• vonschmeling
    Dabei seit: 13.12.2004
    Beiträge: 58.985
    geschrieben am 08.11.2017 um 13:01

    @Cinimini1

    Soviel Edelmut steckt vermutlich nicht dahinter ...

    Hier wurde auch schon wiederholt darauf hingewiesen, dass die Urlauber, die eine Anzahlung geleistet oder gar schon den vollen Reisepreis bezahlt haben, mit einem Verzicht vermutlich ihr Geld zum Fenster hinaus werfen.

    @kleinek11

    Vermutlich in etwa so, wie Herr Professor Führich nehme ich an. Hatte ich oben mal zitiert.

    Genau so sollten auch die Betroffenen argumentieren, die keinen Rechtsbeistand bevollmächtigt haben.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • joker1962
    Dabei seit: 01.08.2012
    Beiträge: 3
    geschrieben am 08.11.2017 um 14:49

    Habe heute eine Mail vom Hotel bekommen das meine Hotelbuchung 11-18.11. bestätigt ist.

    Letzte Woche war ich dort noch nicht bekannt.

    Ich hoffe das mit der Bezahlung auch alles in Ordnung ist.

  • Cinimini1
    Dabei seit: 21.11.2012
    Beiträge: 9
    geschrieben am 09.11.2017 um 10:00

    Die sollen ja eben nicht auf die Reise verzichten, damit ihnen kein Schaden entsteht. So habe ich das gemeint.

  • kleinek11
    Dabei seit: 12.01.2008
    Beiträge: 80
    geschrieben am 09.11.2017 um 11:03 , zuletzt editiert von kleinek11

    Also bei mir scheinen Flug und Hotel bezhalt zu sein. Hotel antwortete mir grad auf meine Mail von vor Wochen.

    Tja, hab ja nun schon lange ne neue Reise gebucht (gleich nach Kündigung) und auch bei Kündigung am 06.10. mitgeteilt, dass ich deswegen diese Reise nicht antrete. Storniert hat JT die Buchung im Hotel bis heute noch nicht.

    Und da das Hotel (und sicher auch der Flug) bereits bezahlt wurden von JT, wird JT so lange sie können an der Reise festhalten......

    Und eben genau da, wo sie bisher keine grossartigen Kosten hatten, die Kündigungen annehmen......

  • vonschmeling
    Dabei seit: 13.12.2004
    Beiträge: 58.985
    geschrieben am 09.11.2017 um 11:45

    Da JT die Reisen dynamisch "baut" sind die Flüge i.d.R. bereits bezahlt. Das markiert den größten Batzen vom Verlust bei einem Rücktritt, dennoch haben sie sich ja auch bei peter_passau mit seiner Nur-Hotel Buchung lange gewehrt.

    Ich kann kein System erkennen, weshalb bestimmte Kündigungen angenommen werden und andere nicht, bedaure ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • Pwehmann54
    Dabei seit: 12.02.2015
    Beiträge: 32
    geschrieben am 09.11.2017 um 12:12

    PeterPassau, Danke für die netten Worte, ich habe eine Pauschalreise, habe aber gestern in meiner Wut eine etwas DEUTLICHERE MAIL an JT verschickt, mit den Lügen die sie mir vom ersten Tag meiner Buchung aufgetischt haben, hab sie informiert das ich alle EMails ausgedruckt habe , meinem Rechtsanwalt übergebe und das es den Richter bestimmt auch sehr interessiert, seit dem habe ich nichts mehr gehört,meine Stornorechnung war am 6.11. fällig gewesen ..........

  • JL1976
    Dabei seit: 07.11.2017
    Beiträge: 3
    geschrieben am 10.11.2017 um 05:53 , zuletzt editiert von Sokrates

    Hier mal die Rechtsauskunft vom ADAC zu meinem Fall:

    Sehr geehrter Herr L,

     

    vielen Dank für Ihre E-Mail.

     

    Nach § 651 k Abs. 3 Satz 1 BGB hat der Reisende einen Anspruch gegenüber dem Reiseveranstalter auf Verschaffung eines unmittelbaren Anspruchs gegen den Kundengeldabsicherer (Bank oder Versicherung). Hierbei handelt es sich um eine Nebenpflicht des Veranstalters aus dem Reisevertrag

    Der Veranstalter hat die Sicherung dem Reisenden durch Übergabe einer vom Absicherer ausgestellten Bestätigung nachzuweisen, die den Vorgaben von BGB-Info-V 9 mit Anlage 9 entspricht.

     

    Der bisherige Kundengeld-Absicherer des Veranstalters JT Touristik war die Generali Versicherungs AG. Diese haben den Vertrag jedoch zum 31. Oktober 2017 gekündigt.

    Kunden, die Reisen bis Abreisedatum 31. Oktober 2017 gebucht haben oder gegenwärtig mit Pauschalreisen der JT Touristik unterwegs sind, sind somit noch über den Sicherungsschein der Generali abgesichert.

    Bei Reisen die ab dem 01. November 2017 angetreten werden, verfügen die Reisenden nicht über einen gültigen Sicherungsschein.

     

    Wurde dem Reisenden wie in Ihrem Fall gar kein Sicherungsschein ausgehändigt, so darf er nach § 651 k Abs. 4 Satz 1 BGB die (An-) Zahlung des Reisepreises verweigern. JT-Touristik reagiert hierauf, indem der Fälligkeitszeitpunkt (offenbar bislang nur für Reisen die bis zum 31.12.2017 angetreten werden) auf das Ende der Reise verschoben wird.

     

    Fraglich und bislang höchstgerichtlich nicht geklärt ist, ob dem Reisenden in diesem Fall ein Rücktrittsrecht zusteht. Denn durch den Sicherungsschein werden der bereits gezahlte Reisepreis sowie die notwendigen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Rückreise abgesichert. Wurden diese Zahlungen jedoch noch gar nicht geleistet, so besteht auch kein Risiko für den Reisenden diese Kosten bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Veranstalters nicht erstattet zu bekommen.

     

    Andererseits kann vertreten werden, dass dennoch eine Nebenpflichtverletzung gegeben ist, wogegen dem Reisenden ein effizientes Mittel zur Verfügung gestellt sein muss, diesem Zustand abzuhelfen. So berechtigt nach Ansicht des AG Leipzig vom 10.10.2006 (Az. 103 C 1080/06) die Nichtaushändigung des Sicherungsscheins den Reisenden zum kostenfreien Rücktritt.

     

    Ob sich das in Ihrem Fall zuständige Gericht dieser Entscheidung anschließen wird, vermögen wir nicht abschließend zu beurteilen.

     

    Bitte beachten Sie, dass allein mit dem Argument der finanziellen Unsicherheit aufgrund der Insolvenz von JT-Reisen ein Rücktrittsrecht nicht in Betracht kommt, wenn der Reiseveranstalter bzw. der Insolvenzverwalter erklärt, dass die Reise vertragsgemäß durchgeführt wird. Dieses Argument haben Sie zwar in Ihrer ADAC-Anfrage, jedoch gemäß den beigefügten Unterlagen offenbar nicht gegenüber dem Reiseveranstalter angeführt.

     

    Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, empfehlen wir Ihnen, in dieser Angelegenheit einen Anwalt zu beauftragen, der Ihre Interessen vertritt. Dabei haben Sie - bei Vorliegen einer entsprechenden Kostendeckungszusage - freie Anwaltswahl. Sie können sich jedoch auch an einen frei praktizierenden ADAC Vertragsanwalt wenden.

    Die Namen und Anschriften der in Ihrer Nähe tätigen ADAC Vertragsanwälte können Sie auch auf unserer Internetseite www.adac.de unter der Rubrik Info, Test & Rat / Rechtsberatung finden oder unter der allgemeinen Servicenummer 0 800 5 10 11 12 (kostenlos) erfragen.

    Als ADAC-Mitglied können Sie - unabhängig von einer Rechtsschutzversicherung - ein Beratungsgespräch bei einem frei praktizierenden ADAC-Vertragsanwalt in Ihrer Nähe führen. Für dieses Beratungsgespräch - nach Maßgabe des beiliegenden Merkblattes - entstehen Ihnen keine Kosten.

     

    Da Ihr Fall sicher auch für andere interessant ist noch eine Frage: Dürfen wir Ihre Kontaktdaten an Journalisten weitergeben?

    Wir werden immer wieder gefragt, ob wir Fälle haben, die für einen Bericht (bei Stern TV, WISO o.ä.) geeignet sind. Wenn ja, dann geben Sie uns doch bitte eine Telefonnummer an, unter der Sie gut erreichbar sind und bestätigen Sie uns, dass wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten (auch Ihre E-Mailadresse) an anfragende Journalisten weitergeben dürfen. Wir können Ihnen leider noch nicht zusagen, dass sich tatsächlich ein Journalist bei Ihnen melden wird. Sollten Sie aber kontaktiert werden, so können Sie natürlich immer noch entscheiden, ob Sie bei einem Beitrag mitwirken wollen oder nicht. Einen positiven Nebeneffekt sollte man nicht vergessen: Viele Gegner lenken ganz plötzlich ein, wenn das Kamerateam vor der Tür steht!

     

    Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein.

     

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Editiert! xx Juristische Zentrale - Verbraucherrecht

    ADAC e.V., Hansastr. 19, 80686 München

    Tel.: 089/7676-6359, Fax: 089/7676-2599

    mailto:ellen.stamer@adac.de

    http://www.adac.de

  • JL1976
    Dabei seit: 07.11.2017
    Beiträge: 3
    geschrieben am 10.11.2017 um 05:56

    PS: Ich habe das Hotel angemailt. Dort wurde die Buchung bestätigt und auch gesagt das es momentan keine Probleme mit JT gibt. Nun haben wir uns entschlossen, die Reise anzutreten. JT hat jetzt plötzlich auch alle Reisedokumente geschickt. Max. kann es uns passieren, das wir halt am 28.12. nicht mitgenommen werden von Fly Niki....

  • kleinek11
    Dabei seit: 12.01.2008
    Beiträge: 80
    geschrieben am 10.11.2017 um 10:07

    Zur Meinung des ADAC habe ich 2 Anmerkungen:

    1. Es mag zwar richtig sein, dass man kein Kostenrisiko dahingehend hat, weil man eh noch nicht bezahlt hat. Was aber, wenn man vom Hotel keine Zahlungsbestätigung hat, vor Ort dennoch zahlen muss und das dann meist viel höhere Preise als der Pauschalpreis über JT gewesen wäre? Ist das im Sinne einer nicht nötigen Absicherung gemeint? Denke eher nicht, denn dann steht man mit seinen Mehrkosten auf einmal da. Hätte man von dem deutlich höheren Preis gewusst, hätte man doch die Reise gar nicht gebucht/angetreten, wenn man sich davon dann nix mehr wiederholen kann? Z. b. wären bei unserem Hotel die Preise vor Ort teuer als die gesamte Pauschalreise überhaupt nur kosten sollte......(wobei ich ja gestern nun erfahren habe, dass das Hotel noch gebucht ist bezahlt ist,was mir ja nix nutzt,da neue Reise längst gebucht)
    2. Dass das Argumrnt der finanziellen und überhaupt Reise- Unsicherheit nicht als alleinige Begründung zur Kündigung zählen mag, wenn der Veranstalter /Verwalter erklärt, die Reise wird durchgeführt, mag sein. Aber zu unserem Zeitpunkt der Kündigung ( 06.10. z.B.) gab es eben keinerlei Aussage dazu vom Veranstalter und Verwalter, dass die Reisen bis Ende 2017 sicher sind und durchgeführt werden. Diese Aussage kam erst später und wird ja wohl kaum als rückwirkend gelten können????

  • kai3311
    Dabei seit: 21.06.2008
    Beiträge: 4
    geschrieben am 10.11.2017 um 16:52

    geht doch :-)

    Sehr geehrter Kunde,

    anbei erhalten Sie die Bestätigung, dass Ihre Buchung kostenlos storniert wurde.

    --

    Herzliche Grüße

    Ihr JT Touristik-Team

    Unsere Reise wäre im März 2018 gewesen....

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