• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1510334079808

    Schön, nun liefert also auch noch die Rechtsberatung vom ADAC eine hübsche Zusammenfassung genau dessen, was hier auf sportlichen 161 Seiten beigetragen wurde - da sollte doch langsam eine gewisse Zuversicht aufkommen?

    @kleinek11

    Ich will nicht abwiegeln, aber du bist auch nicht versichert falls dir der Himmel auf den Kopf fällt.

    Will sagen: Dass ein Hotel einen Gast mit JT Voucher nur mit nochmaliger Bezahlung des Zimmers zur rack-rate aufnimmt, ist zumindest sehr sehr unwahrscheinlich.

    Dagegen steht für die Reiseantritte vom 1.11. bis 31.12. (*) das Risiko, im Falle des Bestreitens der Rechtmäßigkeit ihrer Kündigung (weg. mangelner Absicherung) vor Gericht schließlich doch zu unterliegen und nicht nur die kompletten Stornokosten aufgebürdet zu erhalten.

    Und nein, zum Zeitpunkt deiner Kündigung gab es keinerlei Sicherheit. Diese Situation ist maßgeblich für die Bewertung durch ein Gericht.

    @JL1976

    * ... daher halte ich eure Entscheidung die Reise anzutreten für gescheit.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • ch80
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    geschrieben 1510392820462

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Pauschalreise ganz seriös im Reisebüro gebucht (Abreise im Jan. 2018). Als guter (oder dummer) Kunde habe ich den gesamten Reisepreis vor der eigentlichen Fälligkeit und der Insolvenz gezahlt. Jetzt kam es wie es kommen musste und die Reise wurde abgesagt.

    Ca. drei Wochen vor der Absage habe ich JT auf den fehlenden Sicherungsschein hingewiesen und die Rückerstattung des Reisepreises verlangt. Das Geld habe ich natürlich nicht bekommen aber ich wurde mit der Stornorechnung auf die Gläubigerliste gesetzt und werde dann ca. 3-5% des Betrags zurückbekommen.

    Daher frage ich mich, ist das so in Ordnung von JT und hätte das Reisebüro, das mir die Mail mit der Rechnung zugesendet hat, mich auf den fehlenden Sicherungsschein hinweisen müssen ?

    schöne Grüße

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1510393798845

    Ja, ch80 - das hätte es tatsächlich pflichtgemäß tun müssen. Ohne gültige Insolvenzabsicherung darf weder der Veranstalter noch der Vermittler Zahlungen entgegennehmen.

    Jedenfalls wird das in Deutschland so gehandhabt. Falls das "ch" in deinem Nick für Wohnort Schweiz steht, können abweichende Regelungen gelten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • BrakerJunge
    Dabei seit: 1407369600000
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    geschrieben 1510397653893

    Hi,

    obwohl ich das Glück mit der kostenlosen Stornierung hatte und keinen Cent angezählt habe zittere ich mit allen mit. Beim lesen vom Beitrag von CH80 musste ich an nachfolgenden Fundstück im Internet denken:

    http://www.recht-im-tourismus.de/Tipps/Unternehmen/Sicherungsschein.html

    da steht was im zweiten Absatz von "Können Vermittler abgemahnt werden. Mein Gedanke ist jetzt: Muss auch hier der Reisevermittler = Reisebüro für die nicht Überprüfung eines nicht vorhandenen Sicherungsschein haften?

    es ging da zwar um ein niederländisches Reisebüro und einem deutschen Urlauber?

    ist meine Meinung als Laie im Urlaubsrecht.

    @vonschmeling

    was sagst du dazu?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1510399641726

    Unter dem Aspekt, dass das Reisebüro die Zahlung nicht selbst angenommen hat würde ich davon ausgehen, dass keine Abmahnung erteilt werden kann.

    Möglich wäre, dass §§ 280 I BGB anzuwenden wäre, wodurch dem Kunden gegenüber das Reisebüro eine Schadenersatzpflicht hätte.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • ch80
    Dabei seit: 1510391885737
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    geschrieben 1510402475332

    Danke füre Eure Antworten...

    Das CH steht nicht für die Schweiz. Buchung, Zahlung usw. hat in Deutschalnd stattgefunden. Ich habe jetzt auch alles an einen Rechtsanwalt gegeben aber es sieht wohl nicht gut aus.

  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1510439606725 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Nein, tut es nicht, ch80 ... :confused:

    Vielleicht ist immerhin dieser einleuchtend formulierte Hinweis des DTV nicht ganz uninteressant für dich:

    "Gültigkeitsprüfung durch den Reisevermittler

    ...

    Der Reisevermittler, der Zahlungen des Reisenden annimmt, hat den Sicherungsschein auf seine Gültigkeit hin zu überprüfen (§ 651 k, Abs.3. S. 4 BGB).

    Bestehen Zweifel an einer gültigen Insolvenzversicherung ist eine direkte Nachfrage bei dem Versicherer, der auf dem Sicherungsschein angegeben ist, zu empfehlen. ...

    Unterlässt der Reisevermittler diese Überprüfung, haftet er dem Reisenden auf Schadenersatz (§ 651K Abs. 3 S.4 BGB ). Darüber hinaus liegt nach § 147b GewO eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. "

    Leider hat sehr wahrscheinlich dein seriöses Reisebüro die Forderung nur weitergeleitet und war selbst nicht zum Inkasso befugt.

    Die Befreiung von einer Haftung bei derartigen Konstellationen darf durchaus kritisch betrachtet werden ...

    M.M.n. steht sie im Widerspruch zum Prinzip von Treu und Glauben im Sinne des Verbrauchers, weil Zahlungsbegehren unkritisch und ohne angemessene Prüfung der sachlichen Rechtmäßigkeit einfach weitergereicht werden.

    Ich würde mir mehr Anregung zum verantwortungsvollen Handeln in solchen Dingen wünschen.

    Ich bezweifle, dass eine Inanspruchnahme des Vermittlers in deinem Fall erfolgreich durchgesetzt werden kann.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • zorro555
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    Beiträge: 34
    geschrieben 1510722880599

    So hier ein kleines update...

    Reise nach Dubai 13.11.17 ...Flug wie schon geschrieben hat stattgefunden...Transfer zum Hotel..Problemloses einchecken im Hotel.....

  • xxAnnettexx
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    geschrieben 1510829606411

    Für alle, die bis 31.12.17 reisen:

    Komme gerade vom Urlaub (9.-14.11.17 Portugal) zurück. Mit Flug und Hotel hat alles bestens geklappt! Keine weiteren Zahlungsforderungen vom Hotel.

    Sogar das Wetter war super :-)

    Wünsche allen anderen noch alles Gute!

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