• Pwehmann54
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    geschrieben 1510067436407

    habe jt geantwortet,das ich an meiner außerordentlichen Kündigung festhalte und die Stornokosten nicht zahle(600€ Nun) drohen Sie mir mit Mahnung und Inkassounternehmen!!!!

  • vonschmeling
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    geschrieben 1510070526653

    Wer den Anspruch erhebt bzw. durchsetzen möchte ändert an sich nichts für dich, Pwehmann54.

    Letzten Endes wird ein Gericht feststellen müssen, ob deine Kündigung begründet war und tatsächlich ein Kompensationsanspruch seitens des Veranstalters besteht.

    Nach wie vor wirkt die Behandlung der doch sehr vergleichbaren Anliegen auf mich ziemlich willfährig ... :confused:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1510073601978

    @JL1976

    Dem SV nach hast du deine Kündigung erst nach dem 6.11. ausgesprochen und auch keine Frist gesetzt?

    Wie begründest du diese?

    Der Veranstalter hat die die Durchführung der Reise zugesagt, die Bezahlung fordert er erst nach der Rückreise.

    Insofern ist eine Kundengeldabsicherung in diesem speziellen Fall nicht notwenig, da der Veranstalter erst nach mägelunbehafteter Erbringung der Reiseleistung über Kundengelder verfügen wird und damit das Risiko eines Verlustes entfernt wurde.

    Meiner Meinung nach ist das Beharren auf einer Absicherung / dem Sicherungsschein unter den vorliegenden Bedingungen nicht ausreichend als Begründung für einen Rücktritt ohne Anspruch auf Stornogebühren.

    Ich glaube, Prof. Führich ist anderer Ansicht, weiß aber aktuell nicht wie er seine Haltung erläutert.

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1510073738197

    @vonschmeling sagte:

    Korrektur:

    Letzten Endes wird ein Gericht feststellen müssen, ob deine Kündigung ausreichend begründet war oder tatsächlich ein Kompensationsanspruch seitens des Veranstalters besteht.

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1510074661033 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @JL 1976

    Führich:

    Soweit ein Reiseveranstalter auf eine Anzahlung bzw. auch auf eine Vorauskasse verzichtet und den Reisepreis erst vor Reiseantritt oder auch erst am Reiseende verlangt, hat er gleichwohl vor Reiseantritt einen Sicherungsschein auszuhändigen. Desgleichen darf er in diesen Fällen auch nicht auf eine Absicherung nach § 651k verzichten. Eine derartige Auslegung von § 651k IV widerspricht dem Schutzgedanken des Art. 7 RiL, da nicht nur der vor Reiseantritt gezahlte Reisepreis, sondern auch die Rückreisekosten abgesichert werden müssen.

    (Quelle: Handbuch Reiserecht Aufl. 2015)

    Das solltest du JT mitteilen umgehend, falls sie auf ihrem Anspruch beharren.

    Unverändert sehe ich das etwas anders, denn die Rückreisekosten (oder auch eine Nachforderung des Hotels vor Ort) werden den gesamten Reisepreis kaum überschreiten. Das bedeutet, alles was während der Reise unvorhergesehen bezahlt werden müsste, kann der Kunde bei der Entrichtung des Reisepreise nach der Rückkehr zu seinen Gunsten einbehalten.

    Ich stimme zu, dass die Auslegung des § 651k wenigstens sportlich ist, allerdings ist Herr Dr. Thiemann ja auch nicht grad auf der Milchsupp´n daher g´schwommen ...

    Kurzum: Während ich hinsichtlich der Kündigungen, die vor dem 18.10. ausgesprochen wurden eine gewisse Zuversicht betreffend ihres Standhaltens einer gerichtlichen Prüfung hege, sehe ich das bei späteren (beispielsweise der des Users JL 1976) etwas kritischer ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • peter_passau
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    geschrieben 1510134011230 , zuletzt editiert von peter_passau

    @Pwehmann54: Es tut mir sehr leid, dass deine außerordentliche Kündigung bisher von JT noch nicht akzeptiert wurde. Ich habe eigentlich gedacht, dass sie nun auch die gekündigten Reisen vor 2018 kostenlos stornieren, aber scheinbar werden immer noch nicht alle gleich behandelt. Verschiedene Gründe dafür sind denkbar: Vielleicht hatte ich einfach Glück und bin auf einen freundlichen Sachbearbeiter gestoßen (der möglicherweise für sein Entgegenkommen hinterher eine Rüge erhalten hat). Oder die Incoming Agentur bzw. das Hotel hat auf Forderungen an JT ganz oder weitgehend verzichtet, weshalb die Stornierung meiner Reise keinen großen finanziellen Verlust für JT dargestellt hat. Leider haben wir da als Außenstehende keinen Einblick.

    Vielleicht hilft es weiter, mal beim Hotel nachzufragen, welche Incoming Agentur für deine Reise zuständig ist. Wenn es sich nicht um MTS Globe (Spanien) handelt, könnte dies der Grund für die Ungleichbehandlung sein (aber noch lange kein Grund, deine Kündigung zurückzuweisen).

    Hier nochmal die wichtigsten Parameter meines Falles zum Vergleich:

    • Reisedatum: 17. bis 26.11.2017, Reiseziel: Lanzarote, Reiseart: Nur Hotel, zuständige Incoming Agentur: MTS Globe
    • Datum meiner außerordentlichen Kündigung: 06.10.2017, Frist für Sicherungsschein vorher gesetzt: nein
    • Stornokostenrechnung von JT erhalten: nein (habe vorher vehement abgelehnt, irgendwelche Stornogebühren zu bezahlen)

    Wenn bei dir vergleichbare Parameter vorliegen, gibt es meiner Ansicht nach keinen logisch erklärbaren Grund, warum deine Reise nicht auch kostenlos storniert werden sollte. Ich würde dann an deiner Stelle nochmal mit JT telefonieren und sie auf nette Weise bitten, dir klipp und klar zu erklären, WARUM sie deine Kündigung nicht akzeptieren wollen/können. Falls auf diese Frage nur eine fadenscheinige Antwort kommt (im Sinne der üblichen Standard-Blabla-Mails) oder sie versuchen, sich sonstwie rauszureden, weißt du, dass sie wahrscheinlich gar nichts in der Hand haben gegen dich. Dann würde ich trotzdem auf der kostenlosen Stornierung bestehen, nur diesmal etwas fordernder. Du kannst ruhig auch mal provokativ fragen, was du hättest tun sollen, damit deine Kündigung akzeptiert worden wäre.

    @kleinek11: Hat sich bei dir inzwischen etwas getan?

    @all: Folgende nette Meldung habe ich bei Gloobi gefunden: http://www.gloobi.de/jt-touristik-laesst-kunden-reisen-im-naechsten-jahr-kostenlos-stornieren

    Der Mensch ist gerade so glücklich, wie er sich zu sein entschließt. (Abraham Lincoln)
  • HABERLING
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    geschrieben 1510134116834 , zuletzt editiert von HABERLING

    JT Touristik: Kein generelles Recht auf kostenlose Stornos für Reisen 2018 klick mich

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
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    geschrieben 1510136001903 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @peter_passau

    Du hattest keinen Flug gebucht, wenn überhaupt ist eher hierin ein möglicher Ausschlag zu vermuten.

    Flüge sind von JT bereits bezahlt worden, und die Kosten dafür gehen bei einer Kündigung komplett flöten.

    Sich beim Hotel nach der Incoming Agentur zu erkundigen ist ein sicherlich gut gemeinter aber imho vollkommen sinnloser Ratschlag.

    Da jedoch Stornorechnungen auch für Anfechtungen mit Flug und ohne Fristsetzung ausgestellt wurden, scheint mir die Suche nach übergeordneten Merkmalen der Begründung als reichlich müssig ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • Cinimini1
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    geschrieben 1510137075156

    Hallo,

    meine fristlose Kündigung wurde auch endlich akzeptiert und ich bekam gestern die kostenlose Stornorechnung (ich hatte nichts angezahlt, Reisetermin war Januar 2018).

    Ich vermute, dass alle Reisen, bei denen noch nichts angezahlt wurde, jetzt kostenfrei storniert werden und bei denjenigen, die bereits angezahlt haben, versucht JT die Reisen durchzuführen, damit den Kunden kein finanzieller Verlust entsteht.

    Wünsche allen viel Glück und auch ich bedanke mich für all die guten Ratschläge hier im Forum!

  • kleinek11
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    geschrieben 1510138137834

    @peter_passau:

    Mein Anwalt hat heut auf sein Schreiben die gleiche Freche Email bekommen, wie ich und Ihr alle bereits auch schon:

    Ein Sicherungsschein ist nicht notwendig bla bla bla......

    Kündigung kostenfrei nicht möglich.

    Bin mal gespannt, wie mein Anwalt nun reagiert. Hab ihm das gesamte Geschehen, was hier so unterschiedlich geschrieben wird, wie sich JT bei jedem anders verhält, natürlich geschildert.

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