenliebe erzeugen, und falls doch solltest du dich fragen, wie adäquat die Wahl deines Anwalts wohl war.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • BrakerJunge
    Dabei seit: 1407369600000
    Beiträge: 54
    geschrieben 1510036256423

    @kleinek11

    Reiserecht ist zwar nicht mein Thema, aber ich möchte dir zwei Gedankenanstösse geben. Im Recht muss man berücksichtigen, dass sobald eine Kleinigkeit anders ist der Ausgang bei zwei „Verfahren“ nicht der gleiche ist.

    Mund nun zum Wichtigsten: Die Aussage vom Prof. fängt an mit „Ich bin der Meinung...“! Es ist kein Gesetz oder kein höchstrichterliches Urteil. Nein, seine Meinung. Ein anderer kann eine andere Meinung dazu haben. Solange kein Bundesgerichtshofurteil vorliegt zu dem Thema wird von der Gegenseite gepokert. Einige Knicken ein, weil sie keinen Prozess führen möchten oder können (z. B. keine Rechtschutzversicherung).

    ich drücke dir die Daumen, dass es bei dir trotzdem klappt.

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
    Beiträge: 9968
    geschrieben 1510038508627

    Es wurde doch von JT kommuniziert, daß Anzahlungen für Reisen nach 31.10.2017 auf ein Treuhandkonto eingehen.

    und jetzt heißt es,

    wird der bereits geleistete Betrag in der Gläubigerliste erfasst und beim Insolvenzverfahren mit berücksichtigt. :rage:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1510038521940

    ... und selbst wenn Fälle vollkommen identisch gelagert sind, kann ein anderer anderer "Meinung" sein ... , vollkommen richtig.

    Aus guten Grund heißt auch dieses Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" und nicht etwa "Frag einen Anwalt". :wink:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1510042149603

    @HABERLING

    burton_ hatte es schon mal angedeutet - da fließt wenigstens mittelfristig kein Geld zurück, ob zu Recht vereinnahmt oder nicht.

    Ganz üble Sache, insbesondere für die, deren Reise gekündigt wurde ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1510042689158

    ja genau, JT und die Alternativen Wahrheiten...:thumbsdown:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • burton_
    Dabei seit: 1321747200000
    Beiträge: 1367
    geschrieben 1510042984554

    Wohl eher: JT und das Insolvenzrecht... :wink:

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1510043688519

    Wurscht, jedenfalls schaut der Reisende dessen Reise gekündigt (hat)wurde mit dem Oferohr ins Gebirge...:rage:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • JL1976
    Dabei seit: 1510051047477
    Beiträge: 3
    geschrieben 1510051265910 , zuletzt editiert von JL1976

    Was haltet ihr davon? Ich habe ausserordentlich gekündigt, wegen nicht vorhandenen Reisesicherungsschein! Reisezeit 28.12.17.-02.01.2018

    Sehr geehrter Herr L.,

     

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

     

    Ihre Kündigung unter Berufung auf § 314 BGB ist unwirksam. Diesseits ist kein Grund ersichtlich, der Sie berechtigen würde, sich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vom Vertrag zu lösen.

     

    Die vereinbarten Reiseleistungen werden unsererseits erbracht. Das Fehlen eines Sicherungsscheins stellt in der jetzigen Situation nach unserer Ansicht keinen wichtigen Grund i. S. der Vorschrift dar:

     

    Richtig ist zwar, dass der Reiseveranstalter grundsätzlich nach § 651k BGB verpflichtet ist, einen Sicherungsschein zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich jedoch um eine vertragliche Nebenpflicht.

     

    Sie ist zunächst Voraussetzung für die Einforderung von Anzahlungen. Nach dem gesetzgeberischen Willen dient dieser Sicherungsschein aber auch Ihrem Schutz vor insolvenzbedingten Schäden in Form des Verlustes der Anzahlung und etwaiger Kosten für den Reiserücktransport.

     

    Sämtliche der aufgelisteten Risiken bestehen nach der von uns in Zusammenarbeit mit dem Expertenteam rund um Dr. Stephan Thiemann gefundenen Lösung für Ihre Reise nicht mehr.

     

    Wir haben unsere Bereitschaft zur Durchführung der Reise bereits zugesagt.

     

    Somit ist eine Stornierung nur laut AGB möglich.

     

    Um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten, bitten wir Sie, auf den gesamten E-Mail-Verlauf zu antworten.

     

    Bei weiteren Fragen sind wir täglich zu den unten stehenden Geschäftszeiten erreichbar.

     

    Herzliche Grüße, Kind regards

    Ihr JT Touristik Team

     

     

    An: Service (JT Touristik)

    Betreff: AW: Rechnung zu Auftragsnummer: 7987063

     

    Sehr geehrte Damen und Herren,

     

    ich mache hiermit von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch, da Sie mir keinen gültigen Reisesicherungsschein erbracht haben! (§ 314 BGB).

     

    MfG J. L.

     

    -----Ursprüngliche Nachricht-----

    Von: service@jt.de [mailto:confounded:ervice@jt.de]

    Gesendet: Montag, 6. November 2017 17:03

    Betreff: Rechnung zu Auftragsnummer: 7987063

     

    Sehr geehrter Kunde,

     

    wir bedanken uns nochmals für Ihre Buchung bei der JT Touristik GmbH und bestätigen gerne Ihre Reise.

     

    Anbei senden wir Ihnen Ihre Rechnung.

    Der noch offene Rechnungsbetrag Ihrer Buchung bei JT Touristik wird am Rückreisedatum fällig.

     

    Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen, die je nach Reiseland variieren können.

    Unter www.jt.de/einreisebestimmungen finden Sie weitere Informationen.

     

    Gerne steht Ihnen unser Service Center für weitere Informationen zu Ihrer Reise zur Verfügung. Sie erreichen uns innerhalb unserer Geschäftszeiten telefonisch unter service@jt.de.+49.(0)30.8877870

    Informationen zu den Gepäckbestimmungen der für Ihre Reise gebuchten Fluggesellschaft finden Sie unter http://www.jt.de/gepaeckinformationen.

     

    Wichtige Information:

    Die aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der JT Touristik GmbH sind unter folgendem Link für Sie hinterlegt:

    http://www.jt.de/agb

     

    Wir wünschen Ihnen einen wunderschönen und erholsamen Urlaub.

     

    --

    Herzliche Grüße

     

    Ihr JT Touristik-Team

     

    Geschäftszeiten:

    Täglich von 9.00 Uhr - 20.00 Uhr (auch an Sonn- und Feiertagen)

     

     

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  • Pwehmann54
    Dabei seit: 1423699200000
    Beiträge: 32
    geschrieben 1510053606788

    Hallo Peter Passau, habe am gleichen Tag gekündigt, habe ihren Text verwendet und Jt hat geschrieben nur mit Stornokosten Kündigung möglich!!

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Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!