@jlechtenboehmer sagte:
@ Brakerjunge
Um Schuldner geht es in einem Insolvenzverfahren nie. Die haben ihre Außenstände zu bezahlen wie immer , und fertich is ..... Voraussichtlich hat der (vorläufige) Insovenzverwalter die aber bereits beigetrieben und zur Berechnung der Insolvenzmasse in das Unternehmensvermögen eingerechnet.
vermutlich hast du da die Begriffe Gläubiger und Schuldner verwechselt ?
Nein, definitiv nicht.
du schreibst es ja selbst ...eingerechnet... aber noch nicht eingetrieben!!!
es kommt jetzt auch darauf an, wie JT übergeben wird? Komplett oder filetiert? Werden Forderungen und Verbindlichkeiten übernommen? Oder nur bestimmte Positionen aus der Bilanz übertragen?
ob berechtigt oder nicht, die Forderungen an die Kunden stehen in der Bilanz. Ob die vom neuen Eigentümer diese dann eingefordert werden oder nicht können wir jetzt noch nicht sagen. Auch ob der neue Eigentümer (hoffentlich für die Betroffenen) nicht durchsetzen kann müssen wir abwarten.
Es ist schon merkwürdig, dass die Personen nicht mehr posten, was nach dem Schreiben des inkassobüros passiert ist. Die Fristen sind alle doch wohl verstrichen.