Schön, nun liefert also auch noch die Rechtsberatung vom ADAC eine hübsche Zusammenfassung genau dessen, was hier auf sportlichen 161 Seiten beigetragen wurde - da sollte doch langsam eine gewisse Zuversicht aufkommen?
Ich will nicht abwiegeln, aber du bist auch nicht versichert falls dir der Himmel auf den Kopf fällt.
Will sagen: Dass ein Hotel einen Gast mit JT Voucher nur mit nochmaliger Bezahlung des Zimmers zur rack-rate aufnimmt, ist zumindest sehr sehr unwahrscheinlich.
Dagegen steht für die Reiseantritte vom 1.11. bis 31.12. (*) das Risiko, im Falle des Bestreitens der Rechtmäßigkeit ihrer Kündigung (weg. mangelner Absicherung) vor Gericht schließlich doch zu unterliegen und nicht nur die kompletten Stornokosten aufgebürdet zu erhalten.
Und nein, zum Zeitpunkt deiner Kündigung gab es keinerlei Sicherheit. Diese Situation ist maßgeblich für die Bewertung durch ein Gericht.
* ... daher halte ich eure Entscheidung die Reise anzutreten für gescheit.